1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Kein Wahlrecht

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by cebulon, May 22, 2011.

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  1. cebulon

    cebulon ROM

    Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kommen die Ansprüche auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Betracht.
    IHK Frankfurt a. M., 2011
     
  2. Schugy

    Schugy Viertel Gigabyte

    Weiß nicht, ob der Text mittlerweile geändert wurde, aber so wie es da steht, ist es korrekt wiedergegeben, dass man ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung hat.
     
  3. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Ja so sind die § in einen "Rechtsstaat" immer so ausgelegt das nur Anwälte und das nötige "Kleingeld" ein "Recht" auch durchsetzten können oder eben doch nicht.
     
  4. ich denke nicht das es ein Wahlrecht gibt.... erst wird nachgebessert, wenn der Verkäufer will kann er auch eine neue sache als "nachbesserung" anbieten ... ich denke im einzelfall wird man keine probleme haben, außer bei saturn :D meiner erfahrung nach, die geben nie geld zurück(eine meinung) wenn defekt selbst wenn 3 mal nachgebessert ... warum auch immer
     
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