1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gewährleistung: Neue BGH-Rechtsprechung

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Legolas_24, Jul 5, 2007.

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  1. Legolas_24

    Legolas_24 Byte

    Heißt das jetzt, dass auch Privatleute eine Gewährleistung von 2 Jahren anbieten müssen? :eek:
     
  2. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Wir kennen zwar den genauen Wortlaut des BGH-Urteils nicht, aber der Artikel lässt darauf schließen :D
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > Wir kennen zwar den genauen Wortlaut des BGH-Urteils nicht ...

    :totlach: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...atum=2006-11&Seite=5&nr=38365&pos=171&anz=287

    klar, dass so ein Urteil zur Folge hat, dass ein 20 Jahre alter, gammliger Kühlschrank für 2 ibäh-€umel wieder "Garantie" hat! ach Deutschland, wo soll das noch enden ... :rolleyes:
     
  4. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Zitat:
    Wie immer: Im Chaos.
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Justitiar ist blind. Ansonsten kann sie kein (selbst)gerechtes Urteil fällen.
     
  6. RemiK

    RemiK Kbyte

    Mit dieser Regelung dürfte der Gebrauchtwarenhandel unter Privatleuten gestorben sein. Alte Produkte werden nicht mehr verkauft werden, sondern auf dem Müll landen. :aua:
     
  7. Der Broker

    Der Broker Byte

    Also gem. §309 7.a sind die ganzen AGB ungültig, wenn die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders der AGB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen oder begrenzt werden.
    Das bedeutet soviel wie, dass wenn ich bei der verschickten Ware die nötige Sorgfaltspflicht verletzte und dadurch mindestens ein gesundheitlicher Schaden entsteht, muss ich dafür haften.
    Gem. b) muss man auch für sonstige Schäden haften, sofern sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung (man selbst, Vertreter,...) sich begründen. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn ich sorgfaltswidrig hoffe, dass durch die Ware kein Schaden entsteht.

    Meineserachtens sollte die Haftung gem 7a für rechtschaffene Bürger kein grundsätzlich kein Problem sein und 7b schwer beweisbar sein. Folglich kann man seinen Haftungsausschluss so umformuliern, dass von der Haftung Schäden gemäß §309 Nr.7 a und b ausgenommen sind.

    @PC-Welt-Redakteure: Vielleicht ist der Artikel ein wenig zu populistisch und aufmerksamkeitsheischend geschrieben? Auch beim Gebrauchtkauf bleibt §280ff bestehen...

    Gruß Der Broker
     
  8. Shaghon

    Shaghon Halbes Megabyte

    Sorry Aber man sollte den ganzen Hintergrund kennen: Bei Ebay und div. anderen Online Angeboten werden massenhaft "gebrauchte" Waren verkauft. Händler verkaufen diese mit 1 Jahr Gewährleistung - das ist korrekt - sofern der Kunde darauf aufmerksam gemacht wurde.

    Doch in der Realität gibt es schlaue Köpfe, die diese Gewährleistung umgehen möchten. So bieten z.B. so genannte Ebay Agenturen im Auftrag ihrer Kunden gebrauchte Produkte an. Das Aussehen der Auktion ist professionell gemacht und wurde ja auch von einem Profi erstellt. Doch Gewährleistung wird verweigert, weil ja angeblich im Auftrag einer Privatperson! Ich selber habe schon div. Bürogeräte ersteigert und die genannten Verkäufer wußten noch nicht einmal etwas davon. (ich hatte mir die Adresse des Verkäufers geben lassen). Der Verkäufer hatte Bekannte nur vorgeschoben um die Gewährleistung zu umgehen. Mein Glück. Ich habe bereits für 2 Geräte die Gewährleistung eingeklagt und gewonnen. Da es sehr teurer Geräte waren lohnte der Aufwand.

    Nun soll dieses Gerichtsentscheid klar stellen, dass Privatverkäufe auch rein Privat sein müssen. Im Zweifelsfall - und das entscheidet dann ein Richter - muss der Privatverkäufer 2 Jahre Gewährleistung geben.
    Tja - Verkaufen im Zeitalter des Internets ist so eine Sache. Billig und Schnäppchen machen die Menschen blind. So tummeln sich bei Ebay Tausende - wenn nicht sogar 10 000 von schwarzen SChafen - die ihre Kunden betrügen. Selbst wenn es nur um die Gewährleistung geht.
     
  9. Bahnfahrer

    Bahnfahrer Guest

    Es ist doch immer wieder das selbe: Eine von der PCW gerne zitierte Anwaltskanzlei (ein Schelm, der etwas Böses denkt) stellt einen Kommentar zu einer BGH-Entscheidung online. Dem Zweck dieser HP entsprechend ist der Kommentar populistisch und in den Schlussfolgerungen nicht immer überzeugend aufgemacht. Dann geht eine PCW-Redakteurin her und versucht, diesen Kommentar in eigene Worte zu kleiden, was - pardon - gründlich in die Hose ging. Und schon entstehen die wildesten Gerüchte.

    In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen gewerblichen (!) Händler, der ein krankes Fohlen verkauft hat. Der BGH hat richtiger Weise festgestellt, dass in dem konkreten Fall die Abkürzung der Gewährleistung auf 12 Monate unwirksam ist, weil die Klausel den Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Das ist alles.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...d5c33b10274a70e581a466&nr=38365&pos=10&anz=18
     
  10. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Fazit - es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
     
  11. rolfmuc

    rolfmuc Kbyte

    Also, alle jene, die Deutschland schon wieder einmal im Chaos versinken sehen: Ein Chaos wäre es, wenn das Urteil anders ausgesehen hätte. Ein Gaul kann doch niemals als "gebraucht" gelten - oder hat schon jemals jemand einen "neuen Hund", ein "neues Pferd" oder so was gesehen? Schließlich ist ein Tier kein Fahrrad.
    Oder noch weiter: Kann eine Frau ihren vor 18 Monate geheirateten Mann zurück geben und Schadenersatz verlangen, weil der ja einen Mangel hat?:ironie:
    Also: Viel Lärm um nix. Zumal das Urteil schon über ein halbes Jahr alt ist. Suzusagen gebraucht. Ohne Gewährleistung ...
     
  12. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    @Bahnfahrer

    Genau so sehe ich das Urteil auch und nicht anders.
     
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