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falsche versprechungen bei vertragsabschluss?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by zanzarah86, May 5, 2009.

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  1. hallo.

    ich habe folgendes problem: wir waren bislang bei der telekom kunde. der vertrag würde normal noch 1 jahr regulär weiterlaufen.
    Vor etwa 2 monaten bin ich für arcor abgeworben worden durch eine Marketing-Firma. Der Verkäufer versprach, der telekom-anschluss werde geprüft, ob man uns davon frei kaufen kann. falls das der fall ist, würde der arcor vertrag dann ohne übergang und entstehende kosten für uns gültig und sofort wirksam. der telekom-vertrag würde dann in diesem fall aufgelöst und wir wären dann bei arcor unter vertrag für 2 jahre. falls arcor uns nicht freikaufen könne, würde der vorvertrag mit arcor unwirksam werden und alles bliebe beim alten. außerdem sagte er, (er formulierte das als "bonus") würde ich 2 handykarten bekommen, die nur freiminuten enthalten, keine weiteren kosten und keinen mindestumsatz etc und die ich auch absolut nicht nutzen müsste. als hardware würden wir (da wir in einer wohngemeinschaft wohnen) einen wlan router erhalten, damit wirklich alles so bleibt, wie es ist. ich habe darauf besonderen wert gelegt und er versprach, dass wir das auch wirklich alles so erhalten werden.

    so, nun ist es aber so, dass der anschluss laut arcor erst in einem jahr aktiviert wird, also wenn der telekom-vertrag auch regulär ausläuft. heute haben wir die hardware erhalten, das arcor starterset und ein vodafone modem ohne (!) wlan und mit nur einem lan-anschluss. auf der arcor-homepage kann man aktuell einsehen, was der stand des eigenen auftrags ist. dort steht, dass wir weitere hardware nicht erhalten werden. zusätzlich hätte ich 2 handys bestellt, die ich für je 10 euros kaufen muss. nichts davon steht in der vertragsdurchschrift die ich vom verkäufer erhalten habe noch hat er mir das versprochen. ich habe weder, wie von arcor angegeben, eine kündigungsbestätigung der telekom bekommen noch meine neuen zugangsdaten vor arcor (wahrscheinlich weil der anschluss erst in einem jahr freigeschaltet wird).
    der verkäufer, der mir den vertrag verkauft hat und für die abwicklung zuständig ist, hat mir also falsche versprechungen gemacht, die er nicht eingehalten hat.
    meine frage dazu ist jetzt, ob wir aus diesem vertrag noch irgendwie rauskommen, falls sich die Firma (oder arcor?) nicht kulant zeigen und die versprechungen wahr machen, da ich ja unter falschen versprechungen geködert worden bin?
    mir ist mittlerweile klar, dass ich ziemlich blauäugig dem verkäufer geglaubt und daraufhin diesen vertrag eingegangen bin. trotzdem würde ich gerne nichts unversucht lassen und irgendwie druck machen, dass ich das versprochene doch noch so erhalte. macht ein rechtsbeistand vielleicht sinn?

    vielleicht kennt sich ja jemand mit dem thema aus oder kann mir etwas in der sache raten.

    vielen dank im voraus für die antworten.
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Einklagen kannst du nur das, was du schriftlich bzw. wofür du Zeugen hast. Ich würde bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Rat suchen.
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ist noch ein Widerruf möglich?
     
  4. jojo14

    jojo14 Halbes Megabyte

    Warum geht keiner den einfachsten Weg, vom "Verkäufer" sämtliche Versprechen schriftlich mit Unterschrift des Verkäufers (Unterschrift mit Pass vergleichen nicht vergessen) bestätigen lassen. Wer sich weigert weiß warum.
     
  5. kikaha

    kikaha Viertel Gigabyte

    Du bist auf einen "Drücker " hereingefallen. Der verspricht dir alles und wenn du den Vertrag unterfackelt hast, hat er dich schon wieder vergessen, und seine Vollmundigen Versprechen auch. Für solche Haustürgeschäfte gibts ein 14tägiges Rücktrittsrecht, aber leider ist das zu lange bei dir her.
    Wenn schriftlich Leistungen zugesichert wurden, die nicht erbracht werden, kann man noch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
    Das ist jetzt keine Rechtsberatung!
     
  6. ja, dass ich auf den typen reingefallen bin, ist mir auch klar :<
    ehrlich gesagt waren seine ersten worte: "sie sind doch bei der telekom, richtig?" so seriös, wie er aufgetreten ist und wie er mir das alles erzählt hat, klang das zunächst als sei er selbst ebenfalls von der telekom. also dachte ich, "ok, wenn der von der telekom ist und ich dann weniger bezahlen muss, warum nicht". es schien ja auch kein risiko zu geben, wenn die telekom uns nicht freigibt, wird der vertrag hinfällig.
    ja, heute hab ich das schreiben bekommen, dass unser arcor anschluss wirklich erst nach ende des telekom-vertrags aktiv wird. der verkäufer ist selbstverständlich nicht zu erreichen. ärgerlich, dass ich so naiv war und mir wirklich nichts hab absegnen lassen, aber ich vermute mal, dass ich jetzt wirklich nichts mehr dran ändern kann. dann hab ich jetzt eben den vertrag von arcor ab mai 2010. beim nächsten mal bin ich dann klüger.

    ärgerlich ist eben nur, dass das modem, das wir bekommen haben, kein wlan hat. aber kann ich nicht einfach den router, den wir von der telekom noch haben jetzt einfach angeschlossen lassen und nutzen? oder ist der nur auf telekom-anschluss geeicht? das internet wird ja über die starterbox von arcor geregelt dann, der router könnte ja an sich dann einfach weiter genutzt werden.
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...hast du schon mal bei Arcor angerufen? Ein Bekannter konnte sein Modem anstandslos umtauschen.
     
  8. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Dem Router ist es egal, ob der Anschluss von der Telekom oder von Arcor kommt, lediglich die Zugangsdaten müssen angepasst werden.
     
  9. können Arcor & Co den Eingang einer Widerrufsbelehrung nachweisen? Die Widerrufsfrist beginnt erst nach erhalt der Belehrung, wenn diese nicht als Einschreiben eingegangen ist, dann würde ich behaupten das ich diese nie erhalten habe und den Vertrag so einfach kündigen. Sollte es dann zu trouble kommen müssen die dir nachweisen das du ordentlich belehrt worden bist. Schau dir einfach mal die gesetzliche Widerrufsbelehrung an. Der Hinweis ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Spätestens im Paket mit der Hardware bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung ist so was dabei. Zudem gibt es legale Tricks, die Widerrufsfrist auszuhebeln. DSL- und Telefonverträge sind dafür ein Paradebeispiel.
     
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