1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Ar Drone 2.0

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by ArDrone, Mar 9, 2012.

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  1. ArDrone

    ArDrone ROM

    Ist es jetzt endlich sicher ,dass sie im Mai kommt ? Hoffentlich schon weil
    sonst muss ich noch länger warten bis sie rauskommt weil ich meine alte Drone verkauft hab .... Schade ,dass Parrot auch noch die einlieferung von der USA nach Deutschland verbietet was ich extrem Sinnlos find weil Parrot die Firma genau neben Deutschland liegt :was: .Naja müssen wir uns eben noch ein Wenig gedulden und 23 Nächte :zzz:
     
  2. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Die Kamera wird dir nichts bringen, sind in Deutschland doch Flüge von "unbemannten Flugobjekten" genehmigungspflichtig. Zuwiderhandlung kann 50000€ Strafe bringen.
     
  3. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    Last edited: Mar 9, 2012
  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Die erste ArDrone kann max 15m hoch fliegen und ist somit nicht genehmigungspflichtig. Bei Version 2.0 wird es schon interessanter, da ist afaik die Reichweite des WLANs das Limit - damit könnte man die 30m Grenze ggf knacken.
     
  5. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    :jump:
    Endlich kann ich damit dem unbekannten Hund mit unbekanntem Herrchen/Frauchen auflauern und Beweisfotos schießen, wenn er(der Hund) mir meinen Rasen zuscheisst. :cool:
    (man kann ja nicht überall Cams installieren)
     
  6. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Mir ging es um die von Cold Steel angesprochene Genehmigungspflicht im luftfahrtrechtlichen Sinne. Unter welchen Umständen die Kameraaufnahmen zulässig oder unzulässig sind, ist wieder eine ganz andere Frage.

    Auf Deinem Grundstück könntest Du das aber vmtl wirklich so machen wie beschrieben, solange Du nicht den öffentlichen Raum mitfilmst.
     
  7. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    dann wird das halt "geschwärzt", zudem wird die Objektivachse lotrecht zum Grundstücksboden weisen. Und der fremde Hund wird nicht explizit gewarnt, wenn der Drohnenakku schlappmacht. :D
    Man muss sich aber fragen, warum ich z.B. eine Panoramaaufnahme machen darf, bei der ich aus über 100m Anhöhe eine Stadt unten im Tal fotografiere. Weil ich bei der Fotoaufnahme mit beiden Füßen auf dem Boden stehe und nicht schwebe? :rolleyes:
     
  8. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Jupp. Denn wenn Du mit der Kamera in der Hand und beiden Füßen auf dem Boden auf einer Anhöhe stehst, dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung des Luftverkehrs ziemlich gering sein. Wenn die Kamera dagegen 100m über dem Grund herumfliegt, ist das eben nicht so.
     
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