1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Dumm gelaufen: Dieb verkauft Ware per Ebay an Eigentümer

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by MaRode, Jun 23, 2008.

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  1. MaRode

    MaRode Kbyte

    genau so wird es sich wohl zugetragen haben ;)
     
  2. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

  3. hollandopa

    hollandopa Byte

    Hy, der Dieb hat bestimmt nur Grütze wo andere Hirn haben.
    :baeh:Gruß Opa
     
  4. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

  5. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Geben wir dem Dieb zusätzlich 5 Jahre wegen Dummheit.

    Hat der denn nicht gemerkt dass er zum Nachbarn ging? :aua:
     
  6. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Die dpa schreibt auch was sie will.

    Die vorläufige Festnahme ist an ganz bestimmte Vorraussetzungen geknüpft, die hier garantiert nicht erfüllt waren.
     
  7. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Generell schon, aber diesmal ist ihr wohl kein Vorwurf zu machen, da es in der Pressemeldung der Polizei auch "vorläufig festgenommen" heißt.

     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Leider wissen viele Beamte nicht mal, dass dieser Begriff eben diesem unterliegt. Beispiel gefällig?

    (In Kurzform): Mann fährt betrunken Auto. Streife hält ihn an. Alkohol wird bemerkt. Ein Beamter sagt:"Sie sind vorläufig festgenommen und müssen mit zur Blutentnahme!". - So passiert es...


    Das erzählt der Mann dann seinem Anwalt. Anwalt weiß: Eine Blutentnahme ist eine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Keine vorläufige Festnahme. Ergo waren alle Folgemaßnahmen rechtswidrig. Die Beamten wurden wegen Freiheitsberaubung im Amt und gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt, einer aus dem Dienst entfernt.

    Hätte er das Wort vorläufig weggelassen.....nicht.
     
  9. Padi73

    Padi73 Halbes Megabyte

    Ist eigentlich schon Wahnsinn, was so ein einzelnes Wort, für Ausmasse haben kann.:aua:
     
  10. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das ist wirklich kurios, da hätt' ich gern mal das Urteil gelesen oder die Hauptverhandlung gehört...
     
  11. Padi73

    Padi73 Halbes Megabyte

    @P.A.C.O
    Ja, dass würde mich auch noch interessieren. Hättest Du evt. noch einen Link zu dieser Geschichte, oder hast Du diese irgendwo in einer Zeitschrift, Zeitung gelesen?:)
     
  12. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Das gibts nicht im Internet - jedenfalls nicht, das ich wüsste. Ist auch schon ein paar Jahre her.....Quelle uninteressant aber vertrauenswürdig ;)
     
  13. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Das ist der Schwachsinn an vielen Gesetzen und an der Gerichtsbarkeit. In meinen Augen ist das Wortklauberei.

    Spruch des Tages
    Früher litten wir an Verbrechen, heute leiden wir an Gesetzen.
     
  14. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Eben deshalb hätt' ich ja so gern die Urteilsbegründung gelesen. Wobei... das ist so kurios, dass kann nur vom OLG Hamm oder OLG Celle stammen... :D
     
  15. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Das können auch andere Gerichte. Im Namen des Volkes?
     
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