1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Beide Maildomains funktionierten immer schon

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by mr.b., Jun 23, 2012.

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  1. mr.b.

    mr.b. Megabyte

    Ob @g_mail.com oder @googlemail.com beides funktioniert sei Jahren. Man konnte schon in der Vergangenheit immer beide Domainadressen austauschen und auch die Servernamen, die ich immer bei "g_mail.com" belassen hatte.
    Offensichtlich hat Google intern (also bei den Mailservern) nie etwas geändert, sondern nur offiziell googlemail.com geschrieben, um den Rechtsstreit nicht gefährden.
    Nur hat es offensichtlich niemand ausprobiert.
    Leider muss man hier im Forum beim kürzeren Namen noch immer einen Unterstrich machen, ansonsten wird der ursprüngliche Name ausgeixt.
    Ob das bald geändert wird???

    Ich meine dieses: *****.com
     
    Last edited: Jun 23, 2012
  2. jkarld

    jkarld Byte

    Es mag ja sein, dass sich jemand den Bergriff gmail hatte schützen lassen. Aber warum in aler Welt sollte eine Berichterstattung über gmail gleichzeitig unter einer Abmahnungdrohung stehen? Da müsten dies ja auch für eine kritische Berichterstattung über Marken (die ja fast alle geschützt sind) allzuleicht abgemahnt werden können, eine Bericherstattung nicht mehr möglich sein. Die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Ich erinnere hier auch an die Berichterstattung zum Namen "Apple". die war ja auch ohne Abmahnung möglich. Wer kann mir hierzu eine Antwort oder Hinweis auf Urteil geben?.
     
  3. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Geht doch!

    www.gmail.com

    Gruß kingjon
     
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