1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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BGH gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei Ebay-Auktionen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by indic, Nov 3, 2004.

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  1. indic

    indic Byte

    Tja, dann kann man ja jetzt bei gewerblichen Versteigerungen gleich zu Begin irgendeinen Mond-Betrag bieten und am Ende schauen, wieviel man bezahlen muß. Wenn einem der Betrag zu hoch ist nimmt man einfach sein Rückgaberecht wahr.

    Das werden die Verkäufer nicht lange mitmachen.
     
  2. Der Witz ist gut. Käufer treibst selbst den Preis hoch. :aua:
    Wer interesse an einer Ware hat der möchte sie auch haben. Und dies zu einem günstigen Preis. Bei dem was du da schreibst treibt er ja selbst den Preis in die Höhe. :aua: Wie soll er da jemals was günstig bekommen. Außer natürlich er möchte das Teil überhaupt nicht . Aber dies Leutz gibts schon, das sind die vereinsamten Spassbieter. :D
     
  3. hufelix

    hufelix Byte

    Wenn Du das als Käufer öfter machst, dann wirst Du mit Deinen ebay-Bewertungen sicherlich nicht gut weg kommen...
     
  4. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte


    ... wird alles auf "privat" gesetzt. Und da Verkäufer geldgierig sind (sonst würden sie ja keine Ware verkaufen wollen, gell?)....

    MfG Raberti
     
  5. ralphp

    ralphp Byte

    Der BGH hat nur bestätigt, dass für Händler, die auf Ebay verkaufen die gleichen Regeln gelten wie für Internet-Shops und dass ist auch gut so. Gut für die Mitbewerber (Internet-Händler), da damit Wettbewerbsvorteile endlich vorbei sind. Gut für die Verbraucher, da ihnen die gleichen Rechte zustehen, wie sie bei jedem Fernabsatzgeschäft verankert sind.

    Eigentlich hat der BGH hier nichts grundsätzlich neues geregelt sondern nur eine Klarstellung getroffen, da viele Ebay-Händler der Meinung waren, dass sie etwas besonderes seien und gesetzliche Regelungen für sie keine Gültigkeit haben.

    Bin nur gespannt wie Ebay mit mglw. negativen Bewertungen umgeht, die Verbraucher erhalten, wenn sie waren zurücksenden. Ich denke dass dieses Urteil in erster Linie dazu führen wird, dass viele Händler bei Ebay aussteigen, denn der wesentliche Vorteil - kein Widerrufsrecht - ist nun Geschichte.
     
  6. Sehr schlaue Bemerkung, also wenn jemand arbeitet dann weil er Geldgierig ist :aua:
     
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