1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Hexenverbrennung a la IFPI

Discussion in 'Smalltalk' started by RaBerti1, Jun 11, 2004.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Stimmt. Der Azubi wird im Normalfall nicht genug verdienen, um bezahlen zu können, was er nach dem Urteil schuldet. Viel schlimmer: Wenn er bei den gegnerischen Anwälten an Gebührenschinder geraten sein sollte, dann wird ihm jetzt erstmal der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt, anschließend gehts mangels Pfändbarkeit verwertbarer Gegenstände zur "Eidesstattlichen Versicherung", Einkaufen bei Quelle&Co ist dann vorbei. Die Prozedur geht weiter mit Pfändung des Arbeitseinkommens im gesetzlich zulässigen Rahmen, ggf. noch dann und wann eine Taschenpfändung und alle drei Jahre Wiederholung der "EV". Und bei jedem Schritt wird Anwaltshonorar fällig, der Gerichtsvollzieher arbeitet auch nicht für lau. Es ist folglich gar kein Problem, die ca. 8000? auf das 1,5fache aufzublähen.

    Toll, liebe IFPI!

    (Wo wir grad dabei sind: Gerichtsvollzieher sind wie Kinder: Alles was sie sehen, wollen sie gleich haben!)

    MfG Raberti
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Armer Kerl :heul::heul::heul:

    Aber mal im Ernst, der Azubi hatte halt das Pech als "Abschreckendes Beispiel" zu dienen.
    Hätte es einen 30 Jährigen Arbeitslosen erwischt würde sich keiner aufregen, dann würde es wieder heißen "Der ist alt genug deswegen selbst dran Schuld".

    mfg. dedie :D
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page