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Hacker-Paragraf: Wie Sicherheitsexperten kriminalisiert werden

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by BLUE-SKY, Jul 2, 2008.

Thread Status:
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  1. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Damit ist ja eigentlich Schäubles Bundes-Trojaner schon wieder Adabsurdum geführt, denn Letzlich würde der Bundes-Trojaner als HackerTool unter dem §202c des STGB fallen, oder gilt der §202c nicht für die Stattshacker des BND und BKA?
     
  2. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Die Strafbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem Erfüllen des objektiven Tatbestandes. Der subjektive Tatbestand (Vorsatz, evtl. Fahrlässigkeit) muss ebenfalls erfüllt werden, außerdem muss dies rechtswidrig und schuldhaft erfolgen. Spätestens bei der Rechtswidrigkeitsprüfung fallen die BKA-Beamten und die meisten Sicherheitsexperten raus...
     
  3. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Bestehende Gesetze gelten für jeden, also auch für die Staatsbediensteten des BKA und alle anderen Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden.

    Verstoßen Handlungen jeglicher Art gegen geltendes Recht, sind diese Handlungen rechtswidrig. Punkt. Da gibt es keinerlei Ausnahmen.
     
  4. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... nicht ganz, der gesetzgeber biegt sich sich seine gesetze so,
    dass sein handeln gesetzlich legal ist. :)
     
  5. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Ja gut, dann müssen aber Gesetze über Ausnahmen erlassen werden. Das ist aber aktuell (noch) nicht der Fall.

    Darum geht es hier aber nicht. Denn der Aufmacher dieses Artikels heißt:
    "Hacker-Paragraf: Wie Sicherheitsexperten kriminalisiert werden".

    Es geht also um bestehendes Recht und davon sind alle ohne Ausnahme betroffen, wenn Zuwiderhandlungen vorliegen sollten.
     
  6. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Richtig! Nur wenn ein Mitarbeiter dieser Behörden gegen geltendes Recht verstößt kann das leicht
    unter den Teppich gekehrt werden und eine Bestrafung fällt flach.
    Es kommt immer darauf an WER gegen Gesetze verstößt.
     
    Last edited: Jul 2, 2008
  7. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Das ist jetzt aber von sehr weit hergeholt und ist in unserem Rechtsstaat ganz sicher nicht die Regel.
    So nach dem Motto: "die Einen sind gleich und andere gleicher".
    Ich weiß, im täglichen Alltag wird hin und wieder nach diesem Grundsatz gehandelt.

    Wenn also Mitarbeiter von Behörden gegen Gesetze verstoßen und dies aufgedeckt wird, müssen die genauso mit Sanktionen rechnen, wie jeder andere Bürger auch.
    Und zu behaupten, dass dabei immer alles unter den Teppich gekehrt wird, ist ganz sicher nicht korrekt.
     
    Last edited: Jul 2, 2008
  8. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Wo hab ich von "immer" und "alles" geschrieben?
    Möchte nicht wissen wieviele Polizeibeamte letztendlich ein Bußgeld zahlen wenn sie bei einer Privatfahrt zu schnell unterwegs sind und dabei erwischt werden ;-) (nur mal so als Beispiel).
     
    Last edited: Jul 2, 2008
  9. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Wenn es keine Ausnahmen gäbe, säße fast jeder von uns im Gefängnis. Jegliche Erfüllung von Straftatbeständen kann natürlich gerechtfertigt sein. Ansonsten wäre jeder ärztliche Heileingriff eine strafbare Körperverletzung; Polizisten und Justizvollzugsbeamte müssten sich wegen Freiheitsberaubung verantworten. Wenn Euch jemand was auf die Nase geben wollte dürftet ihr Euch nicht wehren.

    So wird es für die BKA-Beamten wenn nicht durch Gesetz, dann andere Rechtfertigungsgründe geben, die die Strafbarkeit ihres Handelns ausschließen. Wenn Sicherheitsexperten ein Unternehmensnetzwerk angreifen sind sie aufgrund der Einwilligung des Unternehmens gerechtfertigt.
     
  10. hans10

    hans10 CD-R 80

    ...jung und unbekümmert?

    ich kann nur hoffen, dass dir irgendjemand die rosarote brille wegnimmt,
    und das recht bald.

    wo hast du deine auffassung von einem "rechtstaat" her?

    ach ja ein rechtsstaat ist etwas anderes.
     
  11. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Ich habe da mal von einem gehört, der nannte sich "übergesetzlicher Notstand".
    Da dürfen dann sogar Passagier-Flugzeuge vom Himmel geholt und Verdächtigen mit Folter gedroht werden - das alles straffrei.
    IKK! :kotz:
     
  12. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Mit dem dürfte nur niemand durchkommen, es ist stark umstritten, ob es überhaupt etwas wie den "übergesetzlichen Notstand" gibt. Das BVerfG wird die Existenz in seiner derzeitigen Besetzung wohl eher negieren...
     
  13. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Diesmal mag der Brecher die Welle noch aufhalten, aber das Thema, erst einmal als Begehrlichkeit formuliert und öffentlich diskutiert, ist so zäh wie ein altes Straßenbauprojekt. Es taucht über Dekaden hinweg zyklisch immer wieder auf und die Widerstände in der Öffentlichkeit schmelzen dank Gewöhnung ans Thema Stück für Stück dahin.
    Quo vadis, Deutschland? :bet:
     
  14. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Wurde da nicht mal ein Polizist bestraft oder vom Dienst suspendiert, weil er das Leben eines Jungen retten wollte und dem Täter gegenüber nur die Andeutung einer Folter gemacht hatte?

    :kotz: zählt da aber in meinen Augen nur für den Richter
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Der hat sich nunmal an das Gesetz zu halten - auch wenn's schwer fällt und das Handeln des Täters nachvollziehbar ist.
     
  16. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Ich kann dir versichern, dass sogar Streifenwagen geblitzt und die Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn nicht triftige Gründe dafür sprechen, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweislich rechtfertigen.:rolleyes:

    ...nein, alt und erfahren! :baeh:
    Aber was noch viel entscheidender ist: Ich bin als Fahndungsbeamter mitten drin im Geschehen und kann die Paranoia in diesem Land so langsam nicht mehr nachvollziehen!
    Vor allem dieses ständige und unsägliche pauschale Beschuldigen aller Staatsbediensteten geht mir mittlerweile total auf den Zeiger!

    Nur weil viele in diesem Land mit der aktuellen Politik unzufrieden sind, wird immer gleich pauschal "draufgeprügelt" und alles, was auch nur nach Beamter aussieht, unter Generalverdacht gestellt! :mad:
    Typisch deutsch!!

    Ich behaupte ja auch nicht, dass alle Handwerker potentielle Schwarzarbeiter sind, alle Angestellten das Finanzamt bei jeder Steuererklärung be.schei.ßen und alle arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger notorische Faulenzer sind! :rolleyes:
     
  17. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Magnus Gäfgen
    Hintergrund
     
  18. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Aber den Bußgeldbescheid den einmal ein Herr Franz Beckenbauer hätte bekommen sollen konnte man locker unter den Teppich kehren.
    Erzähl mir bitte nicht, dass immer alles mit rechten Dingen zu geht.
    Wenn man was vertuschen will und an der richtigen Position sitzt ist das auch ohne Probleme möglich.
    Und ich bin mir sicher, in unserm Lande gibt es einiges zu vertuschen.

    Mfg
     
  19. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Falcon37
    Polizisten und sonstige Staatsbedienstete sind auch Menschen wie du und ich, da gibt es solche und solche.

    Natürlich passiert es, dass mal etwas unter dem Teppich gekehrt wird, dazu muss es keinen Franz Beckenbauer geben. Ein Polizist hält einen Wagen mit Verdacht auf Trunkenheit an, am Steuer der Skatbruder, der noch 100 Meter bis nach Hause hat, der Polizist sagt, fahre noch die 100 Meter und dann bleibe zu Hause.

    Solche Dinge passieren, sind aber nicht Gang und Gäbe.

    @ Thor
    Ging es im Fall Gäfgen nicht auch um einen "übergesetzlicher Notstand"? Trotzdem wurde Wolfgang Daschner verurteilt.
    Ich will damit nur sagen, so leicht wird in Deutschland doch nicht unter den Teppich gekehrt und auch die Justiz hat keinen Freifahrtschein in Deutschland.
    Alles was ans Tageslicht kommt (Strafzettel Beckenbauer) zeigt doch, dass es im Großen und Ganzen in unserem Staat funktioniert. Vorsichtig müssen wir erst werden, wenn solche Fälle nicht mehr vorkommen, denn das bedeutet, dass sie tatsächlich vertuscht werden.
     
  20. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Da fühle ich mich mal angesprochen. Um den "übergesetzlichen Notstand" ging es meines Wissens nach nicht, da der Fall mit den bestehenden Normen eindeutig zu lösen war. In der Werteordnung des Grundgesetzes steht die Menschenwürde über dem menschlichen Leben, deshalb konnte der Fall gar nicht anders gelöst werden. Schließlich standen sich keine gleichwertigen Rechtsgüter gegenüber.
     
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