1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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geheime Dokumente auf dem Paypal-Konto

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by first2, Dec 10, 2010.

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  1. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ob wir das richtig finden oder nicht, ist vollkommen egal. Wichtig ist, ob WL das richtig findet. Wenn sie es nicht richtig finden, müssen sie halt klagen. So ist das nun mal in unserer Welt.

    Wenn Bayern münchen seinen trainer trotz Vertrag entläßt, dann ist es auch vollkommen egal, ob wir das richtig finden oder nicht, dann ist das eine Sache zwischen Trainer und Verein. Genauso verhält es sich zwischen Paypal und WL, zwischen Amazon und WL und alle anderen.
     
  2. first2

    first2 Kbyte

    Wir verlieren uns in Kleinkram.

    Es ging sich bei meinem Beitrag um die politische Dimension der Einflußnahmemöglichkeiten. Wenn du glaubst, das Paypal aus ethischen Gründen auf Einnahmen verzichtet, ist dies Dein gutes Recht und dann ist dazu auch nichts weiter zu sagen.

    Ich "glaube" dies nicht und sehe darin eine unselige Allianz zwischen Politik und Großfinanz, (wohin die bereits geführt hat, möge jeder für sich entscheiden) die aus meiner Sicht u.a. die Pressefreiheit und die Aktionsmöglichkeiten von nichtregierungskonformen Organisationen bis hin zur ungeliebten Oppositionspartei massiv beeinträchtigen kann. Dafür wollte ich in meinem Beitrag sensibilisieren. Ich sehe aber ein und akzeptiere, dass jeder einen anderen Empfindungs- und Erfahrungshorizont dafür hat.
     
  3. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    SO steht es aber im Vertragsrecht, falls Du das mal beiläufig gelesen oder selbst erlebt hast.
    Sehr richtig.
    So war er, so ist er und so wird er immer bleiben:
    unser aller Kapitalismus.
     
  4. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Die amerikanische Regierung sieht das mit der Pressefreiheit sicherlich anders. In meinen Augen ist es auch ein schmaler Grat, der zwischen Pressefreiheit und Datenschutz besteht. Du erzählst Deinem Kumpel, dass Dein Chef ein Arsch ist, dieser Kumpel steckt das einem Reporter und am nächsten Tag steht in der Zeitung, dass Dein Chef Deiner Meinung nach ein Arsch ist. Pressefreiheit?

    Du kannst das jetzt als Kleinkram bezeichnen, aber im Großen ist es oft nicht anders, als im Kleinen, nur kann man das Kleine oft eher nachvollziehen.
     
  5. first2

    first2 Kbyte

    Nun, wenn ich so bescheuert wäre, müßte ich auch die Konsequenzen tragen - und vor allem den Kumpel wechseln.

    Ist aber was anderes - wenn ich für den Bürger arbeite und vom ihm bezahlt werde - und ihn dann verunglimpfe oder ihm als Auftraggeber Information vorenthalte, sogar Mechanismen installiere, die dies institualisieren - dann ist das Aufdecken durch die Presse ein notwendiges und letztes Korrektiv, - darüber hatte ich mich ja schon geäußert.

    Schlechte Arbeit kann - und darf vor allem - nicht durch vorgeblichen Datenschutz vor dem Auftraggeber - dem Souverän - versteckt werden.
     
  6. tempranillo

    tempranillo Guest

    Au ja, zurück zum Steinzeitrecht. :jump:
    Das gesamte Schuldrecht würde danach nun doch reichlich übersichtlicher. Derzeit sind das schlappe 600 Paragrafen und nach der kalweitschen Reform würde das gesamte Schuldrecht auf einen Bierdeckel am Stammtisch passen. Was sollen wir auch mit diesem ganzen komplizierten Zeugs wie vertragliche Schutzplichten (§241 Abs. 2 BGB), Kündigungsfristen, Positive Vertragsverletzung (jetzt § 280 Abs. 1 BGB) und was die Juristen sonst noch so dem einfachen Weltbild in den Weg stellen.

    Aber das ist die Crux der Juristerei: Ihr Instrument ist das Wort und jeder, der reden kann, meint, etwas beitragen zu können.

    @ first2
    Full ACK.
     
  7. Hascheff

    Hascheff Moderator

    :confused:
    Du bist also der Meinung, Verträge können nicht gekündigt werden?
     
  8. tempranillo

    tempranillo Guest

    @ Hascheff
    Natürlich können Verträge gekündigt werden.Es ist nur nicht so einfach wie zitiert. Hier haben wir es mit einem Dauerschuldverhältnis zu tun. Von der Einhaltung einer Kündigungsfrist oder dem Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes habe ich nichts gelesen. Außerdem wären die erwähnten vertraglichen Nebenpflichten zu beachten.

    Davon ganz abgesehen hat ja Paypal wohl gar nicht gekündigt, sondern schlicht unter Hinweis auf die Nutzungsbedingungen die Leistung verweigert. Zumindest nach deutschem Recht würde sich Paypal auf ziemlich dünnes Eis begeben. Über die angebliche Unrechtmäßigkeit der WL-Veröffentlichungen hat noch kein Gericht entschieden. Außerdem ist das Verhalten ziemlich schädigend für den Ruf des Vertragspartners. Das könnte durchaus ein Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten darstellen und ich würde als Betroffener mal über die Geltendmachung von Schadensersatz nachdenken.
     
  9. Hascheff

    Hascheff Moderator

    kalweit hat nicht geschrieben, dass es einfach wäre.

    Allerdings ziehen Unternehmen bei Vertragskündigungen auch die Optionen Vertragsstrafe oder Verhungernlassen des Vertragspartners im Rechtsweg mit in Betracht. Das muss man nicht gut finden, aber es ist Realität.
     
  10. tempranillo

    tempranillo Guest

    .
    Habe ich in meinem Zitat etwas vergessen? Das wäre mir unangenehm.

    Das ist eine andere Ebene. Natürlich wird es immer Unternehmen geben, die sich zum eigenen Vorteil in die Gefahr eines Rechtsbruchs begeben. Aber es ging doch gerade um die Rechtmäßigkeit.
     
  11. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Hi tempranillo!

    Wilkommen zurück.
    Hat sich der rasende Mod wieder abgekühlt?
    Ja, leider.
    Da kennen sich meist nicht mal die Juristen aus.
    Manche Vertragsstreitigkeiten haben sich über mehrere Jahre hingezogen mit unterschiedlichen Urteilen der jeweiligen Instanz.

    Aber die etwas besser gestellten Firmen planen da sicherlich Vertragskündigungen mit all ihren Folgen finanziell mit ein.

    Denn sie können sich die jahrelangen Gerichtsverfahren leisten, der Normalbürger meist nicht.

    Insofern ist es eine Riesensauerei, den Vertrag einseitig zu brechen.
     
  12. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ich bitte dich höflich, das zu unterlassen. Danke.
     
  13. brzl

    brzl Halbes Megabyte

    Der Staat hat das Gewaltmonopol, der Staat kann Werte einziehen. Eine Privatperson oder eine Privatfirma hat dieses Recht nicht. Sie kann allenfalls die Behörden über tatsächliche oder vermeintliche Gesetzesverstösse informieren. Wenn sie Geld längere Zeit zurückbehält, wird sie selbst schnell ein Fall für den Staatsanwalt.
     
  14. tempranillo

    tempranillo Guest

    @ brzl
    Ooops, das ist ja schrecklich bei euch! In welchem Land lebst du?

    Also, bei uns in Deutschland ist das so:
    Wir haben hier zum Glück Artikel 14 Grundgesetz. Danach darf bei uns der Staat nur in ganz seltenen Fällen "Werte einziehen" und muss dann auch noch eine Entschädigung zahlen..

    Kannst du das Land, in dem du lebst verlassen? Falls ja, würde ich wirklich mal darüber nachdenken auszuwandern.
     
  15. brzl

    brzl Halbes Megabyte

    Nur ein kleines Beispielchen: BGH: Staat darf Bruttoerlös bei Wirtschaftsstraftaten abschöpfen
    - Grundsatzurteil zur Einziehung von Investition in Strafta
    t

    Auch bei Wirtschaftsstraftaten darf der Staat den gesamten Bruttoerlös der Täter einschließlich der investierten Gelder einziehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Grundsatzurteil. Demnach können die Behörden nicht nur den Gewinn aus einer Straftat abschöpfen, sondern "den gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Kosten". Diese Abschöpfung dient laut BGH der Prävention und soll zur Verhinderung gewinnorientierter Straftaten beitragen. Würde lediglich nach dem Nettoprinzip der Reingewinn eingezogen, wären solche Straftaten für die Täter wirtschaftlich ohne Risiko. Der Zweck der Prävention würde verfehlt, entschied der 1. Strafsenat. (AZ: 1 StR 115/02)

    http://www.123recht.net/article.asp?a=3295&ccheck=1

    Vielleicht solltest DU Dich mal informieren, in was für einem Staat DU lebst :D

    Ich komme übrigens aus der Schweiz. Da ist die Gesetzgebung einiges eigentümerfreundlicher als bei Euch. Manchmal sogar ZU eigentümerfreundlich :D
     
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