1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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    Dismiss Notice

GEZ für Internet-PCs: Öffentlich-rechtliche Sender sprechen sich für reduzierte Gebühr aus

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by aragorn392, Sep 13, 2006.

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  1. Nick Mike

    Nick Mike Halbes Megabyte

    Ich meine die Unsinnigkeit der GEZ.

    Anderes Beispiel um die Diskussion breiter zu gestalten. Ich habe versucht, weil ich ja dank HartzIV von der Gebühr befreit werden kann, dies zu tun. Es geht nicht, weil, ich halte keine Geräte vor!
    Das klingt erst mal sinnlos, klärt sich aber auf und ist wirklich so, ihr könnt es probieren. Ich habs schriftlich bekommen.

    Ich besitze bisher kein Radio und keinen Fernseher, bin bisher auch nicht Rundfunkgebührenpflichtig im Sinne der Definition des Rundfunkstaatsvertrages.
    Nun möchte ich mir gerne beides zulegen; brauch ja als Hartz'ler keine Gebühren zu berappen. Und jetzt kommts. Ich bekomme keine Befreiung, weil man nur befreit werden kann, wenn man schon Gebühren bezahlt!!!!!!!!!!

    Geil, gelle?
     
  2. Chummer

    Chummer Megabyte

    Das ist ganz einfach. Du kannst nicht von etwas befreit werden dass du nicht zahlst. Das ist logisch. Wenn du aufgefordert wirst zu zahlen, lässt du dich befreien.
     
  3. Hascheff

    Hascheff Moderator

    @ Nick Mike: he, ich war gefragt!
    Richtig.
    Die Unsinnigkeit der GEZ steht auf einem anderen Blatt.
     
  4. forenopa45

    forenopa45 Byte

    Wenn du deine Anmeldung und den Befreiungsantrag (mit sämtlichen geforderten Bescheinigungen, wichtig!) gleichzeitig abschickst, wirst du um die Zahlung herumkommen (aber nur für den angegebenen Zeitraum), aber wehe dir fehlt angeblich irgendein Papierchen: die Gebühren können rückwirkend gefordert werden, deine Befreiung gilt aber erst ab Vorlage sämtlicher Unterlagen. :aua:

    Das ist definitiv zu spät. Die Rundfunkgebühr ist eine Bringeschuld, d. h. der "Kunde" muss von sich aus tätig werden. Bis die ÖRR über die GEZ ihr Geld fordern, sind meistens schon etliche Monate nach Eintritt der Gebührenpflicht vergangen. Und dafür gibt es wie gesagt keine rückwirkende Befreiung.
     
  5. Chummer

    Chummer Megabyte

    Ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht (zugegeben schon etwas her). Damalige Freundin als Studentin hat sich befreien lassen (Student + Bafög= GEZ befreit), musste aber (da vorher nicht bezahlt) erst warten bis eine Aufforderung kam. Dann Bescheinigung vom BafögAmt hingeschickt (3x weil 2x verschwunden :rolleyes: ) und irgendwann (hat wirklich lange gedauert) hat die GEZ keine Aufforderungen mehr geschickt und nach Anfrage hieß es "befreit" (für den Bafög zeitraum).

    Geht nicht. Du kannst nicht aus einer Datenbank entfernt werden in der du nicht drinstehst gell... :)
     
  6. forenopa45

    forenopa45 Byte

    Diese Aufforderung kam aber wahrscheinlich nur, weil deine Freundin sich bei der GEZ (an-)gemeldet hatte? Die schreiben doch nicht von sich aus jemanden an "Wollen Sie sich vielleicht befreien lassen?" :eek:


    Und du glaubst, als Nichtgebührenzahler stehst du bei denen nicht in der Datenbank? :aua:


    Damit meinte ich, daß man selbst für den Geldeingang bei der GEZ zu sorgen hat - du darfst dich nicht drauf verlassen, daß automatisch eine Rechnung kommt.
     
  7. Chummer

    Chummer Megabyte

    Nick Mike hat sich gemeldet. Das steht zwar nicht in diesem Thread aber in einem anderen in dem er es bereits angesprochen hatte. Er sagte er habe keine Geräte aber wollte sich nun welche anschaffen, sich aber im gleichen MOment von der Gebühr befreien lassen.
    Die GEZ hat einsicht in die Akten des Einwohnermeldeamtes. Dh sobald du darin auftauchst stehst du auch bei der GEZ. Das war nur ein Vergleich. Du kannst auch annehmen, dass in deren Datenbank ein Kästchen zum Anhaken ist mit "bezahlt" und "muss noch bezahlen". Das Kästchen "befreit" ist scheinbar leider durch einfaches fehlen beider anderer Haken ersetzt worden. Und wo keine Haken sind, können auch keine entfernt werden. Im schlimmsten Fall ist es Beamtenlogik.

    Wenn du aber beides gleichzeiitig hinschickst, also Anmeldung und Befreiungsantrag, kann es passieren, dass dafür 2 unterschiedliche Leute zuständig sind und du doch aufforderungen bekommst weil der Eine schneller als der Andere ist oder der Befreiungsauftrag irgendwie verschwindet. Wie in staatl. Behörden weiß auch bei der GEZ die rechte Hand nicht was die Linke gerade vermasselt...
     
  8. Nick Mike

    Nick Mike Halbes Megabyte

    Das weiß ich. Ist aber ein öffentliches Forum, oder? Also habe ich meine Meinung dazu preisgegeben. Sorry wenn du dich übergangen gefühlt hast, lag nicht in meiner Absicht. :bussi:

    Nochmals zu den Anträgen und Befreiungen. Warum sollte ich beides hinschicken? Ich will mich ja gar nicht anmelden.
     
  9. Hascheff

    Hascheff Moderator

    @Nick Mike: Schon gut, war nicht so gemeint.
     
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