1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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    Dismiss Notice

Gericht verbietet Mitschneiden von TV-Filmen durch Internet-Anbieter

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by cheff, Jun 7, 2006.

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  1. cheff

    cheff Megabyte

    Kann man auch den Namen der Filmproduzentin erfahren, dass dieser entsprechend in der Szene "gewürdigt" wird?
     
  2. Sele

    Sele Freund des Forums

    Ob nun Tamara X oder Luis Y da eine Rolle spielt, ist doch völlig nebensächlich. Früher oder später musste doch damit gerechnet werden, dass dieses rechtlich äußerst zweifelhafte Treiben vor dem Kadi landet und verboten wird. Dazu muss man nicht einmal Jurist sein, um das zu erkennen.
     
  3. dirk22

    dirk22 Byte

    @Sele
    Was bitte ist daran rechtlich zweifelhaft? Wo ist denn bitte der Unterschied, ob ich 'n VCR zu Hause hab oder eben bei einer Firma, durch die ich eben nicht per Scart sondern per DSL-Leitung verbunden bin? Diese Urteile (s.a. shift.tv) zeigen nur, das die deutsche Gerichtsbarkeit mit Medien wie dem Internet und dessen Möglichkeiten hoffnungslos überfordert ist. :aua:
     
  4. Sele

    Sele Freund des Forums

    Die Weitergabe urheberrechtlich geschützten Materials ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist nunmal nicht gestattet, und genau das macht den Unterschied zum heimischen VCR aus.
     
  5. majorgucky

    majorgucky Byte

    Nein, genau das macht eben keinen Unterschied aus, da weder eine geschäftliche Nutzung noch eine Weitergabe an unberechtigte Personen im Sinne des Urheberrechts erfolgt.

    Der virtuelle Recorder ist nämlich nichts anderes als der Videorekorder zuhause, nur daß ich das Gerät nicht in physischer Form zuhause stehen habe, sondern bei einem Vertragspartner, der in meinem Namen auf meinem "Videorekorder" (= Festplattenpartition) die Programme aufzeichnet. Es ist rechtlich gesehen eigentlich völlig unerheblich, ob die Aufnahme durch mich oder einen Bevollmächtigten erfolgt. Es ist und bleibt meine Aufnahme - und die wird weder von mir noch vom Aufnehmenden verkauft, oder an irgend jemand anderen wie mich übermittelt.

    Daher stimme ich "dirk22" absolut zu - entweder ist dieses Urteil wieder eines der klassischen Fehlurteile, weil die Richter leider absolut keine Ahnung von der Materie haben - oder es ist ein weiteres Gefälligkeitsurteil in Richtung der Filmindustrie.

    Es wird nicht mehr lang dauern, dann werden Bürger, die das Radio- und Fernsehprogramm zuhause aufzuzeichnen, zu Verbrechern am Urheberrecht abgestempelt. DVB-T und der ganze digitale Übertragungsscheiß ermöglicht es doch den Film- und Fernsehanstalten in Verbindung mit den zukünftigen Aufnahmegeräten, quasi auf Knopfdruck ein Aufnahmeverbot auszusprechen oder die Aufnahmen nur noch in schlechter Qualität zu erlauben.

    Sprechen wir in drei bis fünf Jahren nochmal drüber - und dann werd ich diese Zukunftsprognose wieder rauskramen...
     
  6. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Aus dem Artikel:

    Darum geht es doch.

    Durch das Medium Internet ist JEDER in der Lage, theoretisch alles, was sich digitalisieren lässt, zu verbreiten. Ob nun über Filesharing oder von einer Homepage. Man kann doch das nicht mit dem Fernsehen vergleichen. Es gibt ja regionale offene Kanäle. Darf dort jeder senden was er will?

    Also, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
     
  7. kadajawi

    kadajawi Megabyte

    Hä? Was hat das mit Filesharing oder verbreiten zu tun? Ich sehe das auch so wie einen Videorekorder, der einfach nicht zu Hause steht. Gut, der wird demnächst wohl auch verboten, wenn das so weiter geht, aber noch ist sowas erlaubt. Ansehen kann es sich doch nur der, ders hat aufnehmen lassen. Was ist daran nicht rechtens? Wenn das Material verbreitet werden würde... damit jeder darauf zugreifen könnte, ja ok. Aber dem ist ja nicht so.
     
  8. dirk22

    dirk22 Byte

    Ich denke mal richtig sollte die Aussage lauten "Die Berlinerin sah eine weitere Einnahmequelle".

    Tzorry für diesen "flamigen" Spruch, aber um nichts anderes geht es meines Erachtens hier. Fakt ist, dass die aufgezeichnete Sendung mir allein zur Verfügung steht. Der Begriff FileSHARING is demzufolge absolut unzutreffend.
    Und warum ist denn bitte da Fernsehen wieder was anderes? Laut GEZ ist beides als Medienempfänger gebührenpflichtig, also imho auch analog zu handhaben.
    Diese Unterscheidung, auf welchem Weg ich an die Daten komme ist schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäß.
     
  9. wildsurfer

    wildsurfer Kbyte

    das ist genau das problem, das gerichte selbstherrlich wie institutionen oder unternehmen mit so einer machtfülle (fifa,gema, ebay, google,bild,telekom,etc.) per se nun einmal sind, leider keine pflicht haben, sich an der "neuzeit" zu orientieren und wenn dann so ein verknöcherter alter amtsrichter, der gerade mal nen fernseher besitzt (wenn überhaupt), so einen fall entscheiden muß, dann kommt es eben zu solchen knallerurteilen.

    ciao
    wolfgang
     
  10. kadajawi

    kadajawi Megabyte

    Genau. Ein Kölner Richter hats auch geschafft Top Level Domains für unbedeutend einzustufen, und hat allen ernstes behauptet das dem Internet User es egal ist ob die Domain nun .de, .com, .org, .it, .co.uk usw. als Endung hat, alles das gleiche.
     
  11. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Du meinst also, dass das eine Dienstleistung ist? Okay, aber dann nur in dem Fall, dass ich die aufnehmende Firma im Vorhinein beauftrage, den Fernsehbeitrag an meiner Stelle aufzunehmen. Ich bezahle also vorab die Dienstleistung des Aufnehmens, nicht ein fertiges Produkt "Fernsehbeitrag".

    Wird der Beitrag aber aufgenommen ohne meinen vorherigen Auftrag und ich lade mir im Nachhinein kostenpflichtig den von der Firma extra dafür vorgehaltenen Filmbeitrag herunter, so lässt sich hierein sehr wohl eine urheberrechtsverletzende Handlung sehen - ich zahle nun schließlich für den Film und nicht mehr für die Dienstleistung des Aufnehmens!

    Das Aufnehmen geschah im 2. Szenario in Eigenverantwortung der Firma. Und zwar mit dem Zweck, den Fernsehbeitrag als solchen zu veräußern. Da würde ich als Rechteinhaber auch vor den Kadi ziehen!

    Falls das in der Urteilsbegründung steht - d'accord.

    Thor :nixwissen
     
  12. dirk22

    dirk22 Byte

    So ist das.

    Von mir aus.

    Das steht wo?!?:confused:

    Da es sich bei dem Angebot scheinbar um save.tv handelt, greift hier Dein erstes Szenario.
     
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