1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gericht: Telekom muss Kalkulation nicht offen legen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RaBerti1, Apr 5, 2006.

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  1. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Moin!

    Weiterer Tenor:
    Das Bundesverwaltungsgericht muß seine Entscheidung neu abwägen.

    Das ist ein Knackpunkt. Das Ergebnis kann hinterher genau dasselbe sein wie vorher. Dennoch ergeben sich bei der BVerfG-Entscheidung auch Weiterungen. Immerhin könnten die Verfahren um die Offenlegung der Gaspreis-Kalkulationen durchaus neue Impulse bekommen, zumal es dort auch um die einseitige Festlegung des Preises geht, wobei der Streit darum geführt wird, ob der geforderte Preis denn "angemessen" ist oder nicht.

    Insofern könnte das BVerfG-Urteil ein Schuß vor den Bug der Gaspreis-Bezahlverweigerer sein, also contra Verbraucher.

    MfG Raberti
     
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