1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Datenschützer Schwachsinn! Es geht um Menschenschutz nicht Daten~

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Till Wollheim, Oct 20, 2014.

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  1. Es ist vollkommen hirnrissig und von keinem Gesetz wirksam gedeckt, wenn ein Gericht oder Datenschützer es verbieten wollen im öffentlichen Raum zu filmen.
    Ob ich jetzt selbst guck oder durch eine Linse macht überhaupt keinen Unterschied! Was sicherlich im Einzelfall problematisch sein könnte, wenn ich einzelne Personen formatfüllend und identifizierbar filmen würde - was der Sache nach aber gar nicht geht!
    Datenschutz soll immer und einzig dem Schutz von Menschen dienen - und nicht einem Abstraktum! Wenn aber mit der Aufnahme von Reisebildern sich jemand später daran erfreut und vielleicht ein Filmtagebuch anlegen will wiegt das höher als das Interesse von ein paar Voodoobesessenen die fürchten ihre Seele könnte gestohlen werden. Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, gibt sein Einverständnis von anderen angeschaut und gegebenenfalls optisch gespeichert zu werden. Wenn nicht, muß er einen Schleier tragen oder zuhause bleiben!
    Und wenn ich die Kamera laufen lasse um gegen Betrüger einen Zeugen zu haben so ist das legitim! Die Abwehr von Straftaten - zu guter letzt - ist immer gerechtfertigt. Also auch wenn das Filmen rechtswidrig wäre - wenn es eine Notwehr darstellt ist es nicht mehr rechtswidrig! Das Übergeben eines Filmes an ein Gericht wäre so eine Notwehr Maßnahme. Till
     
  2. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Angeschaut JA, gefilmt NEIN. Nicht nur eine Aussage deines Posts stimmt nicht. Dein Rechts- /Unrechtsbewußtsein scheint Lücken zu haben oder aber in die Fantasie abzudriften.
     
  3. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    >Ob ich jetzt selbst guck oder durch eine Linse macht überhaupt keinen Unterschied!<

    na, es macht doch nicht nur einen Unterschied, ob ein Gesicht im Gehirn oder auf einer SD-Card gespeichert ist.

    Aber was regst du dich auf - natürlich wird fotografiert/gefilmt auf Teufel komm raus.
    Und ob das erlaubt ist oder nicht wird erst bei Verwendung der Aufnahmen interessant.
    Der Ami Google hat ja auch mein Grundstück, Auto, Pool.....aktuell fotografiert und die Öffentlichkeit kann das betrachten - sogar der Dieb, der sehen kann, ob mein Dach mit Kufperbleche abgedeckt ist, welches Dachfenster sich zum Einbruch anbietet, welchen optimalen Fluchtweg er planen sollte......
    Und ich filme selbstverständlich jeden, der am Gartentor klingelt.
    Man muss als Bürger eine Schutz-Antwort auf das kriminelle System finden, in dem wir leben - zumal die Politik hinsichtlich des Schutzes der Bürger flächendeckend versagt.
    Und beim Auto soll es ja Versicherungsbetrüger geben, die dir die VU-Schuld in die Schuhe schieben wollen um bei deiner Versicherug abzukassieren - hab ich mal gehört.:-)

    Und wie man solche privaten Dashcamaufnahmen künftig offiziell außerhalb der jetzigen Normenauslegung verwenden kann wird die Zeit und der konkrete Fall zeigen.
    Ich bin mir sicher, das irgendwann zumindest zur Verteidigung das auch den Segen des deutschen Rechts zweifelsfrei bekommt.
     
  4. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Es geht hier nicht um Datenschutz auch nicht um Menschenschutz sondern einzig um Täterschutz und ganz nebenbei um den Honorarschutz der Anwälte.
     
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