1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Garantieverfall bei öffnen des Gehäuses? Gerichtsurteile?

Discussion in 'Hardware allgemein' started by Wizzard0409, May 24, 2006.

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  1. Hallo Forum!

    Ich bin auf der Suche nach Gerichtsurteilen in denen klar gesagt wurde das man ein PC Gehäuse öffnen darf, ohne die Garantie zu verlieren.

    Es handelt sich hier um einen namenhaften Hersteller der mir bei einem KomplettPc die Garantie entziehen will. Ich wollte im PC den Arbeitsspeicher von 512mb auf 1024mb aufrüsten. Leider ist das Gewinde der Schraube vom Gehäuse defekt gewesen und ließ sich nicht öffnen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Support empfahl man mir diese Schraube mit Hilfe einer Zange zu entfernen. Sollte diese kaputt gehen, könne man mir eine neue Schraube zusenden. Alternativ könne ich das Gerät auch gerne einschicken. Nach 7 Tagen (ich hatte das Gehäuse geöffnet und die RamErweiterung fachgerecht durchgeführt) rief der Support bei mir an und teilte mir mit das eine Zusendung der Schraube aus technischen Gründen leider nicht möglich ist...

    Nun setze ich mich mit der Beschwerdeabteilung auseinander und dort sagte man mir das ich eh kein Recht besitze das Gehäuse zu öffnen. Garantieverfall.

    Danke für Eure Hilfe

    Grüße

    Wizzard0409
     
  2. sinus

    sinus Megabyte

  3. michag

    michag Kbyte

  4. Hallo!

    @ Sinus : Nein, ich bin nicht zu Faul um die Suchfunktion des Forums zu nutzen. Dein Link beantwortet auch nicht meine Frage. Ich habe den Thread schon durch die Suchfunktion gefunden und gelesen. Daher spiele ich Dir mal den Ball zurück.

    Zu schlechte Augen um korrekt zu lesen?

    @ michag : Danke , so etwas ist schon einmal ein Anfang. Wenn jemand noch mehr weiß, bitte posten.

    Grüsse

    Wizzard
     
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