1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dismiss Notice

abo wird einfach nicht gekündigt

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by suikerfreak, Dec 28, 2006.

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  1. moin ich habe ein gratisheft aboniert und das dann 2 tage nach dem erhalten der aushgabe gekündigt per email, ich habe eine bestätigung angefordert doch die ist nie eingetroffen.
    am nächsten monat habe ich dann festgestellt das mir noch eine ausgabe zugeschickt wurde...
    darauf hin habe ich 3-4 emails geschrieben in denen ich wieder ausdrücklich verlange das sie mein abo kündigen sollen.
    eine rechnung habe ich bis jetzt auch nichtnicht erhalten, warum wird mein abo nich einfach gekündigt?! ich verstehe es nicht...

    mfg suikerfreak
     
  2. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Hallo suikerfreak

    Verträge (auch Abo's) kündigt man immer schriftlich (per Brief, am besten mit Einschreiben mit Rückschein) und mit der Bitte um Bestätigung (kann bei Einschreiben mit Rückschein entfallen).

    Gruß
    Nevok
     
  3. man kann sie aber auch per email kündigen, ich habe es per email gemacht da bei mir so keine kosten entstehen und die kündigung so direkt ankommt.

    mfg
     
  4. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Du kannst es richtig. Aber ganz ehrlich: du hast keinen Nachweis. Wie willst du beweisen, dass die Mail angekommen ist?
     
  5. tja warum sollte sie nicht angekommen sein wenn ich es 5 ma sogar schicke?!
    wenn ich mit denen tele dann können die ja auch einfach sagen das gespräch hat nie stattgefunden...
     
  6. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Spamfilter? Automatische Abweisung? Autoresponser, der in DEINEM Spamfilter landet?
    Du kannst beweisen, die Mail abgeschickt zu haben,ja. Selbes Problem beim Fax: du hast nen Sendebericht, aber keinen Nachweis, ob das Fax leserlich angekommen ist,oder du es richtig herum im Faxgerät hattest.
    DU musst beweisen, fristgerecht gekündigt zu haben. Wenn die Kündigung nicht ankommt, ist der Gegner nicht in der Verantwortung. Stell dir vor, du kündigst dein Konto per Brief. Die Post verschlampt den Brief, dein Konto wird weitergeführt. Warum gehst du nicht zur Bank?

    Nein, hier existiert ein Nachweis (sei es Einzelverbindung oder gespeicherte Verbindungsdaten des Telefonanbieters), ob und wie lange ein Gespräch stattgefunden hat.
     
  7. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    @ suikerfreak

    Und wenn du denen 'ne E-Mail schickst, dann können die behaupten, die sei nie angekommen. Womit wir wieder am Anfang wären...


    @ Angel-HRO

    Existiert denn auch ein Nachweis über den Inhalt des Gespräches? Die Gegenseite kann ja behaupten, es ginge um ein ganz anderes Thema...

    Gruß
    Nevok
     
  8. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Das ist natürlich richtig. Aber erstmal hat eine Kommunikation stattgefunden. Und wenn man dieses ausführlich protokolliert (Nummer, Uhrzeit, Ansprechpartner...) kann einem das schon helfen. Ich kanns auch andersrum sagen: Ich rufe an, frage nach dem Preis für ein Vollabo und behaupte dann,ich hätte gekündigt..

    Einschreiben mit Rückschein, das ist das einzig wahre für Geschäftsbriefe Privatperson - Firma
     
  9. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Ich gebe dir prinzipiell recht. Aber ist es nicht ein Trauerspiel, daß ich mit einer kleinen unscheinbaren Postkarte ein Abonnement bestellen kann. Und wenn ich dann (irgendwann - nicht so wie hier nach bereits einer Ausgabe) kündige, dann muß ich noch mal viele Euronen (Einschreiben mit Rückschein gehört nicht gerade zu den Schnäppchenangeboten der Post) dem mittlerweile ungeliebten Abo hinterherschmeißen, damit ich frist- und formgerecht aus dem Vertrag herauskomme:rolleyes:
     
  10. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

     
  11. ich habe die rechnung auch noch nicht erhalte, wann kommt denn dann meinstens?
    ich bin 15 jahre alt, noramlerweise darf ich socleh abos gar nicht abschliessen...

    mdf
     
  12. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    Dann lass deine Eltern ein SChreiben aufsetzen, dass du das Abo ohne deren Zustimmung abgeschlossen hast, damit ist der Vertrag nichtig. Dies als EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN abschicken
     
  13. Und wieso hast Du es dann getan ? Um jetzt besser jammern zu können ?

    Da liegst Du aber völlig falsch. Auch mit 15 ist man bedingt (oder sollte ich sagen beschränkt ?) geschäftstüchtig. Verträge die finanziell im Rahmen seines Taschengeldes liegen sind durchaus statthaft.

    Es nützr kein Wehklagen. Der einzige sichere Weg - wie schon mehrmals benannt - geht über ein Einschreiben mit Rückschein.

    :rolleyes: Greetz FE
     
  14. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Man ist mit 15 nicht beschränkt geschäftstüchtig, sondern beschränkt geschäftsfähig. Wenn du schon jemanden belehrst, dann bitte korrekt.

    Im übrigen drehen wir uns hier im Kreis, solange suikerfreak die Sache mit dem Einschreiben + Rückschein nicht einsehen will bzw. einen Brief in der vorgeschlagenen Form abschickt.
     
  15. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Stimmt, damit können wir das leidige Thema endlich abharken.
    (Es war nicht die PC-Welt)
     
  16. Aliaxenia

    Aliaxenia Byte

    Schicke doch einfach ein Fax, ist rechtwirksam und billig !
     
  17. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    @ Aliaxenia

    Das Thema "Fax" hatten wir bereits abgehakt (siehe Beitrag #6). Woher weiß ich, dass das Fax beim Empfänger auch leserlich angekommen ist? Die einzig sichere Methode ist "Einschreiben mit Rückschein", da hier der Empfänger den Erhalt auf dem Rückschein mit seiner Unterschrift bestätigen muss.

    Gruß
    Nevok
     
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