1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Kino.to, illegal oder legal?

Discussion in 'Smalltalk' started by Raphtzge, Oct 12, 2008.

Thread Status:
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  1. Der Teufel steckt im Detail und ich muss zugeben, beinahe hätte ich meine Meinung geändert und auch geglaubt das Streams von Kinofilmen etc. gucken völlig legal ist, bis es mir wie schuppen von den Augen viel.

    Abs 2 Satz 1 spricht von einer rechtmäßigen Nutzung. Eine rechtmäßige Nutzung ist nur dann gegeben, wenn man die Nutzungsrechte an einem Werk besitzt. Diese muss man aber erst einmal erwerben (nicht zwangsläufig durch kauf). Das allein ist schon ein guter Grund warum Streams schauen nicht immer legal ist.
    .
    Abs 2. Satz 3 kann einem User von Streamportalen bildlich gesprochen das Genick brechen.

    Bei der aktiven Nutzung von Online-Streams die offensichtlich rechtswiedrige Inhalte darbieten, da die Erstellung und Veröffentlichung dieser bereits gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen, greift § 44a zumeist nicht, da hier das Merkmal "keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung"
    für den Nutzer oft nicht erfüllt wird. Dadurch das § 44a nicht zum tragen kommt, gelten die Vorschriften der §§ 15, 16 sowie 53 UrhG genauso als hätte man den Film richtig runter geladen.

    § 16 definiert das Vervielfältigungsrecht und das damit verbundene vorübergehende und dauerhafte herstellen von Vervielfältigungen, gleich welches Verfahren man hierzu anwendet. Temporäre Speicherung auf dem heimischen PC erfüllen die Merkmale i.S.d § 16 der vorübergehenden Vervielfältigung und bedürfen somit gem. § 15 der Zustimmung des Urhebers.

    Erläuterung anhand eines Beispieles: Um einen aktuellen Kinofilm zu sehen sollte man logischerweise ins Kino gehen und dort dafür bezahlen. Schaut man nun den gleichen Film für Lau auf xyz.kk als Stream an, hat man dadurch das Eintrittsgeld gespart und einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber demjenigen der ins Kino gegangen ist. Daraus ergibt sich eine "eigenständige wirtschaftliche Bedeutung" für den Nutzer des Streams, wodurch § 44a nicht mehr greift, das Abbild der übertragenen Daten somit eine vervielfältigungn i.S.d § 16 darstellt und das angucken illegal wird bzw. man mit dem Gucken
    eine Urheberrechtsverletzung im Sinn der oben genannten §§ begehet. Woher die Daten stammen und ob es dort legal ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, da es in DE nunmal gegen das Gesetz verstößt.

    Die Ausführungen des lieben Profs. der so schön zitiert wurde, stimmen nur bedingt und nur in soweit der § 44a für den Nutzer zum tragen kommt. Tut er dies aus irgend einem grund nicht, wie ich ja erläutert habe, sind sie irrelevant, da die Vervielfältigung vom Nutzer auf dessen PC erfolgt und nicht von irgend einem Dienstanbieter.

    Falsch. Du musst dich angemessen davon überzeugen das sie nicht illegal sind.

    Nochmal zum mitschreiben und ganz laaaaangsam: Was in anderen Ländern erlaubt ist, spielt keine Rolle wenn es in DE verboten ist und man sich wärend der zuwiederhandlung in DE aufhält.
     
  2. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Nein, eben NICHT und das its der springende Punkt!

    Solange das aber nicht verstanden wird, dreht sich die Diskussion im Kreis, führt sich also selbst ad absurdum!

    Noch einmal das Zitat:
    „Flüchtige und begleitende“ Vervielfältigungshandlungen sind damit weitgehend vom Vervielfältigungsbegriff ausgenommen."

    Auch wieder falsch, da der User in Deutschland NICHTS Illegales tut!
    Begründet in der oben genannten Aussage!

    Ausschließlich der Anbieter begibt sich (nach deutschem Recht) auf illegale Wege!


    Das große Problem bei diesem Thema ist, daß es dazu noch keine Grundsatzurteile gibt und somit für uns Laien das Gesetz reine Auslegungssache ist.

    Und ich persönlich traue da lieber den Ausführungen eines Profs. für Jura, dessen Spezialgebiert das Internetrecht ist.
    Auch wenn Dir desse Ausführungen nicht gefallen, so ist er für mich eher glaubwürdig, als andere.
     
    Last edited: Oct 14, 2008
  3. Der einzige Punkt an dem ich zu absolut 100% mit dir übereinstimme

    Gesetze sind durch ihre Art und Beschaffung fast immer Auslegungssache auch oder gerade bei den Juristen. Wären Gesetze immer Enideutig bräuchte man keine Rechtsanwälte ;)

    Mal ein bisschen allgemeiner weil du dich so schön auf den lieben Prof. versteifst (der Theologie studiert hat :P ): Man kann mit ein und dem selben Problem zu 3 Rechtsanwälten/Juristen/Jura-Profs/Richtern gehen und erhält unter Garantie 3 verschiedene Antworten die alle auf den gleichen Gesetzen beruhen. Ich will damit sagen, nur weil jemand irgend nen tollen Titel hat, bedeutet das noch lange nicht das er allwissend ist und nicht auch von Zeit zu Zeit geistigen Dünnpfiff von sich geben kann und fachlich total daneben liegt.Ist sowohl in Rechtswissenschaften als auch in allen anderen wissenschaftlichen gebieten durchaus keine Seltenheit und das obwohl die Damen und Herren Doktoren und Professorentitel bis zum abwinken haben. Nicht gerade selten werden Publikationen wiederlegt die noch kurz zuvor das Nonplusuktra des Wissens darstellten.

    Ich würde vorschlagen wir belassen es bei einer einigug, das wir uns nicht inigen. Du hast deine Meinung und glaubst das Streams legal sind. Ich vertrete eine andere Meinung und sage das sie es nicht sind.
    Wie du gesagt hast, solange kein grundsätzliches oder zumindest richtugsweisendes Urteil vorliegt, können wir bis zum St. Nimmerleinstag darüber streiten.
     
  4. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    ... und Rechtswissenschaften ^^

    http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/mitarbeiter/hoeren.htm

    Außerdem lehrt er Jura, d.h. das, was Winkeladvokaten können, haben sie evtl. bei ihm gelernt ^^

    Also nicht wieder die halbe Wahrheit verschlucken...

    Das mag sein, aber ich wette, seine Aussagen sind seriöser, als so manche Aussage hier, darum nehme ich liebe diese als Richtwerte...

    Ich verwette meinen Hintern darauf, daß in Internetforen mehr geistiger Dünnschiß verbreitet wird, als in wissenschaftlichen/juristischen Publikationen von Leuten, die ihr Fachgebiet kennen.

    Dummerweise wird ja hier lieber darauf gehört, was Computerbild, PC-Welt, Planetopia und Co. verbreiten, statt die Fakten zu hinterfragen und differenziert zu betrachten.

    Auch wenn ich das Angebot und die Nutzung von kino.to und ähnlichen Seiten mehr als fragwürdig finde, nehme ich nicht die erstbeste Meinung, die verbreitet wird, an und lasse sie unkritisch stehen.
     
  5. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Das entscheidet wohl [​IMG], wobei ich in der Argumentation einen klaren Vorsprung sehe! ;)

    Gruß kingjon
     
  6. natürlich ist diese Seite nicht legal...
    Sonst könntest du dir ja auch alles gratis runter laden ...oder nicht?
    Es ist alles illegal, wo du neue Filme ansehen kannst die es momentan im Kino etc gibt ...
     
  7. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Lies Dir bitte den Thread noch einmal GAAAAAANZ langsam und konzentriert durch, dann wir Dir auffallen, daß die einstimmige Meinung herrscht, daß diese Seite, nach deutschem Recht, illegal ist.
    Niemand hat etwas Anderes behauptet.

    Aber darum geht es gar nicht...
    Wenn Du noch einmal gelesen hast, wirst Du sicher die Frage des TO und die Kernproblematik verstehen...
     
  8. newcam24

    newcam24 ROM

  9. hallo alle zusammen,

    :confused: ich habe mir die seite kino.to mal angeschaut.

    man kann sich dort filme laden und anschuen- soviel ist klar!

    dann habe ich das kästchen FAQ angeklickt und dort stand volgendes drin:

    Kino.to ist nicht illegal, Kino.to hostet keine eigenen Streams sondern verlinkt nur embeded Codes. Die Rechtslage ist je nach Land verschieden. Daher kann das anschauen von Videostreams in Ihrem Land je nach Stream illegal sein. Das betreten und nutzen der Seite Kino.to selber ist nicht illegal. In der Schweiz ist das anschauen von OnlineStreams legal.

    wenn mir jetzt noch jemand die rechtslage in GERMANY zu videostreams erläutern könnte, wäre ich ihm sehr verbunden!

    mfg
     
  10. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Warum liest Du den Thread nicht einfach?

    Die Rechtslage wurde bereits erläutert.
    Ab Posting #37 wird detailliert darauf eingegangen ^^
    Inklusive entsprechende Paragraphen.

    Das IST die derzeitige Rechtslage...
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...zu wenig Bilder drin... :D
     
  12. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    ROFL
    Okay, wie konnte ich das nur übersehen...
     
  13. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Kann uns allen egal sein...., das Land liegt nur einen Meter über dem Meeresspiegel und wird bei der Klimaerwärmung demnächst sowieso absaufen! :D

    Gruß kingjon
     
  14. RaRa

    RaRa Byte

    Warum meldest Du Dich nicht einfach bei einem Online-Videorecorder an. Den gibts auch vollkommen kostenlos, die Programmierung ist halt ein wenig umständlicher. Dann kannst Du Dir alle Fernsehserien ganz einfach und LEGAL aufnehmen lassen und dann auf Deinem PC laden, oder streamen.

    Auch die kostenpflichtige Variante ist sehr preisgünstig und echt cool zu handhaben. Das kann aber meistens auch erst mal kostenlos testen.
    Hier sogar 4 Monate lang: www.herbstaktion.save.tv.

    Ich finds super.

    Sers, der RaRa:cool:
     
  15. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Hatte dort auch mal einen Account, ist wirklich klasse!
    Musst nur aufpassen wann der Kündigungspunkt ist, ansonsten musst du für ein Jahr im vorraus berappen!

    Gruß kingjon
     
  16. RaRa

    RaRa Byte

    @kingjon

    ja das hab ich schon gecheckt! Wenn ich mich wo anmelde, dann les ich die AGB immer ganz genau.

    Hab mir aber schon überlegt, ob ichs nicht wirklich kostenpflichtig weiter in Anspruch nehme... So kann ich mir ganz einfach meine eigenen Serienstaffel-DVD´s zusammenstelllen :volldoll:

    Sers, der RaRa:cool:
     
  17. Pushel

    Pushel Byte

    Bei Streamingportalen werden die Filme auch herunter geladen, aber bloß in den Zwischenspeicher gelande. Also liegen die Dateien auf deinem Rechner. Der große "Vorteil" hier bei ist, dass es den Behörden nahe zu unmöglich ist, die nach zu weißen dass du die Dateien herunter geladen hast. Hierzu müssten sie großen Umwege über wahrscheinlich ausländische Provider machen, bei dennen dann entsprechend Ausländisches Recht gilt. [​IMG]
     
  18. dapansen

    dapansen ROM

    Sehr interessanter Thread, schade das ich er so spät dazu komme. Aber Du hast natuerlich absolut recht.

    Für die, die glauben AntiDepressiva hätte nicht recht, dann hätte die Musikindustrie schon halb Deutschland verklagt. Denn die Häfte war sicher schonmal auf einer Streaming-Radio-Website.

    Gruesse
     
  19. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Der Unterschied liegt darin, das die Radioanbieter meistens ordentlich ihre Gebühren abführen, welches auch sehr stark kontrolliert wird.
    Daher haben sie auch keine Adressen in "Ananasländern"!

    Gruß kingjon
     
  20. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Öhem, das Eine hat mit dem Anderen so viel zu tun wie Beischlaf mit In vitro Fertilisation ^^

    Wenn ein Streaming-Radiosender keine GEMA für sein Angebot abführt, macht er sich strafbar ^^
    Zumindest auf deutschem Boden.

    http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_tarif_radio.pdf

    Allerdings nur der Anbieter, nicht der Nutzer.
     
Thread Status:
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