1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Heft 5/2018, Seite 114 "Fritzbox: So finden Sie das Produktionsdatum heraus"

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Kantiran, Apr 8, 2018.

  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    A) Der AVM Produktname wird nicht "Fritzbox" sondern "FRITZ!Box" geschrieben.

    B) Wen interessiert schon, wann ein AVM FRITZ!Box Modell hergestellt wurde? Wichtig, jedenfalls für einen Reparaturanspruch (Ausnahme: Bei Defekt wegen Überspannung bzw. wenn vom Nutzer selbst verursacht) gemäß AVMs "freiwilliger Herstellergarantiebestimmungen" ist das Kauf- bzw. Rechnungsdatum und das kann durchaus um einiges später liegen, als das eigentliche Herstellungsdatum.

    C) AVM gewährt nicht grundsätzlich auf alle seine Router Modelle eine "freiwillige" Herstellergarantie von fünf Jahre.
    Fünf Jahre für die Modellvarianten, die AVM auch selbst über den Einzelhandel vermarktet (sind die in AVMs roter Farbe) bzw. vermarket hat, sowie auch für die FRITZ!Box Branding Modelle, die auf ihrem Typenschild den gleichen Modellnamen wie das entsprechende, für AVMs Vertrieb über den Einzelhandel produzierte Modell tragen.

    Branding Beispiele mit fünf Jahre AVM Herstellergarantie:
    a) "1&1 HomeServer +" (entsprach dem AVM Original FRITZ!Box 7270 Modell und entspricht momentan auch dem AVM Original FRITZ!Box 7490 Modell
    b) "1&1 HomeServer 50.000 +" (entspricht dem AVM Original FRITZ!Box 7390 Modell)
    c) "1&1 BusinessServer" (entspricht dem AVM Original FRITZ!Box 7580 Modell)

    Branding Beispiele mit zwei, anstatt fünf Jahre AVM Herstellergarantie:
    a) "1&1 WLAN-Modem VDSL" (entspricht dem nicht für den Einzelhandel produzierten FRITZ!Box 7412 Modell)
    b) "1&1 WLAN-Modem" (entspricht dem nicht für den Einzelhandel produzierten FRITZ!Box 7312 Modell)
    Für ne eventuelle Reklamationsanfrage (RMA Ticket) auf Grund eines Defekts benötigt der AVM Support die Rechnung- bzw. Lieferscheinkopie des Erst-Endabnehmers (siehe unter dem Stichwort "Herstellergarantie bzw. Garantie" im entsprechenden FRITZ!Box Handbuch)
    Auszug aus einem AVM FRITZ!Box Handbuch:
    Nur so nebenbei wer bezüglich Erwerb eines "1&1 FRITZ!Box Branding Modells über Ebay oder eine vergleichbare Online Plattform" mit "Erst-Endabnehmer" gemeint ist: In diesem Falle der 1&1 Kunde. Denn nur er kann das Branding Modell, das grundsätzlich nicht für den Vertrieb über den Einzelhandel vorgesehen ist, als "Erst-Endabnehmer" vom Provider erhalten haben.
    Eine Ebay-Quittung als Kaufnachweis wird vom AVM Support schon sehr lange nicht mehr anerkannt. Im Falle eines bei AVM zu reklamierenden 1&1 Branding Modells ist die 1&1 Rechnungskopie vorzulegen.
    Für den Einbau der externen Antennen muss das FRITZ!Box 7490 Gehäuse geöffnet werden - bedeutet: grundsätzlicher Verlust der Händler Gewährleistung und auch keine Anspruch mehr auf AVMs freiwillige Herstellergarantie, ganz egal, ob beim Einbau der externen Antennen etwas schief gegangen sein sollte oder nicht.
    Andererseits existiert bei der FRITZ!Box 7490 (auch nicht bei der Branding Version) momentan keine unterschiedliche Revisionsnummer wie beispielsweise bei der FRITZ!Box 7270.
     
  2. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Ergo benötigt es gerade keinen Liefer-/Kaufnachweis, sondern nur irgendeines Beweises, dass das Gerät sich noch im Garantiezeitraum befindet. Das würde dann auch das Herstellungsdatum umfassen, sprich wer nachweisen könnte, dass das Gerät noch keine 2/5 Jahre alt ist, wäre klar im grünen Bereich.
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Sagen wir so: ist kein Kaufbeleg vom Erstkäufer vorhanden, zählt halt das Produktionsdatum. In wie weit AVM einen Garantieanspruch letztlich anerkennt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Verkäufer z.B. einen originalen Kassenzettel/Rechnung mitliefert, hat man auch mit gebraucht gekauften Geräten kein Problem.
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Es gibt Leute, deren Anschluss erst jetzt auf Annex J umgestellt wird und entsetzt feststellen, dass ihre FB7390 oder gebraucht besorgte daran scheitert.
    Das sind die mit Seriennummer siehe https://www.winboard.org/netzwerke-dsl-forum/140079-annex-j-mit-welcher-fritzbox.html#post1092119
    Darüber weiß kaum noch jemand etwas und es wird dann in den Foren gerätselt, weil die üblichen Maßnahmen nichts bringen.
    Bei AVM ist der Absatz mit den Seriennummern nicht (mehr) aufgeführt:
    https://avm.de/service/fritzbox/fri...cation/show/37_Unterstuetzte-DSL-Anschluesse/
     
    Last edited: Apr 9, 2018
  5. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Das stimmt so nicht. Laut AVM Bedingungen zählt nur der Erstkäufer. Und nur diese hat die Garantie seitens AVM. Wobei Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann muß aber nicht. Auch wenn eine Rechnung vom Erstkäufer vorliegt kann immer noch die Adresse des Erstkäufers auf der Rechnung stehen.
    Der Glaube das man einen Garantie/Gewährleistung mit dem Kauf weitergibt stimmt nicht:

    Die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf den Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

    Man könnte die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn man diese auf den Käufer mittels einer Abtretung überträgt. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung des Käufers, dass dieser die Gewährleistungsansprüche im Namen des Verkäufers geltend machen kann.

    Falls man die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten man überprüfen, ob der Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Es geht bei meinen Ausführungen nicht um die rechtliche Interpretation, sondern um die praktische Umsetzung beim Hersteller. Wenn der keine Veranlassung hat, am Erstbesitz zu zweifeln, wird er das auch nicht tun.
     
  7. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    @kalweit:
    Was AVM (als Hersteller) allerdings bei der telefonischen RMA-Beantragung und dabei bei Erwähnung des Antragstellers, das er das gebrauchte FRITZ!Box Modell über ebay erstanden hat - oder noch schlimmer, wenn der RMA-Antragsteller das Branding FRITZ!Box Modell, dass laut ihm zum Kaufzeitpunkt vom ebay Verkäufer mit "Neu, in versiegelter OVP" angeboten wurde, in solchen Fällen tun wird.
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Die folgenden an uns (Teil 1) sowie an unseren Kunden (Teil 2) vom AVM Support zugestellten E-Mail Antworten verdeutlichen die AVM Garantiebestimmungen vermutlich etwas einleuchtender:

    Teil 1
    Die an uns (als langjähriger AVM Partner) vom AVM Support gerichtete E-Mail Antwort bezüglich Frage unseres Kunden zur AVM Herstellergarantie bei "Original AVM FRITZ!Box Modelle"
    Teil 2
    Der uns vorliegende Auszug einer AVM Support Antwort bezüglich einer Endkundenanfrage mit „ebay Quittung“ als Kaufnachweis für eine als „angeblich Neu“ und zum Kaufzeitpunkt (Sept. 2014) in versiegelter OVP befindlichen FRITZ!Box (ein Branding Modell):
    Anmerkung:
    Auf Grund dieser AVM Support Antwort wollte der Kunde von uns doch tatsächlich einen „gefakten Kaufnachweis“ zu seinem, noch im Herstellergarantiezeitraum befindlichen Branding FRITZ!Box Modell erhalten. Das Ansinnen wurde natürlich abgelehnt und stattdessen eine (weil es günstig sein sollte) gebrauchte, auf Funktion geprüfte Original FRITZ!Box“ (mit höherer Modellnummer) sowie 4,5 Jahre Rest Herstellergarantie und (freiwillig) mit zweijähriger Gewährleistung (anstatt der sonst gesetzlich geregelten einjährigen für Gebrauchtgeräte) angeboten.

    Massgeblich für die Herstellergarantie ist nicht zwingend das Herstellungsdatum sondern auch AVMs "End of Service Datum" (https://avm.de/service/eos-liste/fritzbox/)
    Da das z. Bsp. für die 7390 demnächst der Fall ist, haben wir kürzlich anstatt der noch im Herstellergarantiezeitraum befunde 7390 eine neue 7490 (ohne Verlängerung des Rest Herstellergarantiezeitraums) erhalten.
     
    Last edited: Apr 9, 2018
  8. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Hab ich im Großmarkt nie gemacht.
     
  9. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Das ist bei älteren Modellen üblich, die noch vereinzelt als Neu verkauft werden, aber für die identische Austauschgeräte nicht mehr bereitgehalten werden, weil der Lagerbestand komplett aufgelöst wurde. Es handelt sich bei Ersatzlieferungen dann immer um mindestens gleichwertige Geräte. Bei einer langen Garantiedauer, ist das unvermeidbar. Bei Festplatten habe ich es mehrfach erlebt, dass die Austauschplatte eine wesentlich höhere Kapazität hatte, weil die kleineren bereits seit längerem nicht mehr produziert und vorgehalten wurden. Würde nicht so verfahren, müssten die Hersteller mehr oder weniger "Museumslager" unterhalten.
     
    Last edited: Apr 11, 2018
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ja, bei solchen Garantien kann schon mal was gut machen. Netgear hat mir mal einen FVX538 gegen einen SRX5308 getauscht.
     

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