1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Garantieübertrag an Zweitkäufer

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by derChronostat, Feb 16, 2016.

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  1. Hi,
    ich hoffe man kann in diesem Unterforum auch mit solchen Fragen kommen. Es ist widersprüchliches im Internet zu lesen daher mein Versuch hier Infos zu bekommen.
    Kauf Asus Grafikkarte beim Fachhändler - Kauf über EDV Firma also Rechnungsadresse ist EDV Firma.
    Graka wird nach 8 Monaten gebraucht an Zweiten verkauft. Rechnungskopie wird mitgegeben. Thema Gewährleistung ist unwichtig und sowieso abgehakt. Asus gibt ja 36 Monate Herstellergarantie für Grakas, allerdings muss der Garantiefall über den Händler abgewickelt werden. Kann der Zweitkäufer die Herstellergarantie in Anspruch nehmen?

    Grüße,
    Christian
     
  2. PS: ich weiß, das ist kein Rechtsberatungsforum, aber vielleicht hat jemand Erfahrung in diesem Thema...
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn die Herstellergarantie über die Seriennummer überprüft wird, ist man fein raus.
    Dann weiß der Hersteller, wann die Hardware in Verkehr gebracht wurde und von da ab läuft die Zeit und darüber wird auch die Restlaufzeit bestimmt, die nach einer Reparatur/Austausch verbleibt. Grundsätzlich bestimmt der Hersteller, wie seine Garantie gilt. Da muss man sich informieren.
     
  4. Hi,
    noch gab es ja keinen Garantiefall. Aber für den Fall, dass der Zweitkäufer irgendwann (innerhalb dieser 36 Monate) ein Problem hat, wäre es gut zu wissen ob dieser ALS ZWEITKÄUFER die Garantie in Ansrpruch nehmen darf. Meine Frage zielte auf den Zweitkäufer, nicht auf die Fristen. Es sei angenommen man ist innerhalb der Frist...
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    eigene Erfahrungen habe ich nicht damit, aber die Garantiebedingungen sind imho eindeutig:

    von https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb.html
     
  6. Danke für das Zitat. Ich hab die AGBs überflogen, und bin über diesen Absatz scheinbar drüber geflogen. :-)
    Naja, leider sagt es zum Ersten nicht, dass Zweitkäufer explizit ausgeschlossen sind und zum Zweiten, wie das "Alltags-Gebaren" von Asus so ist.
    Dann werde ich es morgen mal bei Asus versuchen...
     
  7. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Ich frage mich, was Du da widersprüchliches gefunden haben könntest - ich habe jetzt ein halbes Dutzend Einträge in verschiedenen Foren zu dem Thema gelesen und ausnahmslos jeder, der ASUS deswegen kontaktiert hat, schreibt, dass ASUS eine Garantieübertragung kategorisch abgelehnt habe.
     
  8. ich frage mich, welche Quellen du haben könntest. Meine Google Suche zu "Asus Garantieübertrag" hat konkret NICHTS ergeben. Threads die sich indirekt mit diesem Thema auseinander setzen geben widersprüchliches von sich. Das geht von "keine Chance" über "mit Abtrittserklärung kanns der Shop regeln" bis hin zu "alles kein Problem". Wenn ich deinen Informationsstand hätte - wobei ich beim besten Willen nicht weiß wie ich den erlangen soll wenn die Suchmaschine nichts ausspuckt - müsste ich dieses Forum nicht bemühen...
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Eher schlecht. Endkunden sehen die nur als notwendiges Übel an, mit denen man so wenig wie möglich zu tun haben will.
     
  10. Als Erstkäufer hatte mein Vater keine schlechten Erfahrungen. Mobo defekt, in den Shop gebracht, an Asus geschickt, 3 Wochen später neues Mobo. Alles ok soweit...
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ja eben. In den Shop gebracht.
    Bei guten Herstellern schickt man es an den Hersteller, wenn die Gewährleistung um ist, aber noch Garantie drauf ist.
    Das geht bei Asus nicht. Da muss es in den Shop. Und einige Händer schicken das dann nur gegen Geld an Asus.
     
  12. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Du laberst hier einen Unsinn zusammen, das haut den dicksten Eskimo vom Schlitten.

    Was hat ein Erstkäufer mit der Garantieübertragung zu tun?
     
  13. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Doch, das geht:
    https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/.

    Formular ausfüllen und beten :bet: .

    Mit ein bißchen Glück gibt es einen Rücksendeschein, Fehlerformular und Aufklebzettel für den Paketdienst.
     
  14. Spar dir deine kostbare Zeit, wenn du meine Antwort die ich magiceye04 gegeben habe nicht verstehst und wenn du nichts Sinnvolles beizutragen hast...
     
  15. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Du hast meinen Link nicht verstanden, aber mach nur.
     
  16. Also um das Thema so gut es geht abzuschliessen und um Infos für Leute zu haben die das eventuell auch interessiert:

    nach bisschen Telefonieren mit dem Händler ist es jetzt so, dass solange die Rechnung vorhanden ist (egal ob Erst- oder Zweitkäufer) wird das Produkt im Geschäft akzeptiert. Welcher Name da darauf steht ist unerheblich. Nach 6 Monaten ab Kaufdatum muss ja wegen der Beweislastumkehr der Käufer nachweisen, dass das Produkt beim Kauf schadhaft war (nicht mehr der Verkäufer) damit der Fall unter die Gewährleistung des Händlers fällt. Wenn die Hardware nach den 6 Monaten einen Schaden hat wirds mühsam mit irgendwelchen Nachweisen, das heißt es wird automatisch zum Garantiefall der dann vom Händler abgewickelt wird sofern es der Hersteller verlangt (wie bei Asus für gewisse Produkte verlangt, muss es zum Händler gebracht werden). Der Händler schickt es dann zum Hersteller und alles geht seinen Weg. Wer als Zweitkäufer absolut auf Nummer sicher gehen will, kann vom Erstkäufer eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen und dieses Dokument beilegen.

    Ob das so jetzt für absolut alle Händler gilt, weiß ich nicht, aber der betreffende ist nach einem großen Gasplaneten in unserem Sonnensystem benannt. :-)

    Das ist mein Kenntnisstand. Kein Anspruch auf unumstößliche Richtigkeit. Aber mehr konkrete Info als ich bis jetzt in Foren lesen konnte.
    Warum es so schlimm sein soll, dass man bei Consumer Produkten diese Dinge über den Händler und nicht über den Hersteller abwickeln muss, kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Ich finde das sehr angenehm. Aber das ist meine persönliche Meinung.

    Damit ist das Thema für mich erledigt. Vielleicht hilft es ja jemanden weiter...
     
  17. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Was sagt Jupiter :grübel:
    Der Saturn hat weniger als 1/3 seiner Masse.

    Was ich mit Seriennummer überprüfen meine ist, direkt beim Hersteller eine RMA einleiten, wie es bei Festplatten und anderen Laufwerken üblich ist oder auch Netzteilen.
    Da kann man 3 oder sogar 5 Jahre Garantie haben und nach 2 Jahren muss ein Händler nicht mehr kaputte Ware annehmen, weil er dann keine Gewährleistung mehr leisten muss.
     
  18. das geht bei Asus nicht. Ich habe natürlich schone eine SN Prüfung bei Asus machen lassen und die verweisen bei Kleingeräten auf den Händler. Die erlauben garnicht das Eröffnen eines RMA. Du musst verstehen, dass im Fall einer 36 monatigen Garantie (wie von Asus auf Grakas und Mobos) das defekte Teil zum Händler gebracht werden kann und der Händler den Garantiefall mit dem Hersteller abwickelt. Auch wenn der defekt 35 Monate nach Kaufdatum auftritt. Die Gewährleistung ist bekannterweise 24 Monate, ist aber auch ein gänzlich anderes Paar Schuhe.
    Das es so funktioniert konnte ich kürzlich sehen. Nach 30 Monaten Asus Mobo defekt. Mit Rechnung zum Händler (nicht Saturn) gebracht und wie bereits erwähnt, 4 Wochen später neues Mobo.

    Wie gesagt, das Thema ist soweit ich konnte beantwortet. Wer noch immer Zweifel hat, meinen Angaben nicht traut, möge sich bitte selbst informieren.

    Grüße
     
  19. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Von Saturn war ich da sehr positiv überrascht. Da steht sogar direkt in den Garantiebedinungen drin, dass die Garantie für das Gerät (Waschmaschine) gilt, unabhängig vom aktuellen Besitzer.
     
  20. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Auch Asus ist es völlig egal, wer der derzeitige Besitzer ist.
    Es müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein:

    a) das Gerät muß sich noch innerhalb des Garantiezeitraumes befinden (es gibt auch verkürzte Garantien) und
    b) eine gültiger Kaufbeleg muß vorgelegt werden.

    Und als Servicetechniker im Großmarkt hab ich hunderte Geräte zu Asus gesandt.
     
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