1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Dankes-Website für Zinedine Zidane geplant

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Shaghon, Jul 12, 2006.

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  1. Shaghon

    Shaghon Halbes Megabyte

    Die WM könnte noch zur Farce werden.

    Nicht weil es diese Rassismus-Regel gibt, sondern -weil die Rote Karte auf Grund eines Videobeises zu Stande kam.

    Wie ich gehört habe, wurde vom Fifa-Schiedsrichter - das Video angeschaut und er informierte daraufhin den Schiedsrichter.

    Und Videobeweise gibt es noch nicht während des Spiels. Die Rote Karte müßte Rückgängig gemacht werden. Und das hätte zur Folge, dass das Spiel wiederholt werden müsste.

    Nun bin ich kein nachtragender Mensch - aber waren es nicht die Italiener - die so viel Furore um unseren Verteildiger machten? Und dieser daraufhin gespeert wurde? Nun wünsche ich den Italienern das gleiche!
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Gott sei Dank, nicht! ;)

    Im Ernst: Die FIFA regelt jeden Pups um ein Fußballspiel herum. Aber bei dem was sich beim eigentlichen Spiel tut, blicken sie gar nichts!
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  4. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Bist Du martialisch! ;)
    Frings wurde gottlob nur gesperrt, nicht mit einer spitzen Stange durchbohrt. Und die Italiener werden es auch nicht. Viele von denen sind aktuell statt im Urlaub auf der Suche nach neuen Arbeitgebern. Auch eine Freizeitbeschäftigung... :D
     
  5. ott598487

    ott598487 Byte

    Klar, weil's kein Geld bringt!

    Gruß
     
  6. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Derartig unbeherrschte Akteure gehören nicht aufs Spielfeld. Wer da wann was wo gesehen und entschieden hat, das ist doch völlig egal.

    Wie dieser Herr Z. da auch noch als "Bester Spieler der WM" geehrt werden kann, ist für mich unbegreiflich.

    Jedes Aufhebens um diesen Rohrkrepierer ist doch absolut unangemessen. Wenn sich noch irgendwo ein armer Köter findet, der von ihm noch ein Stück Brot nimmt, dann tut mir das Vieh leid, daß er keinen Penner gefunden hat, der für das Vieh noch was übrig hatte.

    MfG Raberti
     
  7. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Es ist auch ganz egal, ob man es auf Videoaufnahmen sieht oder nicht, dass es so war hat ja wohl jeder gesehen.
     
  8. ThadMiller

    ThadMiller Guest

    Soviel ich weiß wollte er ihm im ersten Moment auf die Fresse hauen. Hat sich dann aber doch umentschieden. Ich fand die Aktion auf alle Fälle nicht so assig wie damals das anspucken von Völler.
    Ist es sicher nicht. Sonst könnte jeder den Videobeweis nutzen -auch nach dem Spiel.
    Nein, das paßt schon so.
     
  9. molibu

    molibu Byte

    man muß nicht viel von psychologie verstehen, um sich diesen abgang zu erklären - es gibt jede menge männer, die in einem
    selbstdestruktiven akt weit mehr zertrümmern als monsieur zidane
    es vorgeführt hat. wie schnell, unausgewogen oder klug man dies im einzelnenbewerten will, ist nur sache
    der eigenen mentalität. -- die aktuellen äußerungen deutscher wortmelder
    strotzen wie immer von unwissen, moralischer überheblichkeit
    und verdammungswut. hinzu kommt eine landestypische grandiose
    vergeßlichkeit: es gab da einen deutschen torhüter, der einen
    gegenspieler in wichtigem meisterschaftsspiel (war das nicht in frankreich?) niedergemäht hat, wofür er eine lebenslange sperre
    verdient hätte. deutsche fans und deutsche presse haben's
    seinerzeit extrem milde gesehen und keiner erinnert heute daran.

    also, nehmt euch nicht so wichtig, hört erstmal zu, werft nicht gleich mit steinen und bedenkt: das leben kennt schöneres als groß-deutsche hetzreden!
    bumoli
     
  10. RedRascal

    RedRascal Byte

    Wenn jemand meine Mutter oder mein Schwester als N-U-T-T-E beschimpft hat das nichts mit Sportlichkeit zu tun, also kann ich dann auch mit "Nicht-Sportlichkeit" reagieren und ihm eins zentrieren.

    Zidane hat meinen Respekt!! :bet:
     
  11. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Klar kannst du das. Aber dann kann der Schiedsrichter, oder eben auch die Polizei dich dafür bestrafen. -Denn im gegensatz zu mündlichen Beleidigungen (sofern sie nicht irgendweche Völkerrassen betreffen) sind tätliche attacken und Körperverletzung nämlich nicht straffrei und das hat seine Gründe.
     
  12. RedRascal

    RedRascal Byte

    Falsch. Verbale Beleidigung ist nicht straffrei!!
    30 Tagessätze, ICH weiß es.

    §185 STGB: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
     
  13. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Also darf ich, wenn mich nächstes mal jemand beleidigt, ich sei ein ar*** den anzeigen und der kommt dann voll krass dran von der Polizei...? -Ne im ernst, die würden sich eins ablachen... :D
     
  14. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Sofern du einen glaubwürdigen Zeugen hast, wird es für den Beleidiger eng:cool:
     
  15. Relaaxer

    Relaaxer Halbes Megabyte

    Also ein Freund von mir hat mal einen Polizisten mit "du verdammter Bulle" tituliert & wurde nur nicht verzeigt, weil der Polizist meinte, Bulle sei für ihn eher als Kompliment gemeint!
    Na Prost!
     
  16. Also mit Deinem Rechtsverständnid und Deiner Rechtskenntnis ist es nicht allzuweit her :aua:. Ich schiebe das mal auf Deinen Wohnort, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass es in der Schweiz viel anders ist.
    Die rechtliche Bestimmung des § 185 Strafgesetzbuch wurde Dir ja oben durch RedRascal schon richtig dargelegt. Im deutschen Recht gilt übrigens die Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis (darüber mach Dir jetzt mal Gedanken ! :D).
    Und der Täter kommt nicht "voll krass dran von der Polizei", sondern die Polizei ermittelt lediglich die Tatumstände und die Justiz legt dann das Strafmaß fest. Und Übrigens, "die würden sich eins ablachen" is wohl nicht, den es besteht eine Strafverfolgungspflicht:
    § 163 StPO
    (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen.......
    Also ein bischen mehr nachdenken ! :)

    :bet: Greetz FE
     
  17. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Neun Bullen beleidigen, ist natürlich was anderes... Weil das geht dann unter "Beamtenbeleidigung" und wird z.B. hierzulande besonders (streng) bestraft.


    Ich weiss jetzt tatsächlich nicht, wie das hier in CH genau aussieht mit Beleidigungen, hab besseres zu tun als den ganzen Tag Gesetzesbücher zu lesen... Aber ich kann mir vorstellen, wie das im "alltag" so gehandhabt wird: Bei einer Anzeige wird ein Protokoll aufgenommen, Bemerkung des Polizisten "ob man nix besseres zu tun hätte als wegen so einem mückenfurz Anzeige zu erstatten" und dann geschiet nix mehr. Man kann das natürlich weiter ziehen, dann kommts vor den Friedensrichter, der sagt dann: "Jetzt entschuldigt euch mal beieinander" und die Sache ist auch gegessen.

    Mal abgesehen davon dürfte es, wie auch im Fall Matterazi sehr schwierig zu sein zu beweisen was genau gesagt wurde. -"Lippenablesungen" einer Boulevardzeitrschrift zählen AFAIK nämlich nicht als Beweismittel.
     
  18. ThadMiller

    ThadMiller Guest

    wiki:
    Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter selbstverständlich im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.

    gruß
    Thad
     
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