1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Beschwerdewelle bei Verbraucherzentralen wegen "Internet-Abzocke"

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by gkj43, Mar 16, 2007.

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  1. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Moin,

    der Trick an der Sache ist, dass der Kostenpunkt meistens in den AGB's auf der 12 Seite versteckt sind. Wer liest schon 12 Seiten AGB. Mit dem Anklicken, dass du die AGB gelesen hast, hast du den geforderten Betrag akzeptiert und gleichzeitig auf dein Widerspruchsrecht verzichtet, BEHAUPTEN DIE. Ausserdem musst du meistens deine postalische Adresse angeben. Wer das macht ist selbst schuld.

    Meine Frau hat mal so 'nen Blödsinn verzapft. Danach hing der Haussegen schief. Sie wollte nämlich bezahlen, nur um ihre Ruhe zu haben. Es handelte sich doch *NUR* um 30 Euro.

    Ich habe innerhalb von drei Tagen von dem angeblich nicht mehr gültigen Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und anschliessend bei sämtlichen Mahnungen und anwaltlichen Drohungen, die darin gipfelten, meine Frau hätte eine falsche Postanschrift angegeben(was nicht stimmte)und damit den Tatbestand des vorsätzlichen Betrugs(oder so ähnlich) erfüllt.

    Dem Eintreiber eines dubiosen Inkassounternehmens habe ich gesagt, dass er mir leid tut, von mir gibt es kein Geld.*gg*

    Nach ca. 3 Monaten war Ruhe.

    Merke: Reagieren muss man nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dagegen muss man Widerspruch einlegen.

    Gruss

    gkj43
     
  2. User4325

    User4325 Kbyte

    Für mich stellt sich hier immer die Frage wann unsere Regierung endlich mal einen wirksamen Verbraucherschutz auf die Beine bringt, wo solch Abzocker extrem drastisch bestraft werden. Ausserdem müssten Gebrauchseinschränkungen an erster Stelle stehen und klar und deutlich in deutscher Sprache (nicht juristendeutsch) angezeigt werden. Aber alle Gestze die bis jetzt erlassen wurden sind nur gigantische ABMs für Juristen.
     
  3. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    geht nicht.
    In meinem Fall sass der Betreiber der Site in Great Britain, die drohungen des Anwalts kamen aus Östreich und das Inkassounternehmen aus Holland.


    gkj43
     
  4. gerd_tdsl

    gerd_tdsl ROM

    Auch ich bin ein Opfer der Internetseite Genealogie.de Trotz 2maliger Kündigung erhalte ich immer noch Rechtsanwaltsrechnungen. Der Verbraucherschutz hat mir geraten nicht zu bezahlen. Ich tue es auch. Alle Anwaltsrechnungen (von verschiedenen Anwälten!!!) werden ignoriert.
    Gruss Gerhard
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    aha... :schlafen:
     
  6. wo ist das problem.man sollte dieses grobzeug ausfindig machen und einfach aus dem fenster schmeißen.da erledigt sich das ganze irgendwann...
     
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