1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Harte Strafe?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Scasi, Jun 14, 2012.

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  1. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    was in der PCW-News fehlt, steht bei allen anderen:

    "hart" für Herrn B. ist wohl nur
     
  2. tempranillo

    tempranillo Guest

    Ähmm, was ist daran so wichtig?

    Es handelt sich um einen "Ersttäter". Fluchtgefahr besteht offenbar nicht und die Voraussetzungen des § 10 Strafvollzugsgesetz sind wohl erfüllt. Das können wir nicht überprüfen. Die U-Haft wird angerechnet, d.h. 1 Jahr im geschlossenen Vollzug hat er ja hinter sich. Das ist also eine ganz normale Entscheidung.

    Auch ist es nichts besonderes, dass er nicht gleich in Strafhaft genommen wird. Es ist der Normallfall, wenn keine Fluchtgefahr besteht, dass man irgendwann Post kriegt, in der steht:
    "Gehen Sie in das Gefängnis. Begeben Sie sich sofort dahin (nein, es gibt Fristen), ziehen Sie keine 4.000 Euro ein."
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > Es handelt sich um einen "Ersttäter".

    Du irrst!

    und nein, ich mag (und kann auch nicht) beurteilen, was in dem Fall angemessen wäre, aber "hart" ist sie nach meinem persönlichen Empfinden nicht - da kamen andere Beteiligte weniger "glimpflich" davon, da sie zwar weniger hohe Strafen erhalten haben, dafür aber wirklich einsitzen ...
     
  4. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Was lernt man daraus?
    Nur wer im Großen Stiel illegal handelt kommt günstig davon.
     
  5. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Ich bin gespannt, wie viel Assange für sein geplatztes Kondom bekommt!:D
     
  6. tempranillo

    tempranillo Guest

    Oops, wusste ich nicht. Welche einschlägigen Vorstrafen hat er denn?

    Ok, da spielen aber andere Kriterien eine Rolle. Letztendlich könnten wir das nur beurteilen, wenn wir im Prozess gesessen hätten.

    Jo, vox populi, blabla.
     
  7. X.MAN

    X.MAN Moderator a. D.

    Er hatte was mit Saugstube zu schaffen... :wegmuss:
     
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