1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Filme und Rechtliches

Discussion in 'Videobearbeitung, Bildbearbeitung' started by Angel-HRO, Jun 16, 2002.

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  1. Angel-HRO

    Angel-HRO Megabyte

    mal \'ne blöde Frage
    Wie es sich mit Internet Downloads von Filmen verhält, ist eigentlich klar.
    Aber: wenn man Folgen von Serien zieht, die in USA liefen und dort im FreeTV aufgezeichnet wurden und dann im Internet auftauchen. Ist das besitzen eigentlich auch strafbar? Nur besitzen, nicht verkaufen, etc, das ist klar
     
  2. c62718hris

    c62718hris Megabyte

    Hallo Angel - HRO,

    ganz richtig ist die Antwort strafbar nicht, denn das ist auch wieder genau definiert.

    Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen ist es, ohne Frage, denn der, der es inst Internet gestellt hat, hat dagegen verstoßen. Jeder darf es nur für sich und seinen Gebrauch aufzeichnen.

    Soweit ich weiß ist auch bei uns strafbar so definiert, das sobald sie Polizei, Staatsanwalt, ??? davon erfährt, muß es angezeigt werden. Das hätten die Firmen vielleicht gerne, es ist aber nicht so.

    Gruß
    Christian
     
  3. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    es ist strafbar.
     
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