1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Heft 6/2016, ab Seite 24 - Multiboot mit Windows & Linux

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, May 8, 2016.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Das letztgenannte entspricht nicht ganz der Wahrheit. Das Angebot funktioniert auch mit OEM-Schlüsseln, was ich heute selbst getestet habe. Von welchem Rechnerhersteller er stammt, wird aus sicherlich nachvollziehbarem Grund nicht genannt.
    Alternative (legale) Windows-7-ISO-Downloadlinks für diejenigen, bei denen der OEM-Schlüssel nicht funktioniert: Siehe im WWW.
    Hat der Rechnerhersteller eine „Windows-7-Recovery-DVD“ beigefügt, kann sich aus dieser eine „normale“ Windows-7-Setup-DVD gebastelt werden. Wie? Siehe im WWW, z. Bs. hier: http://www.pcwelt.de/ratgeber/Installations-DVD-Windows-7-DVD-selber-bauen-355236.html
    Deren „legale“ Installation als Windows-Zweitsystem erfordert einen gültigen Produktschlüssel.

    Das letztgenannte wäre aber nur für die Installation des Zweitsystems legal – für die „legale Aktivierung“ muss später ein anderer, nicht bereits genutzter Produktschlüssel verwendet werden.

    Nicht immer. Mancher Rechnerhersteller hat ihn in seiner speziell angepassten „Recovery-Partition“ bzw. in der, leider nicht von jedem Rechnerhersteller, beigelegten „Recovery-DVD“ hinterlegt. Windows-8 bzw. -10 lässt sich eh auch ohne zwingende Eingabe eines Schlüssels installieren. Spätestens am 30igsten Tag muss allerdings mit einem gültigen Schlüssel aktiviert werden. Auch hier gilt: Der eventuell vorher aus dem vorinstallierten System ausgelesene „Hersteller-OEM-Schlüssel“ (in Wirklichkeit sind es zwei – in unterschiedlichen Registry-Schlüsseln hinterlegt) wird für die Online-Aktivierung nicht akzeptiert. Die Aktivierung muss übers telefonische Aktivierungssystem erfolgen.

    Aktiviert sich – Onlineverbindung vorausgesetzt – automatisch, sprich: ohne Zutun des Nutzers. Grund: Der für die Installation eingetragene, vom Windows 10 Aktivierungssystem akzeptierte Windows 7 bzw. -8 Produktschlüssel wird bei der ersten Verbindung mit dem Microsoft-Server in einen Windows 10 Produktschlüssel gewandelt. Ergo ist folgendes:
    urheberrechtlich leider nicht ganz richtig. Der Nutzer hat durch die automatische Wandlung seines Windows 7 – bzw. Windows 8 Produktschlüssels in einen Windows 10 Produktschlüssel keinen zweiten Produktschlüssel erhalten. Die parallele Nutzung von Windows 7 bzw. Windows 8 und Windows 10 (mit Produktschlüssel aus dem vorhanden Windows 7 / 8 System) wäre daher illegal.

    Kasten Seite 26
    Vorweg: Das gilt nicht nur für Windows PCs sondern, sondern oh Wunder, auch für Windows Notebooks.

    Sollte das Startproblem nach Installation des Windows Zweitsystems vorkommen:

    Boot des neueren Systems mit dem Windows-Installationsdatenträger (DVD oder USB-Stick), z. Bs. Windows 10 – Kontrolle von „Sprache / Uhrzeit u. Währungsformat / Tastatur und Eingabemethode“ – auf „Weiter“ – auf „Computerreparaturoptionen“ – auf „Problembehandlung“– auf „Erweiterte Optionen“ – auf „Starthilfe“ - der Windows Bootmanager wird repariert. Sollte die Reparatur beim ersten Versuch nicht zu 100% erfolgreich sein, den Vorgang wiederholen. Vorteil der Prozedur: Man muss sich nicht mit den vom Autor empfohlenen CMD-Befehlen herumschlagen.

    Mag ja sein das das Tool funktioniert, aber ein Windows Zweitsystem kann oh Wunder auch unter einem laufenden Windows (hier unter der Version, die man behalten möchte) aus dem Bootmanager entfernt werden.
    „Ausführen“ – „msconfig“ – Reiter „Start“ – das zu entfernende System anklicken – auf „Löschen“ – „msconfig“ beenden – Rechner neu starten – wenn nicht mehr erforderlich, die Partition des aus dem Bootmanager entfernten Systems löschen und neu anlegen, z. Bs. mit der Windows eigenen „Datenträgerverwaltung“.

    Oder, weil u. a. auch fürs entfernen eines parallel installierten Linux-Systems geeignet:
    Auf dem Windows Hauptsystem das kostenlose „EasyBCD“ (Version 2.3) installieren – starten - auf „Edit Boot Menu“ - den „Linux-Eintrag“ löschen – auf „Save Settings“ – der Windows Bootmanager wird aktualisiert – Rechner neu starten – Löschen der nicht mehr benötigte Linux Partition mit der Windows eigenen „Datenträgerverwaltung“ und gegebenenfalls damit eine neue Windows Partition anlegen.

    Naja, ist heutzutage kein Beinbruch, wenn es doch passieren sollte - vorausgesetzt, es handelt sich um die gleichen Bit-Versionen.
    Reparaturmöglichkeiten:
    1.) Rechner mit dem Bootmedium des neueren, nicht bootenden Systems booten – „Computerreparaturoptionen“ auswählen – Reparieren lassen.

    Oder

    2.) Siehe oben = im bootenden System das kostenlose „EasyBCD“ (Version 2.3) installieren und damit den Bootmanager reparieren und nebenbei (zur besseren Unterscheidung beim Bootvorgang) die Start-Menü Einträge umbenennen, die Wartezeit vor dem Start anpassen, das bevorzugte System (z. Bs. Windows 10) auf die erste Stelle des Start-Menüs verschieben sowie den Haken beim bevorzugten System setzen.

    Sollte unter „Start-Menü bearbeiten“ Windows 10 in EasyBCD nicht auftauchen – auf „Neuen Eintrag hinzufügen“ – voreingestellten Windows-Typ belassen – Aussagekräftigen Namen vergeben (z. Bs. Windows 10 Prof.) – Laufwerk auswählen, auf dem sich die Windows 10 „winload.exe“ (der Bootloader) befindet – auf Reiter „Start-Menü bearbeiten“ – der neue Eintrag müsste erkennbar sein – auf „Einstellungen speichern“ - Rechner neu starten – alles gut.

    Alternativ und um einiges komfortabler, u. a. mit deutscher Benutzeroberfläche, das kostenlose „EasyBCD in Version 2.3“.

    Na und? Unter dem Windows-System das kostenlose „EasyBCD“ installiert – Tool starten – das Linux-System ins „Start-Menü als „Neuen Eintrag hinzufügen“ aufnehmen – Laufwerk wählen, auf dem Linux installiert wurde - abspeichern – System herunterfahren - neu starten – und oh Wunder, das vorher fehlende Linux-System ist im Bootmanager eingetragen und auswählbar.

    Gilt auch für Nutzer von Windows 7 (die es tatsächlich noch geben sollte) mit parallel installiertem Linux.
     
  2. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Stimmt nicht. Du darfst deine Einzelplatzlizenz selbstverständlich zweimal auf denselben PC installieren.

    Das was du eigentlich meinst, betrifft ein und dieselbe Lizenznummer auf einem PC, auf dem eine VM läuft, als Gast und Host also gleichzeitig. Klar - dann braucht es zwei Keys, oder ein Win Enterprise mit entsprechender Volumenlizenz.
     
  3. piggy

    piggy Freigeist

    Technisch hat Microsoft die Parallel-Installation sogar erleichtert, weil seit 1511 auch ein Windows 7/8 Schlüssel akzeptiert wird.
    Klar, ich darf das alte Windows nicht auf einem anderen PC weiter verwenden.

    Laut Eula: "eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen". Wobei in der Tat als "Gerät" auch eine Hardwarepartition gesehen wird. Obwohl unklar ist, ob "Hardwarepartition" hier nicht etwas anderes meint ("Blade" im gleichen Satz).

    Insofern muss man die Parallel-Installation als llizenzrechtlich eher nicht abgedeckt ansehen. Ob das in dieser Form in Deutschland überhaupt gültig ist, sei dahingestellt. Ich habe eine Windows 7 Lizenz erworben und die darf ich nutzen. Inwiefern die durch das Upgrade ungültig werden kann, ist fraglich.

    Festzuhalten bleibt: Microsoft tut nicht dafür, die Parallel-Installation zu verhindern - im Gegenteil. Technisch ist sie möglich. Und wenn Microsoft das nicht passt, können sie das bei der Aktivierung berücksichtigen. In der Praxis habe ich bisher damit noch keine Probleme erlebt.

    Ja, okay. Für mich ist auch ein Notebook ein PC, nur halt eine andere Bauform.
    Präzise könnte man zwischen Desktop und Laptop o.ä. unterscheiden.
    Aber darauf kommt es ja in diesem Zusammenhang nicht an.
     
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