1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gericht: Buchpreisbindung gilt auch bei Auktionen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by mdages, Jun 15, 2004.

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  1. mdages

    mdages Byte

    wo fängt denn "neuwertig" and und hört auf?
    Ist ein Buch, in dem ich drin herumgeblättert habe, es also schon ein wenig benutzte, es aber ansonsten noch wie neu aussieht noch neuwertig oder schon nicht mehr?

     
  2. Geist

    Geist Kbyte

    ?????
     
  3. The Undertaker

    The Undertaker Halbes Megabyte

    Und was heißt regelmäßig? Jedes Jahr zum Frühjahrs- und Herbstanfang ist ja auch regelmäßig!! Und was ist mit Flohmärkten? Müssen da Kinder, die "regelmäßig" ihr Taschengeld aufbessern wollen, auch mit einer Klage rechnen?

    Schöne neue Welt!

    The undertaker
     
  4. RemiK

    RemiK Kbyte

    PC-Welt hat mal wieder schlecht recherchiert.

    Der Journalist hat kostenlose Rezensionsexemplare vom Verlag bekommen, die er dann verkauft hat. Da diese Bücher noch nicht im Handel waren, gilt die Buchpreisbindung, selbst wenn sie gebraucht sind. Wer als normaler Privatmann ein Buch kauft (mit Buchpreisbindung) und dann wieder verkauft, ist nicht an den Preis gebunden, selbst wenn das Buch noch eingeschweißt ist.

    Also keine Panik beim Bücherverkauf. Für den Privatmann ändert sich nichts.

    Gruß
    RemiK
     
  5. Ja, private Verkäufe von gebrauchten Büchern sind definitiv unproblematisch.
    Aber die Idee mit den Rezensionsexemplaren ist interessant, so kann man das, was man für Müll hält, auch entsorgen :D
     
  6. Hängt im Zweifel ein wenig vom Einzelfall ab.
    Wer das einmal jährlich, aber jedes Jahr macht, handelt ebenso regelmäßig, wie derjenige, der erst seit 2 Wochen, dafür aber 5 mal die Woche handelt.
     
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