1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

BGH stärkt Verbraucherrechte bei unerwünschten Werbe-SMS

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Dukeman, Jul 30, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Dukeman

    Dukeman Byte

    Wenn man schon über Gerichtsurteile berichtet, sollte man zumind. ein Aktenzeichen als Quellennachweis angeben. Ich mach das dann mal ;-) :

    BGH I ZR 191/04 vom 19.7.2007
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page