1. Liebe Forumsgemeinde,

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Heft 12/2014, Seite 6 "Gesetz gegen Routerzwang"

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Nov 11, 2014.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Wo ist das Problem? Denn wo er sich befindet wäre eigentlich recht einfach zu definieren.

    A) Bei DSL-/V-DSL:
    Am APL (kleiner grauer Kunststoffkasten mit Telekom Logo drauf) im Hausanschlussraum bzw. bei älteren Häusern an der Hausaußenwand (grauer Kasten mit ovalem Deckel und POST drauf).
    Was endet an beiden genannten?
    Die sogeannte "letzte Meile" (das Telekomeigentum = das kupferaderne Verzweigerkabel = ankommend vom KvZ (Kabelverzweiger am Straßenrand) oder bei V-DSL (als FTTC) vom Outdoor/DSLAM.
    Für die Unterhaltung (auch technisch = einschließlich APL) der letzten Meile zuständig:
    Der Eigentümer des Verzweigerkabels = i. d. R. die Telekom und keiner der "virtuellen Provider" (Mieter der letzten Meile) ohne eigenes Leitungsnetz bis zum Endkunden = bis zum APL.

    B) Bei Kabelanschlüssen:
    Wenn die Installation des Kundenanschlusses komplett vom Techniker des Kabelnetzbetreibers durchgeführt wurde =
    an der von diesem im Wohnbereich des Kunden gesetzten Multimediadose.

    C) Bei Mobilfunk (LTE):
    Beim fürs Ortsnetz zuständigen LTE-Sendemast

    Anmerkungen zu A):
    Es kann nicht sein, dass die Provider, und besonders die, die keinen Einfluss auf das von ihnen angemietete Kupferader- bzw. Glasfaserleitungsnetz ausüben können, nun auch noch für die i. d. R. kundenseitig vorhandene Inhouse Kupferaderleitung = die Telefonanschlussleitung zwischen APL und der ersten, im Wohnbereich des Kunden befindlichen TAE-Dose, verantwortlich sein sollen. Deren Qualität (Abschirmung, Verlauf usw.) obliegt ganz alleine dem Hausbesitzer bzw. Anschlussinhaber.
    Frage:
    Würde jemand die Autohersteller für den Zustand der Straßen, auf denen ihre Fahrzeuge nun mal bewegt werden müssen, verantwortlich machen? Wohl kaum.

    Anmerkung zu B):
    Es kann nicht sein, dass die Kabenetzbetreiber auch für die im Zuständigkeitsbereich der Kunden befindliche Inhouse Leitungsführung und Qualität des Koaxialkabels zuständig sein sollen.

    Anmerkung für C):
    Es kann nicht sein, dass die Provider mit LTE-Produkten auch für den LTE-Empfang innerhalb der 4-Wände der Kunden verantwortlich sein sollen. Wählt der Kunde einen ungeeigneten Standort seines LTE-Routers (mit integriertem LTE-Modem) = selber dran Schuld. Verzichtet, weil LTE-Sendemast weiter weg, der Kunde auf eine LTE-Außenentenne = selber Schuld.

    Diese Frage wäre nur dann berechtigt, wenn der betreffende Provider auch ein eigenes, in seiner Verantwortung befindliches Netz (Leitungen bzw. Mobilfunk) bis zu den Kunden unterhalten würde, was nur auf wenige Provider (weil Netzbetreiber) zutrifft. Die meisten Provider (auch unter dem Oberbegriff "virtuelle Provider" bekannt) mieten es sich bei denen mit "eigenen Netzen" an und vermarkten dies unter eigener Produktbezeichnung, z. Bs. 1&1 (für DSL, V-DSL, Mobilfunk) / congstar (für DSL, V-DSL, Mobilfunk) / Vodafone (für DSL, V-DSL, Kabel (KD)) usw. usw.

    Am Router wäre eh falsch.
    Technisch Korrekter :
    Am entsprechenden Modem, welches in den meisten Routern intergriert ist oder als eingenständiges Gerät (z. Bs. Kabelmodem) zur Verfügung gestellt wird.

    Quatsch und ein "an den Haaren herbeigezogenes Beispiel". Hat irgend ein Provider seinen Kunden untersagt, an seinem "sogenannten Zwangsrouter" einen alternativen mit VoIP-Funktion (z. Bs. eine FRITZ!Box) anschließen zu dürfen? NEIN.
    Es ist wohl eher so, dass sich solche "Meckerkunden" mit der technischen Machbarkeit entweder nicht eingehender befasst haben (weil absolute Laien und keine Lust, zu einem Fachhändler zu gehen) oder für die zusätzliche VoIP-Hardware keine Kohle ausgeben wollten.
    Nur nebenbei:
    Habe gerade eine Original FB 7270 über LAN1 hinter meiner Original FB 7390 angeschlossen, in der FB 7270 eine VoIP-Rufnummern eines anderen VoIP-Anbieters konfiguriert und damit über die FB 7270 erfolgreich telefoniert. Gesamter zeitlicher Aufwand: Noch keine 5 Minuten.
    Also nichts von: "angeblich keinen zusätzliche VoIP-Anbieter zum Telefonieren einsetzen können".
    Warum wohl? Weil der eingesetzte "Zwangsrouter" vermutlich Eigentum des Provders ist? Wenn Ja: Dann bestimmt wer darüber? Der Eigentümer, der dann auch über das Einspielen der von ihm "frei gegebenen Updates" entscheidet.
    Vermutlich bezieht sich der "kein einspielen von Updates Vorwurf" eher auf die Cable FRITZ!Boxen, bei der der Eigentümer selbstverfreilich (weil sein Eigentum) deren Einspielen durch die Mieter (die Nutzer) in der Firmware hat sperren lassen - was auch sein gutes Recht ist.
    Wie würde der Nutzer handeln, wenn jemand an seinem an einen anderen für kurze Zeit überlassenen Eigentum einfach mal so Änderungen vornehmen würde? Wäre er damit einverstanden? Wohl kaum.
    Ob dann damit Schluss sein wird, sollte der Verfasser dem Hersteller bzw. dessen Partnern (den Providern) überlassen. Die Provider erhalten vom Hersteller auch keine Provision, sie kaufen die FRITZ!Boxen (wie es im Fachhandel Gang und Gäbe ist) etwas günstiger ein. Was soll daran verwerflich sein?
    Falsch. Die in AVM Original Farbe gehaltenen Cable FRITZ!Boxen (deren Firmware speziell konfiguriert ist) und auch nicht die vom Hersteller exklusiv für 1&1 hergestellten SCHWARZEN Branding FRITZ!Box Modelle (z. Bs. WLAN Router, HomeServer 50.000, HomeServer 50.0000+) mit "speziell für den Provider konfigurierter Firmware = mit darin fest verankerten Funktionen wie z. Bs. "Einrichtung per Stard-Code", autom. Firmware-Aktualisierung usw. sind im freien Handel nicht erhältlich - auch wenn es den über Amazon einkaufenden Endverbrauchern anders vorkommen sollte.
    Unter: "im freien Handel" ist im eigentlichen Sinne der Einzel- bzw. Fachhandel zu verstehen und nicht der Online Handel, bei dem man eh nicht genau weis, worüber so mancher der darüber (z. Bs. über Amazon) verkaufenden Händler die angebotenen SCHWARZEN FRITZ!Box Branding Modelle bzw. Cable FRITZ!Boxen bezogen haben. Eines ist sicher: Auf keinen Fall von offizieller Seite (über 1&1 oder einen Kabelnetzbetreiber).

    Sollte es zur geplanten Gesetzesvorgabe zur "freien Routerwahl" kommen, wird dies auch zum Nachteil der Providerkunden sein. Es ist dann davon auszugehen, dass die Provider in diesem Falle auch keinen Support für die "freien, von ihnen nicht getesteten Router" leisten werden - von einer schnellen Störungsbehebung, z. Bs. Beauftragung zur Leitungsüberprüfung durch die Telekom (als Eigentümer der letzten Meile / der TAL) mal ganz abgesehen. Es ist dann auch davon auszugehen, das die Provider Technikhotliner nicht auf jeden am Markt erhältlichen "freien Router" geschult wird und sie dann eher auf den Router Hersteller Support verweisen werden.
    Das von den Herstellern der "freien Router" im Falle eines Defekts kein "kostenloser Vorabaustauch" (wie ihn z. Bs. 1&1 für die Branding Modelle praktiziert) zu erwarten ist, mal ganz abgesehen.
    Wie sagt man so schön:
    "Jede Medaille besitzt zwei Seiten" bzw. "des einen (augenscheinlicher) Vorteil, kann des anderen Nachteil sein".
     
  2. T-Liner

    T-Liner Viertel Gigabyte

    Hi
    Hätte kein Problem mit nem kostenlosen Zwangsrouter , wenn mir der Provider auch zusätzlich schriftlich die Zugangsdaten liefert.
    Dann kann man selber entscheiden .
    Entstörung natürlich nur mit angeschlossenem Zwangsrouter , sonst kostenpflichtig .
    MfG T-Liner
     
  3. bahnrat

    bahnrat Kbyte

    Hallo!

    @ Kantiran
    Zu "Anmerkung B":
    Doch, das sind sie. Wer das Kabel verlegt ist auch für dessen Qualität zuständig. Da die Kabelnetzbetreiber die Kabel verlegt haben sind sie auch dafür (für die "Inhouse Leitungsführung") verantwortlich. Der Kunde hat das Kabel und das Verlegen des selben bezahlen müssen. Manche Kabelnetzkunden haben einen "Ebene 4"-Wartungsvertrag. Für das Koaxkabel mögen die Kabelnetzbetreiber nicht verantwortlich sein, sollte aber m.E. zur Beratung gehören wenn sie schon Internet über Kabel anbieten.

    Gruß, René
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Das ist Einschüchterung, um die Support kosten zu drücken.
    Der Router gehört in den privaten Bereich und da kann jeder selbst bestimmen, was für Geräte er benutzt. Sonst könnte der Provider auch Endgeräte willkürlich ablehnen oder man müsste sie alle bei ihm kaufen. Da steckt schließlich auch Netzwerktechnik drin.
    Die Geräte halten Standards ein und wenn sie die Standards des Provider beherrschen, muss das reichen, um auch damit Support zu erhalten. Das ist das Recht eines mündigen Verbrauchers.
    Die [lt]Mauer[/lt] Gängelung muss weg! ;)
     
  5. bahnrat

    bahnrat Kbyte

    Die Provider könnten auch über den CWMP-Account auf den Router zugreifen und somit Problemen auf die Spur kommen oder bei der Einrichtung behilflich sein. Allerdings sollte man sicher sein können (bzw. gesetzlich abgesichert) dass der Provider das nicht ausnutzt (ausnutzen darf).
     
  6. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Kőnnten - werden sie aber eher nicht - besonders nicht bei den Routern, die sie nicht getestet haben.
    Ist halt wie beim Auto: Die Fachwerkstatt von Hersteller A wird nen Teufel tun, beim Auto von Hersteller B (auch wenn die Motoren alle gleich aufgebaut sind) daran eine Reparatur zu versuchen - erst Recht nicht, wenn noch Herstellergarantie besteht.
    Wer sich den Provider Router nicht antun will, muss sich bei der Hilfe für diesen an den Hersteller wenden.
    Habe ich bei Kabelnetz was anderes behauptet? Was ist denn vor dem neuen Kabelanscluss im Haushalt fast immer bereits vorhanden? Ne Koaxialkabel (Fernsehkabel) Dose - oft für die SAT-Schüssel. Welches Kabel verläuft dort hin? Koaxilkabel. Wer wäre fürs vorhandene zuständig? Wohl kaum der spätere Kabelnetz Anbieter.
    @deoroller:
    Quatsch. Nur so am Rande: Wie halten es denn die PC Hersteller? Da gehören die für Endverbraucher hergestellten Kisten, deren verbaute Technik gleich aufgebaut ist, ebenfalls in den privaten Bereich. Leistet Medion Support für Acer obwohl darauf das gleiche OS installiert ist? Die werden den Teufel tun.
    Andere Frage: Wer müsste bluten, wenn die Provider tatsächlich für jeden der freien Router Support leisten müssten? Die Endverbraucher - womit bei Absegnung des Gesetzes eh über kurz oder lang zu rechnen ist.
    Und eins ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Ohne Provider kein Internet.
     
    Last edited: Nov 11, 2014
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ein Provider kann die Leitung überprüfen, ohne dass ein Router am anderen Ende angeschlossen ist.
    Dafür hat die TAE-Anschlussdose des Netzbetreibers einen Passiven Prüfabschluss (PPA).
    Wieso soll man dafür noch extra für den Support bezahlen?
    Was hat das mit dem Router zu tun?
     
  8. bahnrat

    bahnrat Kbyte

    Dann würde ich, wäre ich Kabelanbieter, einfach sagen "Das Kabel ist nicht von uns" und den Anschluß dorthin verweigern. Könnte mich ja keiner Zwingen Verträge Abzuschließen.
     
  9. Kiton

    Kiton Halbes Gigabyte

    Dazu meine Erfahrung - auch wenn sie nur indirekt zum Thema gehört:

    Sechs stöckiges Mietshaus, jede Etage drei Wohnungen.
    Früher Dachantenne, Verteiler auf dem Dachboden. Drei Stränge, je einer für die untereinander liegenden Wohnungen.
    Unterste Wohnungen mit Abschluss Wiederstand an der BK Dose.

    Ende der achtziger Jahre vom Kabelanbieter auf Kabel TV umgestellt.
    Der Kabelanschluss wurde im Keller installiert. Dicker Verstärker im Keller. Leitung an der Hauswand (! - ist billiger) hoch zum Dachboden. Auf diesem wieder einen leistungsstarken Verstärker, dann Verteiler.
    Am Verteiler dann die vorhandenen uralten Koaxialkabel angeschlossen.

    Funktionierte alles bis:
    Einige Mieter Internet, Telefon und digitales Kabelfernsehen haben wollten.
    Internet und Telefon funktionierte ohne Probleme mit den alten Kabeln. In den entsprechenden Wohnungen wurden vom Kabelanbieter nur die Anschlussdosen getauscht sowie Rückkanal taugliche Anschlüsse an dem Verteiler eingesetzt.

    Aber digitales TV war eine Katastrophe.
    Der Anbieter Unitymedia schickte ca. sechs bis sieben mal einen Service Techniker bei mir vorbei (nur nach meinem Anruf hin - andere Mieter haben auch Störungen bei Unitymedia gemeldet und da sind natürlich auch Techniker gekommen).

    Es wurden:
    Anschlussdosen gewechselt.
    Filter am Dachboden Verteiler zwischen diesem und dem Anschlusskabel geschraubt.
    Verstärker im Keller und Dachboden abgestimmt.
    Das ganze Spiel vom nächsten Techniker wieder von vorne ("da sind ja ganz falsche Filter" bzw. beim dritten Techniker waren es falsche Anschlussdosen).
    Der nächste Techniker schraubt die Verstärkerleistung wegen der alten Kabel höher.
    Der nächste setzt andere Anschlussdosen ein, weil zu viel Leistung auf dem Kabel ist.
    Der nächste stellt die Verstärkerleistung niedriger ein.
    Der nächste tauscht wieder die Anschlussdosen - sie lassen zu wenig Leistung durch.
    Der nächste findet ein defektes Kabel zwischen meiner und der darüber liegenden Wohnung und wechselt es.

    Ich habe aber immer noch Probleme und versuche verzweifelt mit einen Verstärker Entzerrung und Dämpfung einzustellen.

    Der nächste Techniker kommt und will mir den Anschluss stilllegen weil ich verbotenerweise (?) einen Verstärker angeschlossen habe (der Verstärker könnte den Empfang in ganzen Haus stören, meint er).
    Er setzt einen Filter zwischen meinem Verstärker und Anschlussdosenkabel und ist der Meinung das das ganze Kabelnetz im Haus Schrott ist. Der Vermieter sei aber dafür zuständig.

    Mein Vermieter freut sich sehr und schickt nach zähen Verhandlungen einen Elektriker nach mir.
    Ich zeige ihm die Örtlichkeiten und wir stellen fest das in der obersten, zur Zeit leerstehenden Wohnung, ein zweites Kabel an einer Anschlussdose (von dieser Dose geht das Kabel zu den anderen Wohnungen weiter) angeschlossen ist (das ist bei Analog TV nicht schlimm, aber bei Digital TV verheerend).
    Nach der Entfernung des Kabels hatte ich ein fehlerfreies TV Bild!!!

    Die Unitymedia Techniker waren nicht in der Lage diesen einfachen Fehler zu finden. Jeder machte sein eigenes Ding, keiner wusste was der vorherige gemacht hatte.
    Als sie nicht mehr weiterwussten, hieß es das ganze Hauskabelnetz muss erneuert werden und dafür ist der Vermieter zuständig - weil zu teuer.
    Aber die etlichen ergebnislosen Service Technikerbesuche waren nicht zu teuer? Da hätte man auch von Anfang an das Kabel komplett tauschen können.

    Der schlaue und logisch denkende Wald und Wiesen Elektriker fand den Fehler in weniger als einer halben Stunde.
    Die Unitymedia Techniker waren wohl zu hoch gebildet um einen so einfachen Fehler zu finden.
    Hätte der einfache Elektriker nicht den Fehler gefunden, wäre im ganzen Haus das Kabel umsonst auf Kosten des Vermieters erneuert worden.
    Meinen Verstärker habe ich auch umsonst gekauft.

    So, wer ist jetzt zuständig - Vermieter oder Kabel TV Anbieter?
    (Wohlgemerkt das Haus wurde damals vom Kabelanbieter umgestellt, nur die Kabel vom Dachboden zu den Wohnungsanschlüssen wurden nicht erneuert, weil damals und anscheinend auch heute noch ausreichend).

    Wenn's vermutlich billig wird, der Kabel TV Anbieter?
    Und wenn's teuer wird, der Vermieter?
    Oder wenn man nicht mehr weiter weiß, auch der Vermieter?
     
  10. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Anscheinend nicht überall.
    Bei mir konnte die Telekom nix messen und hat mir extra ein DSL-Kabel mit ein wenig Elektronik drin geschickt, damit sie das dann beim Messen finden können.
     
  11. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Bezüglich "Provider im allgemeinen" wärest du leider auf dem Holzweg.
    Denn:
    A) Die Leitung Prüfen = bis zum APL (dem Telekom Eigentum) kann bei DSL-/ V-DSL (wenn die letze Meile über Kupferaderleitungen = zum KVz oder Outdoor/DSLAM), nur die Telekom (im Auftrag des Mitbewerbers) dann, wenn vom Telekom Mitbewerber NICHT als echte TAL = mit Fernanschaltung(*) bzw. mit Regio-Zuschlag usw, (*)) geschaltet.

    Und genau da liegt ab Absegnung des Gesetzes der Hase begraben. Wer glaubt, dass die Telekom Mitbewerber, die eh schon wegen Schaltung auf Telekom Technik (wenn ohne Telekom = kein Zuschlag) eine höhere Leitungs- und Technikmiete an den Leitungsinhaber (Telekom) abdrücken müssen, wohl nicht mehr so einfach den Leitungsvermieter (die Telekom Technik) mit einer für den Anschlussinhaber kostenlosen Überprüfung beauftragen.
    Wer muss denn dafür auf alle Fälle Zahlen? Derjenige, der die Leitungsüberprüfung gemeldet hat => der Telekom Mitbewerber oder glaubt jemand, dass die Telekom für diese irgend etwas umsonst tut?

    B) Bei echten TALs hingegen (ohne Fernanschaltung, ohne Regio Zuschlag usw.) => im Outdoor/ oder -HVT/DSLAM (dem Telekom Eigentum) auf Kollaokatitionstechnik des Mitbewerber Partners (QSC / Telefonica usw.) kann (womit du wiederum rRecht hättest) der Telekom Mitbewerber tatsächlich bis zum APL (dem Telekom Eigentum) und sogar bis zum von ihm unterstützten Router (wenn vom Anschlussinhaber gestattet) messen - und, oh Wunder, sogar selbst ein Reset auf die Leitung setzen oder die tatsächlich max. mögliche Bandbreite feststellen - was ihm bei A) nicht möglich ist -> da kein Zugriff auf den Telekom Outdoor/- bzw. HVT/DSLAM und erst Recht nicht auf den APL.

    Bei einer berechtigten Leitungsstörungsmeldung würden (logisch) dann (bei echten TALs) auch keine Support Kosten anfallen. Liegt der Fehler aber beim vom Provider nicht unterstützten (nicht getesteten freien Router) sehr wahrscheinlich schon. Aber das ist momentan (Gesetz noch nicht verabschiedet) reine Spekulation. Mal schauen, was da später so alles auf die Endkunden mit Internetanschluss über "die letzte Meile" zukommen wird.
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    (*)-Text: Was das bedeutet? Siehe bitte im WWW.
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