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Eltern haften auch im Netz für ihre Kinder

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Feuerfux, Jun 25, 2008.

Thread Status:
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  1. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Hier noch mal etwas ausführlicher: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1655

    Wenn jemand den Volltext findet, mal posten, ich würde gern das zitierte BGH-Urteil wissen. Soweit ich weiß ist die Frage vom BGH nämlich noch nicht abschließend geklärt worden. Zur Zeit kommt es ganz darauf an, vor welchem Gericht man landet...
     
  2. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Schon der Titel von dem Artikel scheint mit falsch..
    "Eltern haften auch im Netz für ihre Kinder".

    Eltern haften nie für ihre Kinder, nur dann wenn man ihnen eine
    Aufsichtsplichtsverletzung nachweisen kann. Kannst ja nicht ständig
    kontrollieren was die Kid's im Internet treiben. Und gegen welches
    Gesetz zum Wohle u. der Freiheit des Kindes man verstösst wenn man
    dieses total überwacht (Keylogger usw.) wissen vermutlich auch nur die Götter .. :)

    Ist doch schon lächerlich mit was sich hier ein Landgericht beschäftigt weil irgendeine "dumme Fotografin" (stellt ihre Fotos in das Internet und wundert sich dann wenn sie an anderer Stelle wieder auftauchen) wegen einer Urheberrechtsverletzung meint Klagen zu müssen. So etwas stellt man ein wegen Geringfügigkeit .. kein öffentliches Interesse usw..
     
    Last edited: Jun 26, 2008
  3. Urs2

    Urs2 Megabyte

    Natürlich nicht !
    Aber wenn die Zicklein nicht so tun, wie sie sollten, bleibt immer noch das Internet-Verbot im Geissenstall...

    Es bleibt noch die kleine Frage >
    "War die 16-Jährige wirklich die Verursacherin?"
    Was die Parteien vor Gericht vortragen muss nicht zwingend die nackte Wahrheit sein...

    Gruss Urs
     
  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das geht aber nur bei Strafverfahren. Beim Zivilrechtsstreit zahlen die Streitparteien ja die entstandenen Kosten - und wer die Musik bezahlt will auch, dass gespielt wird. ;)
     
  5. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...welches meinst du? Da steht doch nur...
    ...was nicht unbedingt einem bestimmten Urteil entspricht, sondern eben "die Rechtsprechung des BGH" ist. Und auch so im Gesetz steht (§ 832 BGB). Nur der Inhalt der Aufsichtspflicht hängt von den weiteren Umständen ab...
     
    Last edited: Jun 26, 2008
  6. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Stimmt, Du hast Recht. Da lag ich ja richtig, dass bzgl. der Beaufsichtigung von Kindern im Internet noch keine bundeseinheitliche Rechtsprechung besteht...
     
  7. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    Das Urteil ist - wie meistens - nicht richtig (im Sinne von sinvoll) zitiert worden.
     
  8. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Ich meine hier geht es um eine "16-Jährige", also kein kein Kleinkind oder Kind mehr (in meinen Augen), ich denke da kann und sollte man die Eltern nicht in Haftung nehmen.
     
  9. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Zumal die "Überwachung" für die Eltern in zunehmendem Maße schwerer wird. Man denke nur an die umfassenden Fähigkeiten von Smartphones etc. Wenn es in Zukunft möglich ist auch mit einfacheren Mobiltelefonen kostengünstig ins Netz zu gehen, sind den Eltern die Hände gebunden.
     
  10. Urs2

    Urs2 Megabyte

    Ob der Klägerin jetzt tatsächlich ein Schaden entstanden ist, oder ob es nur um Prinzipienreiterei geht, bleibe dahin gestellt.
    Was ich aber nicht so recht verstehe >

    Wenn ein Schaden entsteht, muss ihn ja irgendjemand tragen. Wenn der Verursacher unbekannt ist, bleibt er, ausserhalb staatlicher Opferhilfegesetze, am Besitzer der Sache oder des Guts hängen, andernfalls ist der Verursacher dafür zuständig.

    Meinem Hund droht im extremsten Fall die Todesstrafe, für gewöhnliche "Hunde-Kriminalität" kann er weder straf-- noch zivilrechtlich belangt werden...
    Auch bei perfekter Ueberwachung durch mich, hafte ich trotzdem kausal für den Schaden, den er anrichten könnte.

    Ist das bei Menschen anders geregelt?
    Strafrechtlich wäre das gut nachvollziehbar, aber bei der Haftung?
    Oder zitiert der Urteilsauszug nur den strafrechtlichen Teil?

    Gruss Urs
     
  11. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Plädierst Du nun für die Todesstrafe für Kinder oder für die haftenden Eltern? :ironie:
     
  12. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung (z.B. auch beim Kfz), da sich aus der Gefährlichkeit der Sache (hier des Hundes - komme mir jetzt keiner mit §90a BGB, der Hund wird ja dennoch wie eine Sache gestellt ;)) schon Risiken für die Allgemeinheit ergeben. Daher wird auch entsprechend gehaftet.

    Menschen - auch Kinder - sind keine Sachen, daher ist es hier auch anders geregelt.

    Das Verfahren hat keinen "strafrechtlichen Teil". Einen Mix von Straf- und Zivilverfahren gibt es nicht. Entweder oder. Es gibt ja auch nicht "ein bisschen schwanger".
     
  13. Urs2

    Urs2 Megabyte

    Gut, die Sache mit der Gefährdungshaftung bei Hund oder Kfz leuchtet mir ein...
    ...bei Menschen habe ich aber wohl noch einen Denkfehler.

    Ein Erwachsener, der versehentlich einen Schaden verursacht, haftet für den Schaden. Richtig?
    Und wenn ein Kind das gleiche tut?

    Dein Link ergibt für mich den Umkehrschluss > Bei aller nötigen und üblichen Ueberwachung, und die nötigen Belehrungen erteilt, haften die Eltern nicht für die von ihren Kindern verursachten Schäden.

    Ich kann mir einige Möglichkeiten vorstellen, wo Kinder "fast an der Leine" doch noch Schäden verursachen könnten.
    Wer haftet dann?
    Die Privathaftpflicht-Versicherung löst zwar das finanzielle Problem, aber die bezahlt auch nur wenn eine Haftpflicht besteht.

    Warum sind eigentlich im zitierten Fall zwei Prozesse nötig?

    Gruss Urs
     
  14. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ..das Kind, wenn es älter als 7 jahre ist. Drunter keiner - es sei denn, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.

    ...richtig.

    ...siehe oben.

    ..einer gegen die Jugendliche, einer gegen die Eltern. Man hätte aber auch beide zusammenfassen können...
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Ergänzend sei noch anzumerken, dass die Haftpflicht natürlich nur zahlt, wenn für den Versicherten eine Zahlungspflicht besteht.

    Beispiel: Frau Müller geht mit dem 6 Jahre alten Hannes spazieren und hält ihn dabei an der Hand. Hannes hat seinen Spielzeugbagger in der anderen Hand. Dann stolpert er, lässt dabei den Bagger fallen, welcher gegen ein parkendes Auto knallt und den Lack beschädigt.

    Hannes ist erst 6, haftet also nicht für den Schaden. Frau Müller hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und haftet auch nicht. Weil weder Hannes noch Frau Müller haften, muss die Familien-Haftpflichtversicherung auch nicht zahlen. Ergo bleibt der Halter des Fahrzeuges auf seinem Schaden sitzen.

    In der Praxis fühlen sich natürlich viele Eltern moralisch verpflichtet und zahlen deshalb den Schaden. Oder noch fataler: Um sicherzugehen, dass die Versicherung zahlt behaupten sie im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung wahrheitswidrig sie hätten gut aufgepasst - weshalb die Versicherung eben nicht zahlt, obwohl sie eigentlich gemusst hätte.
     
  16. Urs2

    Urs2 Megabyte

    Danke goetti und Feuerfux

    Die 7-Jahre-Grenze kannte ich nicht... das musste meine Logik ja scheitern lassen...

    Bei älteren Kindern die Eltern als schuldig erklären zu lassen (wollen), ist dann wohl in deren Finanzkraft, oder deren objektiv grösseren Schuldfähigkeit zu suchen.

    Gruss Urs
     
  17. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist mitunter grotesk und nicht nachzuvollziehen.
    So hatte ich vor einigen Jahren einen Warenpräsenter (Säule auf bremsbaren Rollen) vor meiner Ladentür stehen, direkt neben 2 Stufen, die zur Fußgängerzone hinunterführen. Die Ladentür war offen, denn es war warm. Eine Kundin betritt mit ihrem Kleinkind, das sich gerade so aufrecht halten kann, den Laden, schaut sich meine Auslagen an, derweil das Kind VOR der Ladentür meinen Präsenter die Stufen hinunterschubst und Waren im Gesamtwert von über 1200 DM beschädigt werden.

    Hier stand das Gericht auf dem Standpunkt, die Aufsichtspflicht wäre nicht verletzt, weshalb eine Schadenregulierung über die Versicherung der Mutter ausfiele. Dass das Kind auch die Stufen hätte runter"segeln" können, beeindruckte die Mutter nicht. Womöglich hätte sie mich noch verklagen können, weil ich meiner "Verkehrssicherungspflicht" nicht nachgekommen bin und die Tür verrammelt habe, damit Klein-Erna nicht davonrennt.
     
  18. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Gerechtigkeit liegt wohl im Auge des Betrachters.
     
  19. Jiry

    Jiry Byte

    Total am Leben vorbei.
     
  20. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Werner-walter
    Gerechtigtkeit und Recht sind zwei paar Schuhe. Du weißt doch, auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.
     
Thread Status:
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