1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Auch Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Neskaya, Aug 23, 2006.

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  1. Neskaya

    Neskaya Kbyte

    SUPER ARTIKEL, hauptsache noch eine extra Seite die man klickt.:aua::nospam:

    Hauptsache das Geld für die Werbung stimmt.:bahnhof:

    Und wo ist der Sinn der Meldung? Da sind im Radio die Kurznachrichten aussagekräftiger!:bitte:

    mfg

    Neskaya
     
  2. thefifa

    thefifa Byte

    Diese News hättet ihr ja noch kürzer fassen können...
     
  3. Habe erfreut auf den Artikel geklickt, weil im Moment bei Vodafon selbst betroffen und von dort nur mit dem Hinweis abgespeist: Wenn nicht aufgeladen wird, schalten wir morgen ab. Habe aufgeladen dank dieses Zwangs.

    Und nun lese ich einen dermaßen unmöglichen Artikel. Das erste Mal, dass gegenüber PC-Welt Kritik kommt. Unmöglich, solche aussagelosen und nicht hilfreichen Dummheiten solltet Ihr Euch und uns allen ersparen.

    HD
     
  4. Klaus 333

    Klaus 333 Byte

    ..........
     
  5. Gri

    Gri Halbes Megabyte

    Man könnte zumindest ein Aktenzeichen angeben, damit sich alle betroffenen (ich indirekt auch) darauf beziehen könnten.
     
  6. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Und wie sieht es bei T-Mobile aus? hat dort jemand schon mal angerufen und bezüglich des Guthabens nachgefragt, lassen die es auch auf einen Prozess ankommen? oder biegen sie die Sache vorhar ab.
     
  7. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Hallo,
    Computerbild hat da etwas besser Recherchiert, und sogar ein Aktenzeichen veröffentlicht.

    Düsseldorf (dpa) - Verbraucherschützer haben für Millionen Mobilfunkkunden vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Der Mobilfunkanbieter Vodafone darf die Handy-Guthaben auf den Prepaid- Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Ablauf einer Frist deaktivieren, entschied das Düsseldorfer Landgericht (Az.:12 O 458/05).

    Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zweitgrößten Mobilfunkanbieters in Deutschland seien ungültig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

    Vodafone reagierte und kündigte an, «Restguthaben auf ein deutsches Girokonto zu erstatten». Das genaue Verfahren werde noch bekannt gegeben. Konkurrent E-Plus hat nach Angaben eines Sprechers seine Praxis bereits geändert: «Kunden mit einem Kartenverfallsdatum nach dem 1. August müssen nicht um ihr Guthaben fürchten.»

    Derzeit werde noch ein Verfahren für die sechs Millionen Prepaid-Kunden von E-Plus entwickelt, um die Beträge zu erstatten. T-Mobile erklärte, man prüfe eine «freiwillige Lösung». Von den 30,4 Millionen Mobilfunkkunden seien etwa die Hälfte Prepaid-Kunden.

    Die 12. Zivilkammer des Landgerichts monierte, dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie «keine Mindestlaufzeit» und «ohne Vertragsbindung» bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich. Im Einzelfall könnten bis zu 100 Euro verfallen.

    Über den ersatzlosen Verfall des Guthabens nach 15 Monaten und die endgültige Sperrung der Karte werde zudem im Internet nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, die erst im Zuge des Bestellvorgangs abrufbar seien. Dies sei ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge, jeder zweite Kunde sei Prepaid- Kartennutzer.

    Ein ähnliches Urteil wegen des Verfalls von Guthaben hatte bereits der Mobilfunk-Netzbetreiber O2 im Juni vor dem Oberlandesgericht München einstecken müssen. Rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge von O2-Kunden waren von dem Münchner Musterurteil betroffen. O2 hat inzwischen angekündigt, künftig die Guthaben nicht mehr nach einem Jahr verfallen zu lassen.

    Die Verbraucherzentrale NRW bietet im Internet einen Musterbrief an, mit dem die Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. «Wir haben jetzt zwei positive Urteile, die Mobilfunkanbieter sollten nun reagieren», sagte Anke Kirchner, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. Es reiche nicht aus, Beträge lediglich auf Kulanzbasis zu erstatten.


    unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115636899905915/link251962A.html kann man sich den Musterbrief Downloaden
     
  8. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Nö, angerufen nicht, aber etwas scheint sich auch dort zu bewegen: mein Guthaben sollte eigentlich Ende Oktober verfallen. Bei meiner letzten Abfrage jedoch stellte sich heraus, dass es nun bis zum 01.01.2007 gültig ist. Also noch ein knappes halbes Jahr Zeit, 13,xx € zu verbraten... :D
     
  9. RemiK

    RemiK Kbyte

    Computerbild hat nicht recherchiert, sondern einfach die komplette dpa-Meldung abgeschrieben. ...-bild und recherchieren: wäre ja ganz was Neues
     
  10. hajo

    hajo Kbyte

    meine Bitte an Debitel (unter Hinweis auf die inzwischen ergangenen Gerichtsurteile), vor Ende der MessageTime am 4.09.06 das Guthaben auszuzahlen, weil das Handy kaputt ist und ich kein neues brauche, erzeugte folgende, wörtliche Antwort:

    'Eine Auszahlung von Prepaid-Guthaben ist nicht möglich.'

    Ich lade also mit meiner Reserve-Karte das Guthaben noch einmal auf und werde abwarten, bis sich auch bis zu Debitel herumgesprochen hat, dass nicht ihnen, sondern mir das Guthaben gehört.

    Hajo
     
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