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Galaxy S5 - Display hat Gelbstich

Discussion in 'Android-Geräte' started by schnaiper, May 26, 2015.

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  1. schnaiper

    schnaiper Byte

    Hi,
    mein Samsung Galaxy S5 (Android 4.4.2) ist ca. 1 1/2 Monate alt und seit ein paar Tagen hat das Display immer wieder eine Gelbtönung (siehe Fotos unten). Wenn man allerdings etwas von hinten auf das Handy klopft, dann normalisiert sich die Farbe wieder für einige Zeit.
    Meine Frage ist nun, ob das vielleicht nur an einer falschen Einstellung liegt oder ob das Display kaputt ist.
    Und wenn es am Display liegt, wird das dann von der Garantie abgedeckt?

    Hier die gelbliche Tönung des Displays:
    $232.jpg

    Und hier wie es normal ist:
    $323.jpg
     
  2. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Das wird ein Kontaktfehler sein und ist durch deine Hand nicht behebbar. Da nimm einfach die Garantie in Anspruch, denn das Gerät muss geöffnet werden.
     
  3. schnaiper

    schnaiper Byte

    Ok, danke. Ich werde es nächste Woche dann mal zurückschicken und hoffen, dass sie da keinen Monat dran rumbasteln müssen.
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ist doch logisch: wenn man mechanisch Abhilfe schaffen kann, ist es ein Hardware-Problem - wenn es sich durch Einstellungen ändert, ein Einstellungsproblem. ;)

    Garantie ist leider oft wie Lotto spielen. Manchmal finden sie irgendwas Anderes, was angeblich durch Bedienfehler entstanden ist und lehnen die Reparatur ab. Also drücken wir mal die Daumen.
     
  5. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    Ich würde hier den Fall der Mängelhaftung (Gewährleistung) anführen. Der Fall der Beweislastumkehr ist noch nicht eingetreten, wenn das S5 erst vor 6 Wochen beim Händler gekauft wurde. Der Händler haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
    In den ersten 6 Monaten nach Kauf wird zugunsten des Käufers entschieden, sodass der Händler in der Beweispflicht steht.
    Dann erfolgt die Beweislastumkehr:
    Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass die Ware bereits Sachmängel beim Kauf aufwies.


    ach ja, die obligatorische Fußnote:
    Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne von RBerG, sondern stellt nur meine persönliche Meinung dar.
     
  6. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Die liefern dann schon irgendwas Beweisartiges.
     
  7. MattF7

    MattF7 Byte

    Online oder im Laden erworben?
     
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