1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gestohlene Ware bei Ebay ersteigert

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by dirk-b, Sep 28, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. dirk-b

    dirk-b Byte

    Das ist ja wohl auch ein Witz! Ansonsten dürfte man nun keine Schnäppchen mehr machen. Man müsste ja in einem solchen Fall darauf bestehen mehr zu bezahlen um sich "freizukaufen" - oder wie?
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Die Ware ist er aber trotzdem los...
     
  3. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... und immer nach dem motto
    "geiz ist geil" und "no risk, no fun".;)

    die endlose geschichte.
    das thema ebay und helerware taucht genau so regelmäßig auf, wie "nessie" im "loch ness".
    interessant dürfte wohl nur das ende des themas sein. so lange sich die gerichtsurteile gegenseitig aufheben, hat das thema nur unterhaltungswert.
     
  4. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Das ist auch gut und richtig. Man denke an die Geschichte mit dem Polizisten und seiner geklauten Harley, die er in einem Werbespot für eine Bausparkasse wiederfand. Da die Mühle in Lettland steht, hat er kaum Chancen, sie je wiederzubekommen :( .

    Darüber hinaus kriminalisiert zu werden, würde einen Bruch mit "Treu und Glauben" des Geschäftslebens bedeuten. Dass Gegenstände in Einzelfällen günstiger verkauft werden als zum Marktpreis, kann nun weitaus mehr Gründe haben, als gesetzwidrig Hehlerware zu veräußern.

    Man stelle sich vor, man müsste bei jedem noch so kleinen Verdacht den Verkäufer erst einmal von der Polizei überprüfen lassen. Na ja, dann hätten wir bald sehr viel mehr Polizisten im Land... ;)
     
  5. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    fakt ist ja jetzt, dass man nicht belangt werden kann, wenn man unwissend diebesgut ersteigert. Bei einem übertrieben billigen preis kann man probleme bekommen.
     
  6. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Das ist ein Einzelfallurteil. Ein anderes Gericht kann in einem anderen Fall anders entscheiden...
     
  7. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    soweit ich weiß wollen die das jetzt festlegen oder?
     
  8. TanteElse

    TanteElse Halbes Megabyte

    Der Anwalt des Angeklagten in dem Karlsruher Prozess hat nachweisen können, dass es aktuell eine Vielzahl von anderen Angeboten bei eBay zu dem gleichen Navigationsgerät im gleichen Preissegment gab. Mir ist es daher unverständlich, dass in diesem Fall dann trotzdem der Vorwurf der Hehlerei erhoben werden konnte.

    Dass ich Diebesgut, welches ich im Glauben auf ein korrektes Geschäft erworben habe, wieder zurückgeben muss, ist eine andere Geschichte und hat nichts mit Schnäppchenpreisen zu tun.
     
  9. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    wenn man den kaufpreis erstattet bekommt und das ersteigerte "diebesgut" zurückgeben muss finde ich das akzeptabel - aber dass man selber dafür belangt werden soll ist doch echt lächerlich...

    ps habt ihr auch das gefühl das der/die pcwelt server immer langsamer werden?? Ist bei mir nur @pcwelt.de - alles andere flutsch super. Bekomme jeden 2ten post nen fehler dass die seite nicht geladen werden kann, seiten laden teilweise garnicht, erst nach aktualisieren - dann brauchts 10sec bis die seite steht echt grauenhaft :(
     
  10. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Oh, so ist das keineswegs. ;)

    Der Käufer ist das Diebesgut los, weil es beschlagnahmt wird. Den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuholen, das ist dann ggf. ein zivilrechtlich durchzusetzender Anspruch und kann im Einzelfall sehr, sehr mühsam sein.

    MfG
    Rattiberta
     
  11. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    ja das mein ich ^^ deshalb = bescheuert
     
  12. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    So ist das nun mal. An Hehlerware kann kein Eigentum erworben werden.
     
  13. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    naja find das schon hart wenn man was ersteigert - sagen wir ein navi für 100 euro - und das wird beschlagnahmt. Erstellt man anzeige gegen den verkäufer - naja das geld ist weg das kann man knicken. Hab schon 2x solche fälle gehabt, man bekommt keinen pfennig mehr. Und bei größeren sachen wie navi >100 euro ist das schon recht ärgerlich für den käufer
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page