1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Dürfen legal heruntergeladene und bezahlte Musikstücke verkauft werden?

Discussion in 'Audio' started by ErichG, Nov 12, 2006.

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  1. ErichG

    ErichG Kbyte

    Laut einem Mitarbeiter von Audible (Hörbücher) ist das nach dem Urheberrecht verboten. Wo bleiben da die Rechte des Käufers?
    Hab ich nicht das Recht an einer Kopie der Software die ich dann auch veräußern darf.
     
  2. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Was verstehst du denn unter "Verkaufen"?
     
  3. ErichG

    ErichG Kbyte

    generell meine ich vor allen Dingen erst mal nur ob so ein Recht besteht?????
    wie genau das wäre als nächstes zu klären
    z.B. auf CD bei gleichzeitiger Löschung des "Orginals" bzw aller Kopien
     
  4. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    In diesem, und nur in diesem Fall kannst du sie unter Erstattung deiner Aufwendungen weiterveräußern.
     
  5. ErichG

    ErichG Kbyte

    Alles klar, danke ;)
     
  6. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Die Audible-Hörbücher haben einen DRM-Schutz, wenn du den beim kopieren umgehst oder entfernst macht du dich strafbar.. denke ich .. bin aber kein Anwalt.
     
  7. ErichG

    ErichG Kbyte

    Audiblefiles laufen nur auf bestimmten Playern (z.B. IPOD) und aufm Computer, damit die aber jeder anhören kann ist schon Nero in die Audible Abspielsoftware integriert zum Brennen einer Audio-CD (oder Image) die man dann aber auch noch zu MP3s machen muß um sie endlich auf seinem MP3-Player abspielen zu können. So hab ich es jedenfalls gemacht und so muß es auch auf der Seite von Audible gestanden haben.
    Das sind dann schon mal vier(!) Kopien die man machen muß. Der Mitarbeiter von A. sagte mir, daß das so aber nicht gedacht sei aber anderst geht es nicht ohne playerwechsel.
     
  8. ErichG

    ErichG Kbyte

    die Orginaldownloads lassen sich gar nicht weiter geben, da sie mit meinem Passwort belegt sind und so auf mein Konto dort zugegriffen werden kann -:((
    Und Audible müßte auch mein Recht die Dateien erneut runter zu laden streichen, damit ich sie verkaufen könnte. Fraglich ob die das machen würden!
    Alles in allem zu komplieziert und und unklar.
    Da kaufe ich mir lieber Orginale z.B. bei Amazon und tausche sie bei Hitflip immer und immer wieder gegen neue DVDs, CDs, Bücher und Games!!!!
     
  9. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Gibt es denn für das Herunterladen käuflich erworbener Musikstücke keine Eula, die man vor dem Download anklicken muss? Darin müsste doch stehen, ob man das Musikstück weiterveräußern kann.
     
  10. Zeitung

    Zeitung Byte

    Bei dieser Gelegenheit habe ich mal eine Frage:
    Ich lade mir aus dem Internet legal mit Kopierschutz versehene Musikdateien im MP3-, WMA- oder einem anderen Format herunter und spiele sie anschließend auf dem PC ab. Ist es zulässig, die Musik-Dateien
    a) mit einem Mikrofon aufzunehmen, im WAV-Format abzuzspeichern und nur für eigene Zwecke eine CD zu brennen oder
    b) das Abspielen mit einem entsprechenden Programm aufzunehmen, im WAV-Format abzuspeichern und nur für eigene Zwecke eine CD zu brennen.
    Sind diese Vorgehensweisen legal und wird dabei eigentlich der Kopierschutz umgangen?

    Ich glaube, in einem Artikel einer PC-Zeitschrift stand, dass der auf einer DVD vorhandene Kopierschutz dann nicht umgangen wird, wenn man den DVD-Player an einen PC anschließt und beim Abspielen die DVD auf den Rechner aufzeichnet bzw. abspeichert und sich für eigene Zwecke eine DVD brennt.
    Analog könnte dies auch für die vorgenannten Audio-Dateien gelten.
     
  11. Gerd65

    Gerd65 Halbes Megabyte

    @Zeitung
    Wenn man auf die Musikdatei rechtsklickt und unter "Eigenschaften" "Lizenz" auswählt, kann man sich die Lizenzdetails ansehen.
    Ich würde mir meine gekaufte Musik wenn es zulässig ist mit dem Windows Media Player auf CD brennen.
    Da die Lizenzen begrenzt sind, kann es vorkommen dass man (Wen man sein System neu aufsetzt) einen Titel noch 8x herunterladen sich aber nicht mehr abspielen läßt weil keine Lizenz mehr nachgeladen werden kann (man muß den Titel noch mal bezahlen).
    Die Funktion "Lizenzen sichern" des WMP10 hat bei mir nie funktioniert. Wenn ich die Dateien mit gesicherten Lizenzen zurückkopiert hatte verweigerten sie den Dienst wegen fehlender Lizenz.

    Gruß
    Gerd65
     
  12. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Jupp, das ist legal. Die c't hatte extra mal ein Tool, das Dir dabei behilflich war, die Titel an der richtigen zu schneiden und zu benennen, weil das ja bei analogen Kopien alles verlorengeht.
     
  13. Zeitung

    Zeitung Byte

    Zur Vermeidung von Mißverständissen zu meinem gestrigen Beitrag:

    Im letzten Satz sollte es statt "Analog" besser "Entsprechend" heißen.
     
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