1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by brzl, May 12, 2004.

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  1. brzl

    brzl Halbes Megabyte

    Gemäss schweizerischem Lotterie-Gesetz sind Wettbewerbe ausdrücklich verboten, wenn sie den vorgängigen Abschluss eines Geschäftes als Teilnahmebedingung voraussetzen. In der Schweiz ist es ausdrücklich vorgeschrieben, dass auch nicht-Premium-Lesern eine Möglichkeit zur Teilnahme am Wettbewerb angeboten werden muss.

    Die PC Welt wird auch in der Schweiz verkauft und im Internet verbreitet und ist hier schweizerischem Recht unterworfen.

    Bitte passen Sie Ihre Verlosung dieser Rechtslage an.

    :was:
     
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