1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

BGH erleichtert Auskunftsdiensten Herausgabe von Daten

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by 100Ampere, Jul 8, 2007.

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  1. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Das geht in die falsche Richtung. Die Daten- und Adresssammlerlobby jubiliert sicher jetzt.
    Ob der BGH wohl Herrn Schäuble um Rat gefragt hat?
     
  2. rolfmuc

    rolfmuc Kbyte


    Total daneben. Niemand muss seine Daten in ein Telefonverzeichnis eintragen lassen. Wer nicht im Verzeichnis steht, kann auch invers nicht gefunden werden, er existiert einfach nicht. Probleme hatnur dieser Datenmuffel, weil nicht einmal seine Oma ihn findet, wenn sie seine Nummer vergessen oder verlegthat. Und was der Schäuble damit zu tun hat ist dein Geheimnis: Wer nicht gefunden werden will, hat ein Handy mit 'ner nicht registrierten, aber funktionierenden Prepaid-Card. Da kann auch Scvhäuble nichts dran ändern. Nur - der begreift ja gar nichts, weshalb er ja auch das Internet durchsuchen will.
     
  3. Joa

    Joa Kbyte

    O du blauäugiger Engel! :heilig:
    Es geht doch gerade darum, daß man als Verbraucher nun wieder einer Sache ausdrücklich widersprechen muß, an die man als anständiger Mensch gar nicht denkt.
    Datenschutz wäre ja wohl, daß man explizit nach seinem Einverständnis zur Datenweitergabe gefragt wird, und nicht, daß irgendwo im Klein-und-hellgrau-Gedruckten die Klausel „Der Vertragspartner kann der Weitergabe durch schriftliche Erklärung widersprechen.“ versteckt ist.

    Schlimm genug, daß Telefonspammer mich mit Gewinnspiel- und Drückeranrufen belästigen und ich nicht weiß, wie die an meine Nummer kommen. Eigentlich habe ich nämlich damals der Eintragung in elektronische Auskunftssysteme widersprochen, aber wen hat’s geschert?

    Was das alles mit Schäuble zu tun hat? Naja, weißt du, Schäuble, Vorname Innenminister, das ist doch der graue Herr mit dem giftigen Gesichtsausdruck, der ein bißchen paranoid ist. Je nackiger wir unsere Daten zur Schau stellen müssen, desto befriedigender für ihn.
     
  4. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Versuchs mal mit 'nem Eintrag in der Robinsonliste. Bei mir hats funktioniert. Ehrlich!

    Gruss
    gkj43
     
  5. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Aus Wikipedia:


    Die Wirkung von Robinsonlisten ist begrenzt: Nicht alle Werbe-Versender sind Mitglied der o.g. Institutionen oder halten sich an die freiwillige Verpflichtung, insbesondere nicht solche, die Spam-Nachrichten, Werbe-SMS und -faxe verbreiten oder die ihren Firmensitz im Ausland haben.

    Sollte die Robinsonliste – etwa durch einen Fehler oder eine Indiskretion – publik werden, könnte die Wirkung dem gewünschten Ziel direkt entgegengesetzt sein, und die gelisteten Adressen könnten gezielt zur Werbung benutzt werden.
     
  6. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    War ja auch nur ein Tip, mit dem Hinweis, dass es bei mir funktioniert hat. Innerhalb der letzten 12 Monaten nur einen einzigen Spamanruf! Das kann kein Zufall sein.

    gkj43

    P.S. Wikipedia ist auch nicht der Wahrheit letzter Schluss.
     
  7. Bahnfahrer

    Bahnfahrer Guest

    Rein gar nichts. Bestimmt hattest du gerade Mandelentzündung, als in der Schule die Gewaltenteilung dran war. Hier geht es um ein Gerichtsurteil und um keinen Innenministererlass.

    Der jahrelange Streit um die Inverssuche ist durch die jetzige Gesetzeslage überholt (zuständig ist übrigens Frau Zypries und nicht Herr Schäuble). Dazu kann man stehen, wie man lustig ist, aber darum geht es in dem Urteil gar nicht.

    Zu entscheiden war nur die Frage, ob eine Inverssuche grundsätzlich erlaubt oder verboten ist. Im 1. Fall braucht man einen ausdrücklichen Widerspruch des Teilnehmers, im 2. Fall braucht man ein ausdrückliches Einverständnis.

    Das ist alles.
     
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