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hardwareversand.de will Eidesstattliche Versicherung

Discussion in 'Hardware allgemein' started by asmfreak, May 17, 2008.

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  1. asmfreak

    asmfreak Byte

    Habe vor ein paar Wochen PC-Teile bei hardwareversand.de bestellt. Die bezahlte Wärmeleitpaste (die ich eigentlich nur bestellt habe, weil der PC-Konfigurator das vorgeschlagen hat) fehlte, aber ich habe schließlich herausgefunden, dass mein CPU-Kühler gar keine Paste benötigt. Habe dann in einer Mail um Rückerstattung des Betrags auf mein Konto gebeten. 10 Tage lang ist gar nichts passiert, dann habe ich die gleiche Mail nochmal verschickt und am nächsten Tag kam eine Antwort mit der Bitte, eine im Anhang beigefügte "Eidesstattliche Versicherung" auszufüllen, zu unterschreiben, und zurückzusenden. Dazu wollte ich folgendes wissen:

    1. Wen soll ich als Zeuge eintragen ? Ich war ja alleine, als ich das Paket geöffnet habe. Geht das auch ohne Zeuge, oder wird das dann nicht bearbeitet ?

    2. Kann man das ganze nicht auch einfach per e-Mail zurückschicken ? Ich habe nämlich keinen Drucker. Unterschreiben kann man es dann natürlich nicht, aber für die Bestellung war ja auch keine Unterschrift nötig. Ist auch ein bischen blöd, wegen den knapp 3 Euro noch Porto auszugeben.
     
  2. CommanderLuca

    CommanderLuca Halbes Megabyte

    1. mit der versandsliste ?
    2. eig braucht man kein zeuge
    3.wen dein kühler die paste net braucht dann lass es ist billiger...
    4.jop sollte auch per e-mail und dateianhang gehn
     
  3. Alerich

    Alerich Megabyte

    Hallo, @asmfreak!

    Am Kühlkörper wird sich wahrscheinlich ein Wärmeleitpad befinden. Besser ist es jedoch, wenn Du das Ding entfernst und Wärmleitpaste verwendest.

    Die eidesstattliche Erklärung ist dafür gedacht, wenn kein Zeuge zur Verfügung steht. Das kann so formuliert werden: "Ich <Name, Anschrift> erkläre hiermit an eidesstatt, dass die Wärmeleitpaste der Lieferung nicht beilag. <Ort und Datum, Unterschrift>"

    Eine per eMail verschickte eidesstattliche Erklärung ist grundsätzlich rechtsunwirksam. Der Versand muss unbedingt per Briefpost erfolgen.

    Gruß

    @Alerich
     
  4. asmfreak

    asmfreak Byte

    Ich habe den PC ja schon längst zusammengebaut (ohne Paste), und ich will den Kühler jetzt deswegen nicht wieder entfernen. Es war so eine graue Fläche unten dran, die mit einer Plastikkappe abgedeckt war.

    Danke für den Hinweis, Alerich. Warum ist das so ? Eine Bestellung kann ich per Mausklick ausführen, einen Widerruf oder eine Kündigung per e-Mail. Wieso veranstalten die so ein Theater wegen nicht mal 3 Euro ? War ja schließlich deren Fehler.
     
  5. arno6

    arno6 Kbyte

    Die Eidesstattliche Versicherung wird durch einen Notar beurkundet, jedoch nur, wenn einer "Behörde oder sonstigen Dienststelle eine tatsächliche Behauptung oder Aussage glaubhaft gemacht werden soll" (§ 22 BNotO). Ein Hardwareversand ist keine Behörde oder Dienststelle in diesem Sinn und privatschriftliche "eidesstattliche Versicherungen" gibt es in D nicht.
     
  6. Alerich

    Alerich Megabyte

    Dem ist nicht so.

    Eine Eidesstattliche Erklärung kann formlos, also ohne notarielle Beglaubigung erfolgen. Nur sollte diese, um beweiskräftig zu sein, in Schriftform vorliegen und natürlich unterschrieben sein.

    Dessen ungeachtet, ist es schon sehr ungewöhnlich, dass der Internet-Shop wegen eines Betrages von unter 10 Euro gleich eine Eidesstattliche Erklärung verlangt. Da der Schriftwechsel und die Portkosten wahrscheinlich höher ausfallen werden, würde ich da nichts weiter unternehmen und bei diesem offensichtlich unseriösen, kundenfeindlichen Händler nichts mehr kaufen.
     
  7. Alerich

    Alerich Megabyte

    Hallo,@asmfreak!

    Bei der grauen Fläche handelt es sich um ein Wärmeleitpad.

    Wärmeleitpad oder -paste ist eine "Glaubensfrage" - beide erfüllen ihren Zweck.

    Gruß

    @Alerich
     
  8. arno6

    arno6 Kbyte

    Alerich, wo nimmst du deine Weisheiten her? (Ich z.B. bin von Beruf Notarfachangestellter.)
    Du kannst natürlich über jedes Schriftstück schreiben "eidesstattliche Versicherung", das ändert nichts daran, dass es erst zur eidesstattlichen Versicherung wird, wenn es notariell beurkundet ist (sonst = formunwirksam).

    Diese Unsitte mit den "eidesstattlichen" kommt aus den U.S. of A., wo wegen jedem Scheiß ein Affidavit oder Oath gefordert wird.
     
  9. asmfreak

    asmfreak Byte

    Danke für die Antworten.

    Ich denke, ich werde jetzt einfach mal in einer e-Mail erklären, dass ich keinen Drucker habe, und eine selbst formulierte Eidesstattliche Erklärung in den Text der Mail einfügen. Auf diese Weise kann ich mich schon mal am Zeugen vorbeimogeln, und wenn sie unbedingt eine Unterschrift brauchen, sollen sie mir halt eine gedruckte Version des Formulars per Post zusenden :)
     
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