1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Heft 9/2017, ab Seite 28 "Beim Internetanschluss mehr als 500 Euro sparen"

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Aug 6, 2017.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Dann seien Sie froh darüber, dass es anscheinend in München eine große Auswahl an dort tätigen Telekommunikationsanbieter zu geben scheint. Wie wir wissen, wohnen nicht alle mit Internetanschluss-Verträgen in den größeren Städten bzw. Ballungsräumen. Was ist mit denen außerhalb der Ballungsräume bzw. im ländlichen Raum? Deren "Anbieter Wahlmöglichkeiten" (mit gleicher bzw. vergleichbarer Anschlussart und Bandbreite) sind, wenn sie Glück haben, auf zwei Anbieter begrenzt - im ungünstigsten Falle (wie in unserem Nachbarkreis) existiert gar keine Alternative. Für die in unserem Nachbarkreis heißt es: Entweder beim Magenta Riesen (mit max. Bandbreite von kleiner 1 MBit/s bis max. 12 MBit/s) bleiben, oder zum regional tätigen Glasfasernetztbetreiber mit FTTC-Technik und leicht höheren, monatlichen Grundgebühren als der Magenta Riese wechseln.
    Das kommt immer noch vor, und zwar dann, wenn Kunden ihre Kündigung selbst beim alten Anbieter einreichen anstatt den Wechsel (mit Portierungserklärung, die sie vom neuen Anbieter erhalten und die gleichzeitig auch die Kündigungserklärung beim alten Anbieter enthält) dem neuen Anbieter zu überlassen.
    Wird der Internetanschluss einschließlich Telefonie selbst gekündigt, behandelt der alte Anbieter diese als etwas "Endgültiges".
    Erhält der alte Anbieter dann vom neuen Anbieter des Kunden die eventuell mit dem Wechselantrag auch ausgefüllte Portierungserklärung, lehnt der alte Anbieter den Wechselantrag mit der Begründung: "Ihr Kunde hat bereits selbst gekündigt" ab.
    Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der neue Anbieter den Kundenantrag schaltungstechnisch nicht als "Wechsel" (Aufschaltung innerhalb von 24 Stunden nach Abschaltung) behandeln kann, sondern als "Neuanschluss" behandelt.

    Weiterer Nachteil für die Kunden, die ihren Anschluss selbst gekündigt haben:
    Die Rufnummernportierung, die eh nur im gleichen Ortsnetz erfolgen kann, kann sich entweder um bis zu 90 Tage verzögern oder sie wird vom alten Anbieter ganz abgelehnt, was er rechtlich dürfte und wenn er sie realisiert, eine freiwillige Kulanzleistung wäre. Info siehe "Telekommunikationsgesetz".

    "Neuanschlüsse" fallen nicht unter die 24 Stunden "Wechselauflage der Bundesnetzagentur mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro". Für Neuanschlüsse verlangen die Anbieter i. d. R. eine höhere, einmalige Bereitstellungsgebühr als für "korrekt eingereichte Wechselanträge". Ein "Neuanschluss" benötigt fast immer um die 3 Wochen, u. U. sogar noch mehr. Für den "Kabel-Neuanschluss" meines Bekannten lies sich kürzlich der dort tätige Kabelnetzbetreiber 6 Wochen Zeit.

    Um beim Internetanschluss Geld zu sparen, muss nicht immer der Anbieter gewechselt werden, was im ländlichen Raum auf Grund der fehlenden Alternative oft auch nicht möglich ist. So mancher Anbieter (Ausnahme: Der Magenta Riese) bietet seinen Bestandskunden, wenn sie den „inoffiziellen Weg über die Hintertür" nehmen, einen nicht unerheblichen Nachlass, den wir im Beisein und Auftrag unseres Kunden erst kürzlich bei einem "großen", aufs Leitungsnetz der Telekom angewiesenen Anbieter, über diesen Weg ausgehandelt hatten. Dem Kunden wurde, auf 24 Monate gerechnet, nicht nur ein Nachlass von 320 Euro gewährt, es wurde auf Grund der Tarifänderung die vormalig gebuchte 16 MBit/s Bandbreite auf eine vollwertige 50 MBit/s erhöht.

    Der „inoffiziellen Weg" wird, was nachvollziehbar ist, von den Anbietern nicht offiziell kommuniziert sondern ist eine "interne Bestandskundenregelung" die oft von einer "Spezialabteilung" bearbeitet wird, die einen deutlich höheren Nachlass gewähren darf als der "normale" Vertragskundenservice. Zum anderen sollte der "Weg über die Hintertür" einen Monat vor der eigentlichen Kündigungs-/Wechselfrist begangen werden.

    Nachteil der Geschichte: Ist der Kunde mit dem "Nachlassangebot" einverstanden, wird aus dem Laufzeitvertrag ein Vertrag mit 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, der ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, also nicht erst ab Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit beginnt und somit sogar die ursprüngliche Vertragslaufzeit in günstigsten Falle um ein oder zwei Monate verkürzt.
    Aber: Was spricht dagegen, den „inoffiziellen Weg über die Hintertür" einen Monat Beginn der neuen Kündigungs-/Wechselfrist erneut zu bestreiten? Der dumme ist der, der sich diesen Termin nicht notiert bzw. sich daran nicht erinnern lässt.
     
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