1. Liebe Forumsgemeinde,

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Gerichtsurteil: Weitergabe von gebrauchter Software kann illegal sein

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by gyniko-onkel, Mar 22, 2007.

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  1. gyniko-onkel

    gyniko-onkel Halbes Megabyte

    Suuuper! Das LG München I widerspricht mit seinem,
    ich nenne das jetzt mal 'Unterinstanz-Urteil', dem höchsten
    Bundesdeutschen Gericht. Typisch Bayern! Wenn Usedsoft dann
    irgendwann vor dem BGH Recht bekommt, gibts ne saftige
    Schadensersatzklage gegen die Stadt München. Abwarten...
     
  2. rolfmuc

    rolfmuc Kbyte

    Hä?
    Was hat denn die Stadt München damit zu tun?
     
  3. Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider erklärte nach Verkündung des Urteils: „Man kann nur allen Unternehmen raten, beim Software-Kauf immer auf einer CD zu bestehen, um sich das Eigentum an der Software zu sichern, für die sie schließlich bezahlt haben.“​
    Herr Schneider, als Kunde ist man nie Eigentümer der Software sondern der Lizenz.

    Einige Punkte die im Artikel (bzw. beim Gericht?) allerdings unberücksichtigt blieben: Hat Usedsoft den Download limitiert auf die Anzahl der selbst erworbenen Lizenzen? Wurden Belege für den eigenen Erwerb beim Verkauf zusammen mit der Software übermittelt? Solange diese Punkte unerwähnt bleiben, bleibt der Artikel eine Mogelpackung (dicke Headline ohne Fakten), die eine seriöse Meinungsbildung nicht ermöglicht.
     
  4. wildsurfer

    wildsurfer Kbyte

    Das ist ja das Problem, daß Juristen oft nicht wissen wovon sie reden, daß die Folgen aber Andere ausbaden müssen.

    Ciao
    Wolfgang
     
  5. Ich kenne das Urteil zwar auch nur in der Kurzdarstellung von PC-Welt,
    danach hat das LG München aber zum einen entsprechend der Vorgaben des BGH entschieden und zum anderen auch nicht gegen eine Übertragung von Software oder gegen das Geschäftsmodell von Usedsoft.

    Soweit die Lizenz zusammen mit der auch heruntergeladene Software auf einem Speichermedium übertragen und weitergegeben wird, ist dies rechtmäßig.
    Wird aber nur die Lizenz übertragen, ohne dass die Software mitgeliefert wird, und der Überträger fordert auf, sich anderweitig die Software zu beschaffen, ist dies sowohl nach Auffassung des BGH als auch des LG nicht möglich, wenn es der Lizenzgeber untersagt.

    Es ging in dem Streit also nicht um die Weitergabe von Software , sondern um die Weitergabe von Lizenzen bzw. welches Recht der Käufer hat, wenn er eine solche "softwarelose" Lizenz erwirbt.
     
  6. Musikdrama

    Musikdrama Byte

    Hallo,

    und wie ist das jetzt bei allen, die bei eBay einen originalen Lizenzaufkleber (COA) ohne dazugehörigen Datenträger verkaufen? Da muss sich der Kaüfer die CD ja auch irgendwo anders her "besorgen"? :grübel:

    Gruß Alex
     
  7. Shaghon

    Shaghon Halbes Megabyte

    Das Kaufen von Software bei Ebay ist ein heikles Thema.
    Einen "Aufkleber" zu kaufen - und dann zu hoffen eine XP-Lizenz zu haben, um seinen Illegalen Download zu ligitimieren - ist Dummheit.

    Jedem PC liegt außer diesem Aufkleber auch noch ein Microsoft Zertifikat bei! Liegt dieses nicht anbei - so ist der Kleber auf dem PC ebenfalls völlig wertlos.

    Und die meisten Hersteller von PC legen eine RECOVERY CD anbei - auf denen sich XP befindet. Diese Software ist ohne den Aufkleber und der Lizenz nicht gültig.
    Da sich auf der Recovery CD aber mehr als nur XP befindet - (meistens noch Treiber, Tools und Programme anderer Hersteller als Microsoft) ist der Verkauf dieser CD inkl. der anderen Programme nur mit dem Windows XP Aufkleber und der XP-Lizenz nicht erlaubt. Der Verkäufer müsste eine XP-CD erstellen -die ohne die EXTRA Treiber (Treiber die nicht offiziell zu XP gehören), Tools und Progamme ist.
    Seine "Original" CD muss er danach entweder vernichten oder dafür sorgen, dass das darauf befindliche XP nicht weiter verwendet wird.

    Ich rate jedem - keine XP -Aufkleber zu kaufen (sind meistens eh nur Fälschungen aus China). Nur in Verbindung mit einer CD und einer Microsoft Lizenz - als so genannte OEM-Version.
     
  8. Das ist in sofern völlig falsch, dass es KEINE "XP-Lizenz" gibt.
    Wir reden ja von OEM/ DSP Versionen die zu PCs geliefert werden. Da ist der Aufkleber die Lizenz. Es gibt seit Windows ME KEINE Lizenz in irgendeiner Form ausser diesem Aufkleber der den PCs beiliegt!!!!!!!!!!!!
     
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