1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Lieferverzug

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by tipserg, Jan 16, 2003.

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  1. tipserg

    tipserg ROM

    Hallo, ich hab mir bei e-bay ein DVD Laufwerk bestellt und die 60 EURO per Vorkasse bezahlt, weil das bis jetzt immer gut geklappt hat. Nun liefert der Typ das aber nich. Ich hab mir jetzt die Adresse besorgt und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung von 14 Tagen gemacht. Damit ist js rechtlich gesichert das ich das Laufwerk nach ablauf der Frist nicht mehr nehmen muss. Kann ich auch eine Kaufpreisminderung verlangen, wenn er nach der Frist liefert. Und auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen, wenn er mir das Geld nicht zurück überweist?
    Danke für eure hilfe
     
  2. winfo

    winfo Byte

    Hi,
    mit einer Anzeige kannst du auch nicht unbedingt dein Geld zurückfoordern. Du kannst alleridngs beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid und später dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und dir so dein Geld wiederholen.
    Gruß Marc
     
  3. baserker

    baserker Byte

    Hi
    Da wird dir nur die Anzeige bleiben damit du wenigstens das Geld wiederbekommst (wen er es noch hat).
    Alles andere wird nicht viel helfen wen er nicht liefern will
     
  4. goemichel

    goemichel Guest

    Hallo tipserg und @all,

    Vorsicht mit Rechtsberatung hier im Forum!!

    Ich empfehle dir, mal im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachzulesen. Zu finden unter: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

    grüße, michel
     
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