1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Fallstricke: So nutzen Sie Google Maps korrekt

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by User4325, Jul 17, 2008.

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  1. User4325

    User4325 Kbyte

    Es geht in der IT-Branche heute wohl nicht mehr ohne Betrug und Abzocke. Grundsätzlich ist alles kostenlos, aber wehe der Goldfisch von der Oma des jeweiligen Unternehmenschef hustet schon wird man mit nicht unerheblichen Beträgen zu Kasse gebeten. Wan wird solchen Machenschaften vom Gestzgeber endlich ein Riegel vorgeschoben. Unternehmen die auf diese Weise Ihr Geld verdienen gehören Strafen aufgebrummt, die an die Existenz gehen. Keine Angst um Arbeitsplätze mit der Zeit stossen in die Lücke wieder Firmen, die wieder ehrlich arbeiten.
    Allerdings wird dann einer boomenden Branche, Rechtsanwälte, der Boden unter den Füssen weggezogen, arme Kerle.
     
  2. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Wenn jemand etwas kostenlos zur Verfügung stellt wird er ja wohl noch festlegen dürfen, unter welchen Bedingungen dies geschieht. Der Nutzer, der sich die Bedingungen nicht durchliest muss sich dann nicht über Konsequenzen wundern. Und da der Dienst von einem US-amerikanischen Unternehmen auf US-amerikanischen Servern angeboten wird wüsste ich auch nicht, warum hier der deutsche Gesetzgeber der Buhmann sein soll...
     
  3. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Wieso Fallstricke. Wenn ich die Arbeiten anderer (in diesem Fall Google) nutzen will, dann muss ich eben die Bedingungen komplett lesen, so ist das nun mal. Solange in den Bedingungen alles drin steht, sind das doch keine Fallstricke.

    Man kann das auch einfacher lösen und seine eigene Karte zeichnen und diese dann in seine Webseite einbinden.

    Aber die Leute wollen alles kostenlos haben und sind dann auch noch zu faul zum lesen. Wenn es dann schief läuft, sind die anderen Schuld.

    Tadele nicht den Fluss, wenn Du ins Wasser fällst.
    Chinesisches Sprichwort
     
  4. User4325

    User4325 Kbyte

    Sorry, aber wenn selbst Juristen die Bedingungen nicht mehr durchschauen, siehe Bericht, dann liegt die Vermutung nahe, dass hier versucht wird jemanden reinzulegen. Ich habe auf Grund meiner Tätigkeit erhebliches juristisches Hintergrundwissen im Vertragswesen und bin mit den Formulierungen vertraut, auch gerichtsmässig verwertbar, Aber die verschlungenen Pfade und Formulierungenin dieser Branche sind nicht mehr nachvollziehbar und zielen grösstenteils auf Abzocke ab (siehe auch die 14-tägigen Beiträge "Vorsicht Kunde" in der c't).
     
  5. Was ist mit Foren, die z.B. eine Mitgliederkarte haben, die auch nur Mitglieder einsehen können? Damit ist das Angebot nicht mehr frei zugänglich, denn man benötigt einen Account für das Forum (der aber in meinem Fall kostenlos und auch an sonst keine beschränkenden Bedingungen gebunden ist). Es soll nur nicht jeder x-beliebige Besucher (inklusive Bots) auf die Karte zugreifen können, um die Wohnorte mit Luftbild der Mitglieder einsehen zu können.

    Gruß,
    Markus
     
  6. Hotte63

    Hotte63 Byte

    Hallo,

    jetzt mal unabhängig von dem ganzen ziemlich unglaublichen Durcheinander dieser sehr dubiosen Nutzungsbedingen, hab ich mal ne Frage.

    Zumindest ist klar, dass man in einer nicht geschützen und frei zugänglichen kommerziellen Homepage dieses Google-Maps nutzen/einbinden darf, solange der Key beantragt/vorhanden ist und die Satellitenansicht nicht verwendet wird.

    Dies kann ich für den (ersten) Aufruf zwar mittels einem Parameter erreichen, aber damit ist es dem Nutzer immer noch mögllich auf SAT umzuschalten.

    Kennt jemand hierzu einen Parameter (ich bin leider nicht fündig geworden) der genau das unterbindet, also einen Parameter mit dem ich die Karte zwar wie gewünscht aufrufen kann, die Wahlmöglichkeit zwischen Geländer, Maps oder Satellit aber nicht angezeigt wird :confused:?

    Danke schonmal.

    :jump:
     
  7. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ MarkusDippold
    Das ungefährlichste ist, wenn Du solche "Dienste" erst gar nicht nutzt.

    Für mich ist Google Maps nichts anderes als ein Routenplaner, den ich zwar benutze, aber sicherlich nirgends einbinden werde. Warum auch? Nur weil es eventuell kostenlos sein soll? nur weil es chic ist? Nee, mit Sicherheit nicht.

    Tadele nicht den Fluss, wenn Du ins Wasser fällst.
    Chinesisches Sprichwort
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Die Optionen stecken in der API in

    GMapTypeControl();

    IMO sind beim Standardaufruf über die API eh alle Menüelemente automatisch ausgeblendet, man muss die Steuerelemente selbst per addControl() hinzufügen [2]:

    Code:
    var map = new GMap2(document.getElementById("foo"));
    map.setMapType(G_NORMAL_MAP);
    map.addControl(new GSmallMapControl());
    
    ...zaubert eine "Kartenmap", die nur die Navigationselemente enthält.

    *) siehe function load(); im Mustercode [1] zur API.

    [1] http://code.google.com/apis/maps/documentation/introduction.html
    [2] http://code.google.com/apis/maps/documentation/controls.html
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...das ist eine abgeschlossene Benutzergruppe und damit nicht mehr unter Google-Lizenz. Warum die Benutzergruppe abgeschlossen ist, interessiert genauso wendig wie der Aufwand zum Beitritt.
     
  10. Sir_Thorin

    Sir_Thorin Byte

    warum sollte irgend jemand überhaupt Google-Maps für Wegbeschreibungen nutzen, bei Kartenmaterial das aus bis zu 7 Jahre alten Satellitenbildern erzeugt wird. Die Karte meiner Heimatregion (südl. Münsterland - nördl. Ruhrgebiet) ist jedenfalls so alt.
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...wüste nicht, dass dies zur Debatte stand. Es geht hier um die, die Google Maps bereits einsetzen - und die werden ihre Gründe dafür haben.
     
  12. paMonk

    paMonk ROM

    "So nutzen Sie Google Maps korrekt", Seite 3, Auszug aus der GoogleEarth-Hilfe:
    "Sie dürfen diese Bilder aber nicht ... als Teil eines Services anbieten ... ohne vorher von Google dazu autorisiert worden zu sein." - sind die Nutzungsbedingungen der Maps-API denn nicht genau diese Autorisierung?
    Diese Interpretation liegt jdfs nahe...
     
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Google Maps != Google Earth - auch wenn vielleicht seitens google (im Augenblick) die gleichen Daten benutzt werden.
     
  14. paMonk

    paMonk ROM

    @kalweit:

    Das ist mir sehr wohl klar! ^^

    Aber hast du denn den Artikel gelesen? Da wird lang und breit lamentiert, das die Maps-Nutzungsbedingungen etwas erlauben (die Benutzung des Karten- u eben des Satellitenfoto-Materials), was aber an anderer Stelle (...G.Earth...) verboten wird, und daher die Verwendung des Fotomaterials in Maps fragwürdig weil abmahnbar sei...

    Mein Kommentar sollte zeigen, das /wenn/ sich diese verschiedenen Nutzungsbedingungen für verschiedene Programme gegenseitig beeinflussen, es meiner Einschätzung nach gute Chancen hat die Maps-Nutzungsbedingungen als Autorisierung nach den Earth-Nutzungsbedingungen zu sehen, statt umgekehrt einschränkend.

    (BTW, Disclaimer: ist nur meine Meinung, kein i-wie verbindlicher Rechtsrat...!)
     
  15. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nunja, das ist halt wie mit jedem Thema, von dem die Redaktion keine Ahnung hat. Ausschlaggebend für den Nutzer sind die Nutzungsbedingungen des entsprechenden Dienstes. Sollte google da etwas erlauben, was google selbst nicht erlaubt ist, ist das schlicht das Problem von google und nicht das des Nutzers. Zumindest wenn ich mit meinem deutschen Rechtsverständnis da ran gehe. Der Rest ist schlicht das Orakeln um ungelegte Eier.
     
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