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Erfahrungen mit Media Markt!

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Kronos60, Jan 31, 2015.

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  1. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Ich erzähle das nur zur Information weil die Angelegenheit abgeschlossen ist.

    Ich kaufte mir ein Smartphone Nokia 208, das Internet ging nicht also entschied ich mich für eine Nachbesserung.
    Die Nachbesserung dauerte 8 Wochen also unverhältnismäßig lang.
    Ich holte das Gerät ab und stellte fest das der gleiche Defekt weiterhin bestand.
    Da mir laut Gesetz ein Austausch zusteht: http://www.jusline.at/932_ABGB.html lehnte ich eine weitere Nachbesserung kategorisch mit dem Verweis auf den betreffenden Paragraphen ab (hätte ich vielleicht wiederum 8 Wochen warten müssen, völlig inakzeptabel).
    Obwohl ich dem Mitarbeiter den betreffenden betreffenden Paragraphen nannte lehnte der Mitarbeiter einen Austausch mit der Begründung man muss zwei mal nachbessern ab.
    Was natürlich ein absoluter Unsinn ist.
    Ich wollte mich mit ihm nicht herumstreiten, also beschloss ich das Smartphone mit der Post einzuschicken.

    Das Smartphone kam mit dem Verweis "Annahme durch den Empfänger verweigert zurück).
    Also schrieb ich ein weiteres Einschreiben setzte darin eine Frist und hielt fest, dass wenn mir ein Austausch verweigert wird laut dem Paragraphen eine Wandlung (sprich: der Rücktritt vom Kaufvertrag) eintritt.

    Ein anderer Mitarbeiter rief mich telefonisch an und erzählte mir zuerst den gleichen Blödsinn wie der erste Mitarbeiter noch einmal, er sagte das es für dieses Gerät eine angebliche Prime-Garantie gibt, ich sagte ihm, dass ich ausdrücklich die Gewährleistung in Anspruch nehme und erklärte ihm den Unterschied . Ich erklärte ihm den Paragraphen noch einmal, und lehnte eine Nachbesserung kategorisch ab. Er sagte da müsse er seinen Abteilungsleiter fragen, ich ersuchte ihn das zu tun.

    Und welch ein Wunder ich wurde angerufen und man teilte mir mit, dass ich mir ein neues Smartphone aussuchen darf, welches ich auch will.

    Was kann man daraus lernen? Wenn man die Gesetzeslage nicht kennt oder bei Unkenntnis nicht nachfragt, dann wird man als Kunde hinten und vorn nur gegängelt und angelogen.

    Vielen Dank fürs mitlesen.
     
  2. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Gerne!
    Und was hast du die nun geholt?
     
  3. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Hast Du den Artikel in Österreich oder in Deutschland gekauft? In Deutschland musst Du 2x nachbessern lassen, ehe andere Wege zulässig sind.
     
  4. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    In Österreich aber die Gewährleistung ist in beiden Ländern ziemlich gleich. Auch in Deutschland kann man gleich beim ersten Mal Austauschen (Ausgenommen unverhältnismäßig, z.B. Autos, Möbel usw.). Nur kann man in Deutschland beim zweiten gescheiterten Nachbesserungsversuch vom Kaufvertrag zurücktreten.
     
  5. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Ein Sony Xperia E1 und meine Mutter ist sehr zufrieden damit.
     
  6. Elopy

    Elopy Byte

    Das hat was mit Media Markt zu tun?
     
  7. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Ich habe es ja beim Media-Markt gekauft. Ich dachte es reicht wenn es im Titel steht aber jetzt ist ja alles klar.
     
  8. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    NEIN.
    Im BGB steht eindeutig:
    ALLE von den Großmärkten angemahnten 2. und 3. Reparaturversuche sind rechtswidrig.
    Ich war selber lange im Service und es wird immer wieder dieser Müll von den Serviceabteilungen verbreitet.
     
  9. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Natürlich die haben doch nur den eigenen Profit im Sinn, man muss leider seine Rechte als Verbraucher auch durchsetzen.
     
  10. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Leider lassen sich die meisten von den niederen Chargen abwimmeln. Die können am wenigstens dafür, wenn sie nur nach Anweisung handeln dürfen.
    Ich lasse mir am Telefon immer den Namen noch einmal deutlich durchgeben. Dann merken sie, dass da jemand ist, der nicht mit sich Spaßen lässt. :madcat:
     
  11. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Das hilft leider nicht immer weiter, oft hilft nur ein Einschreiben in dem man seine Rechte einfordert und auch da gibt es welche die sogar ein Einschreiben ignorieren in der Hoffnung das der Verbraucher seine Rechte nicht einklagt.

    Ganz kann ich diese Vorgehensweise auch nicht nachvollziehen, der Händler bekommt bei einem Mangel das Gerät vom Hersteller ja ausgetauscht, also macht der Händler ja auch keinen Verlust.
     
  12. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Es geht wohl auch um Neuverkäufe. Also jemand, der bereits ein Gerät seit über einem halben Jahr nutzt und dem man weismachen kann, der Defekt würde nicht in die Garantie fallen, der kauft ein neues. Der, der es repariert oder ausgetauscht bekommt und es dann weiter nutzt, bringt kein neues Geld. Und dann geht es auch darum, dass eine einheitliche Linie gefahren wird, egal, wie alt ein Gerät ist.
     
  13. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Nach einem halben Jahr wird es über die Gewährleistung schwieriger den da muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorhanden war, also nach einem halben Jahr bleibt dem Verbraucher nichts anderes übrig als die Garantie in Anspruch zu nehmen wenn es eine gibt, und nachzubessern.
    Na ja wenn das dem Händler gelingt, da hat aber der Verbraucher dann nicht alle Tassen im Schrank...:D
    Das schon, aber wie gesagt der Händler hat auch keinen Verlust außer die Abwicklung aber das fällt ja unter Service.
    Ja wenn der Verbraucher sich das gefallen lässt, das machen leider die meisten sie lassen sich auch innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung mit einer Nachbesserung abwimmeln, aber wenn der Verbraucher seine rechte in Anspruch nimmt wird er sie auch bekommen, und wenn kein Einschreiben hilft dann kann man immer noch klagen und wird auch gewinnen, dann hat der Händler wirklich ein Minusgeschäft gemacht.
     
  14. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    "Abwesenheit von Service" und die die "fehlenden Tassen im Schrank Theorie" passen doch wunderbar zusammen. ;)
     
  15. Kronos60

    Kronos60 Kbyte

    Ganz genau.:D
     
  16. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Jaein. Entscheidend ob es sich überhaupt um einen Sachmangel handelt, ist imo der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs - d.h. ist der Gegenstand bereits beim Kauf defekt oder ist er erst später kaputt gegangen. Dein Zitat bezieht sich auf den ersten Fall.
     
  17. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Ja, und nur darauf.
    Leider werden da die Slogans "Alles ist mehrfach reparabel" ausgegeben.
    Warum weiß nur der Wind.

    Ich hab's schon in mehreren Firmen erlebt, und der arme Servicer steht in der Zwickmühle: Chefanweisung oder Gesetz.

    Den Prellbock macht er so wie so immer.
     
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