1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Das ist kriminell

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by opelasta, Aug 20, 2012.

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  1. opelasta

    opelasta Byte

    Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich würde das den Tatbestand der Erpressung erfüllen. Das ist doch das Selbe, als wenn ich meinem Nachbarn sage "Zahle 100 €, oder ich zeige deiner Frau die Fotos vom letzten Barbesuch."
    Eigentlich schade, dass ich nicht zu deren Kundenkreis gehöre - ich würde die wegen Erpressung anzeigen oder verklagen, oder was auch immer... :vader:
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    gibt einen netten Kommentar dazu: http://www.heise.de/tp/artikel/37/37462/1.html
    :totlach:
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Gibt es nicht Gesetze, die solche Listen verbieten? Man darf ja auch keine Liste von Kinderschändern veröffentlichen.
     
  4. eddi100

    eddi100 ROM

    Also solange hier ein Millionen Geschäft mit "dummen" Usern zu machen ist wird die Rechtsprechung vermutlich immer zu Lasten der Betroffenen gehen.
    Es sind doch schon Verbraucher verurteilt worden die nachweislich an den angegeben Zeitpunkten des Vergehens nicht zu Hause und nicht am PC waren, auch sonst niemand zugang zum PC hatte. Solche Fälle sind auch schon zur genüge im Fernsehen public gemacht worden, hat sich was geändert? NEIN
    Soviel zur Rechtsprechung
     
  5. rainergaiss

    rainergaiss Kbyte

    Diese Aktion könnte die Anwälte die Zulassung kosten - mit Recht!

    Es gab schon einmal so einen Abmahnanwalt, der schließlich selbst im Knast landete und sich dort umbrachte. In diesem Fall empfehle ich das zur Nachahmung.

    Leider haben wir in Deutschland so ein Sch...-Recht, das Abmahnungen zulässt. In anderen Ländern gibt es das nicht. In Österreich wäre damit z.B. der Tatbestand "Geschäftsführung ohne Auftrag" erfüllt. Nur in Deutschland gibt es diesen Schwachsinn, und ich kann mir nicht so recht erklären, warum der Gesetzgeber dies hier ausdrücklich erlaubt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ertäge aus erfolgreichen Abmahnungen korrekt versteuert werden. Wenn einer Abmahungen im Wert von 90 Mio. verschickt, dann sollte das Finanzamt einmal genauer hinschauen. Aber die haben wahrscheinlich genauso Angst vor diesen ***.
     
  6. flakes

    flakes ROM

    guck dir an welche Berufe unsere Politiker heute haben .....
    dann geht dir ein Licht auf
    Keine krähe hackt der anderen ein auge raus
     
  7. ploecki

    ploecki Byte

    Schön wäre wenn...
    jeder wüsste, dass jeder "es" auch tut. Dann bräuchte keiner den Anwalt bezahlen und man könnte sich (dank der generierten Adressdaten!) auch mal persönlich treffen, um entsptrechendes Material zu tauschen.
    Geht sicher viel schneller als übers Internet und man findet leichter Gleichgesinnte.
    Also: immer drauf auf die Liste, Leute... :)
     
  8. first2

    first2 Kbyte

    Wie schön, dass diese Abmahnanwälte immer wieder die bürgerfreundliche Gesetzgebung unserer Lobbyisten-Politiker aufzeigen und damit erinnern, wie diese bei der nächsten Auftragsvergabe (Wahl) abzumahnen sind!
     
  9. masterlink

    masterlink Byte

    Um es mal auf den Punkt zu bringen:

    Von einer "RECHTS"ANWALTSKANZLEI im Sinne des Wortes kann doch wohl keine Rede sein! Dieses Unternehmen ist, wenn es derartige Maßnahmen zwecks eigener Bereicherung durchführen würde, durchaus als unseriös und eben dann als kriminell zu bezeichnen!

    Fakt:


    § 253
    Erpressung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

    Der Betreff "Unrecht" in diesem Gesetz ist erst allerdings schon dann gegeben, soweit kein deutsches Gericht im finalen Richterspruch ein Gesetzesverstoß im Titel festgestellt hat!

    Der Tatbestand der Erpressung ist in der Form des Versuches ja strafbar und ein Offizialvergehen, von Amts wegen eine zu verfolgende strafbare Handlung.

    Das OL Rostock hat in Anlehnung hier ein interessantes Urteil veröffentlicht:
    LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08

    Im o.a. Fallbeispiel hat auch das BGH in reichlich Urteilen zugunsten der Geschädigten entschieden. Es ist ja eindeutig zu erklären, dass es sich bei einer Anwaltskanzlei, welche sich dieser ominösen, kriminellen Methoden bedienen würde, nicht nur um eine einzige, sondern mehreren Personen handeln dürfte! Damit liegt die Strafandrohung nicht unter einem Jahr und es handelt sich damit um ein Verbrechen gem. § 253 Abs. 4!

    "Rechts"anwälte dieser Coleur sollten sich gut überlegen, was sie mit ihren noch geplanten Handlungen vollbringen möchten, denn bei vollendeten Gesetzesverstößen helfen auch keine Millionen, sondern nur noch die JVA! DAS gilt auch für diese Menschen!

    .....in diesem Sinne!
     
  10. Gany

    Gany Viertel Gigabyte

    Mich wundert im diesem Staat garnichts mehr. Das Einzigste was diese Lobbyisten und deren Vasallen (Politiker) gut können ist, das Opfer zum Täter und den Täter zum Opfer zu erklären. Darin sind Sie wirklich gut, denn es gibt noch genügend Leute die diesen Märchenerzähler auch noch das glauben was die ihnen erzählen. :sauer:

    Gruss
     
  11. Ro21

    Ro21 Byte

    ich frage hier nicht nach der Politik, denn die beschäftigt sich lieber mit sich selber und wie man den kleinen Mann noch ausnehmen kann. Ich Frage einfach mal nach den Anwaltskammern. Schlafen die oder warum lassen die solche schwarzen Schafe wie U+C oder Tanke & Consorten immer wieder ihre mehr als fragwürdigen "Geschäfte" machen und damit einen ganzen Berufsstand in den Verruf bringen. Diesen Vögeln gehört einfach die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen!

    Ro
     
  12. Wolle53

    Wolle53 Byte

    Ich frage mich wie die zu den Daten kamen, bestimmt nicht auf dem legalen wege, also mit verbotenen Programme usw. auch das ist ein straftatbestand, man kann nicht straffällig werden um andere in den dreck zu ziehen, bzw. eine straftat vorwerfen, daß hier die staatanwaltschaft nicht sofort im öffendlichen interesse eine ermittlung durchführt wundert mich, den hier ist ja die öffentlichkeit betroffen....

    Armes Deutschland, wenn Juristen schon mit Absolutismus durch die welt ziehen...
    :ironie::ironie::ironie:
     
  13. Wer ein Leben zerstört, muss sich nicht wundern, wenn sein Leben ebenfalls zerstört wird. Ich glaube, es dauert nicht mehr lange, dass einer, in dessen Leben durch solche Verbrechen (und das soll auch noch legal sein!) so massiv eingegriffen wird, das "Recht" selbst in die Hand nimmt und mit den gleichen "tödlichen" Mitteln zurück schlägt.

    Jeder, der andere so massiv schädigt und aus reiner Geldgier handelt, muss sich nicht wundern, wenn jemand nach der Bibel handelt: Auge um Auge, Zahl um Zahn!
     
  14. Navigatiko

    Navigatiko Byte

    Ersten ist so ein Pranger verfassunsgwidrig und strafbar! Da gibt es nichts zu diskutieren!
    Zweitens ist bekannt, daß die große Mehrzahl der ****os nur produziert werden, um durch Abmahnung Geld zu verdienen, denn kein vernünftiger Mensch gibt Geld für so einen Scheißdreck aus!

    Drittens sollten diese "Anwälte" (eine Schande für unseren Berufstand!!) sich bewusst sein, daß sie Ziel einer Facebook-Party unter dem Titel: Try out our new baseballracs" werden, sollten sie das Vorhaben umsetzen!

    Nav. :guckstdu:
     
  15. tempranillo

    tempranillo Guest

    Cooool, jetzt haben wir auch noch nen Anwalt hier. :jump:

    Eins vorab: Ich halte das Vorhaben auch für rechtswidrig, aber gibt es da wirklich nichts zu diskutieren? Lieber Herr Rechtsanwalt, lass dir mal den Beschluss des BVG vom 12.12.07 zu 1 BvR 1625/06 vorlegen.

    Ähmm, das könnte jetzt schon ne versuchte Nötigung sein, wenn man böse subsumiert. Warum sagt dir das niemand? Ist die Bürovorsteherin in Urlaub auf Malle?
     
  16. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Ähem, es gibt auch andere.
    Ansonsten hätte diese "Industrie" keinen Umsatz.
     
  17. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    :grübel: geht es hier nicht gerade um die "vernünftigen", die kein Geld ausgegeben haben?

    btw: wenn "(eine Schande für unseren Berufstand!!)" wirklich zutrifft, wundert mich gar nix mehr ... :popcorn: :D
     
  18. mgutt

    mgutt Byte

    Wer hat diesen unsinnigen Artikel verfasst? Natürlich kann man nicht einfach so eine Liste mit Namen veröffentlichen. Egal woher diese Daten kommen.
     
  19. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  20. Falsch! Muß richtig heißen: Diesen Rechtsanwälten gehört die Zulassung zum Vögeln entzogen!

    Schönen Tag und gut schwitzen.

    ______

    Es ist kein Zeichen von Gesundheit, optimal an eine offensichlich kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
     
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