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Laptop kaputt - Fernabsatzgesetz

Discussion in 'Smalltalk' started by retryer, Mar 6, 2009.

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  1. retryer

    retryer Byte

    Hallo,

    ich habe einen Laptop online bestellt (also mit zwei Wochen Widerrufsrecht über Fernabsatzgesetz) und ausprobiert. Anfangs ging er, doch innerhalb der zwei Wochen ist plötzlich das Netzteil abgeraucht. Ich gehe also davon aus, dass das Netzteil (oder das Board) von Anfang an nicht ok war, so dass es nur eine Frage der Zeit war, bis das Ding kaputt ging. Deshalb möchte ich den Laptop zurückgeben, also die Bestellung widerrufen.

    Meine Frage ist nur - wenn ich einen "funktionierenden" Laptop erhalten habe, kann ich den dann ohne weiteres im Rahmen des Fernabsatzgesetzes zurückgeben?

    Vielen Dank für Eure Tipps!
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Das ist eher ein Garantiefall oder Gewährleistung.
     
  3. retryer

    retryer Byte

    Naja, ich habe ja offenbar ein Gerät mit einem Vorschaden erhalten - sonst wäre es nicht so schnell komplett ausgefallen. Dass ich Anspruch auf Gewährleistung/Garantie habe ist mir klar, nur möchte ich eben sicherheitshalber einen ganz neuen Rechner und darum würde ich gerne wissen: Kann ich so problemlos mit den Fernabsatzgesetz-Konditionen widerrufen?
     
  4. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    das kannst Du natürlich machen, aber der Verkäufer/Händler wird das wohl kaum akzeptieren (s. AGB bezgl. Widerruf und Rückgabe empfangener Leistungen) ...
     
    Last edited: Mar 6, 2009
  5. retryer

    retryer Byte

    Ich hab jetzt mal den Händler angerufen. Zumindest telefonisch gab man sich verständlich. Ich denke mal, wenn ich den Laptop lediglich am Stromnetz anschließe und laufen lasse und er dann kaputt geht, dann ist das auch eine Prüfung wie im Ladengeschäft. Und in den AGB heißt es: "Können Sie uns die empfangene Leistung .... nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, .... Wertersatz. ....gilt ... nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."

    Aus meiner Sicht hatte das Gerät ohnehin einen Vorschaden (quasi ne tickende Zeitbombe ;), sonst wärs nicht so schnell kaputt gegangen. Und wenn man trotzdem argumentiert, dass das Gerät nun nicht mehr so gut ist wie bei der Lieferung, dann spricht der obige Absatz meines Erachtens für mich - das Netzteil wäre in einem Ladengeschäft wohl auch kaputt gegangen.

    Soweit meine Sicht, ich hoffe dass das auch so akzeptiert wird.
     
  6. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Na klar, dass du das so siehst! Ich tendiere allerdings eher zu Garantie / Gewährleistung.

    Denn im Ernstfall wirst du schwerlich argumentieren können, dass du das Gerät 14 Tage nur zur "Prüfung" benutzt hast. Vielmehr ist es doch wohl so, dass du damit gearbeitet hast und natürlich am Anfang besonders kritisch und aufmerksam warst um evtl. Fehler/Schwachstellen zu entdecken. :)
     
  7. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Nur musst du das nicht uns erklären, dafür ist der Verkäufer zuständig.
    Und wenn du mit dessen Auslegung seiner AGBs nicht einverstanden bist, musst du entsprechenden Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
     
  8. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    @TO
    Was hast du gegen eine Garantie-Abwicklung?
    Gefällt dir das Notebook nicht?
     
  9. retryer

    retryer Byte

    Zur Info: Ich hab den Rechner tatsächlich nicht produktiv genutzt. Ich wollte gar keine privaten Daten aufspielen, weil ich, falls was wäre, die Festplatte mit abgeben müsste. Abgesehen davon war ich in der Zeit ohnehin eine Woche auswärts.

    Das klingt jetzt so als könnte der Händler pauschal für die in den zwei Wochen genutzt Zeit eine Wertminderung verlangen - selbst wenn der Rechner noch nicht wesentlich modifiziert wurde (Partitionierung, Betriebssysteminstallation, Systemeinstellungen o. ä.). Ist das tatsächlich so? Es ist laut Händler z. B. explizit erlaubt, beispielsweise einen Benutzer einzurichten.

    Was den Laptop betrifft: Ich möchte deshalb einen neuen, weil ich nicht ausschließen kann, dass der Laptop das Problem mit dem Netzteil verursacht hat oder umgekehrt, dass das Board durch das defekte Laptop jetzt einen Knacks abbgekommen hat. Das Modell gefällt mir, aber ich möchte bei einem so hohen Preis kein vorbelastetes Gerät. Dafür dass das Netzteil innerhalb zwei Wochen kaputt geht kann ich ja nichts, deshalb möchte ich auch nicht evtl. Folgeschäden tragen.
     
  10. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn du ein anderes Gerät willst, könnte der Händler dir entgegenkommen. Beim gleichen Gerät machen die das normalerweise nicht. Da dürfen sie bei zu drei mal am selben Fehler erfolglos herumdoktorn, bis es Geld gibt.
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Probiers einfach aus, ob der Händer den Kauf rückgängig macht.
    Ich hatte vor ein paar Jahren auch mal einen TFT gekauft, wo mir nach 2 Tagen klar war, daß der wieder zurückgeht, weil das Bild mir nicht zusagte.
    Und kaum hatte ich den Entschluß gefasst, machte es PUFF und der war aus und ging auch nicht wieder anzuschalten.
    Seriöse Händler machen sowas sicher mit.
     
  12. retryer

    retryer Byte

    Danke für Deine Rückmeldung, magiceye04, und danke auch an die anderen Antworten :)

    Ich werde das Gerät jetzt mal abholen lassen und dann hoffe ich mal, dass es anstandslos zurückgenommen wird. Der Händler klang am Telefon jedenfalls so als würde er das verstehen. Find ich gut, denn wenn das alles klappt, bestell ich den neuen Rechner natürlich gern beim selben Händler.

    Falls noch jemand weitere Infos über die Rechtslage hat (darf der Händler Wertminderung verlangen?) bzw. Erfahrung in einem ähnlichen Fall gemacht hat, bin ich natürlich weiter daran interessiert :)
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Theoretisch darf er Geld für die Wertminderung verlangen - und sei es nur, weil es z.B. neu verpackt werden muß.
     
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