1. Liebe Forumsgemeinde,

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Massen-Mahnschreiben: Internetnutzer werden unter Druck gesetzt

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by pixel, Apr 3, 2008.

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  1. pixel

    pixel Kbyte

    Warum wird solchen "Anwälten", die sich offensichtlich an ihren betrügerischen Klienten mitbereichern, nicht die Zulassung entzogen?! Aber wer sein Geld heute noch auf ehrliche Weise verdient, wird ja eh im Allgemeinen für blöd gehalten... echt bitter.
     
  2. RemiK

    RemiK Kbyte

    Es ist nicht Aufgabe des Anwaltes, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu überprüfen. Das erfolgt erst durch das Gericht, wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird.

    Wenn ein Geschäftsmann unberechtigte Forderungen per Anwalt durchsetzen will, geht er selber ein Risiko ein, weil er ggf. auf den Rechtsanwaltskosten sitzen bliebe.

    Wenn Anwälte die Rechtmäßigkeit ihrer Beauftragung überprüfen würden, brauchten wir keine Gericht mehr.
     
  3. @ Remik

    Ganz so einfach ist es denn wohl doch nicht, oder?!

    Der Rechtsanwalt ist nicht nur Vertreter seines/seiner Mandanten vor Gericht, er ist auch ein "Organ der Rechtspflege".
    Als solches hat er einen Eid abgelegt - nur meistens auch ebenso schnell wieder vergessen!!

    Ein Anwalt hat sehr wohl zu prüfen, ob das was er tut rechtens ist oder nicht und ein Anwalt mit Format, Stil und Klasse lehnt solche Mandantenvertretung auch ab, wenn er erkennen kann (und ob seiner Ausbildung auch erkennen muß) daß die Ansprüche unberechtigt oder sein Handeln nicht gesetzeskonform ist.
    So etwas nennt man ansonsten Standeswidriges Verhalten und kann in besonders drastischen Fällen auch vor der Anwaltskammer enden (wie das dann dort behandelt wird, ist wiederum eine ganz andere Geschichte).

    Es soll auch schon vorgekommen sein, das Rechtsanwälte für standeswidriges und / oder rechtswidriges Verhalten "ordentlich abgewatscht" worden sind.

    Nix für ungut:bitte:
     
  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Die Versendung von Abmahnschreiben ist ja rechtens und gesetzeskonform, daher gibt es hier von rechtlicher Seite keinerlei Probleme.

    Zudem können auf diese Weise auch eher "nicht so gute" Anwälte Geld verdienen. Und machen wir uns nichts vor - es gibt eine nicht geringe Zahl von Anwälten, die nur (Feld-, Wald- und Wiesen-)Anwalt sind, weil es für mehr nicht gereicht hat (kann ja nicht jeder ein Prädikatsexamen schaffen).

    Darüber, dass das Verhalten von "Abmahnvereinen" moralisch zweifelhaft ist, müssen wir sicherlich nicht streiten.

    Ja, aber in der Praxis... :rolleyes: Eigentlich ist der Innenminister auch der Verfassung verpflichtet und hat diese zu schützen... (aber das ist eine andere Geschichte)
     
  5. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Die Mails tangieren mich überhaupt nicht, die
    wandern ungelesen in den Mülleimer.

    Mfg
     
  6. Micha45

    Micha45 Kbyte

    So ist es!
    Schreiben irgendwelcher Art, die per E-Mail zugestellt werden, haben nicht die geringste Rechtswirksamkeit. Das sollte eigentlich jedermann(frau) klar sein.
     
  7. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    Das ist so nicht ganz richtig. Mails mit elektronischer Signatur/Zertifikat (3stufig) erfüllen sehr wohl die Bedingungen des SigG, SigV und sind rechtsverbindlich.
     
  8. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Das ändert nichts daran, dass ich solche Mails erst gar nicht lese. ;)
    Da müssen sich die Herren schon was anderes einfallen lassen um an mein Geld zu kommen.

    Mfg
     
  9. Urs2

    Urs2 Megabyte

    Das sehe ich auch so. Diese Rechtsverbindlichkeit besteht doch sicher nur zwischen Vertragspartnern, die sich vorgängig auf diese Kommunikationsart geeinigt hatten? So wie dies auch beim E-Banking vorher festgelegt werden muss.

    Den Absender der Mail sollte man sich natürlich schon ansehen, eine freundliche Mitteilung "...man hätte sicher den Zahlungstermin unabsichtlich verpasst..." hat auch keine Rechtswirkung.
    Man wird aber wohl wissen, wem man Geld schuldet... und kann allenfalls unnötige Kosten einsparen...

    Gruss Urs
     
  10. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Im Artikel geht es aber um Offline-Mails, diese Dinger aus Papier.
     
  11. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Ach so ist das! Nur, weil diese "Möchte-Gern-Anwälte" zu dumm und zu unfähig sind, lässt sich diese Sache einfach so rechtfertigen.
    Mit anderen Worten:
    Jeder unfähige Vollidiot hat in diesem Land also das Recht, sich auf Kosten Anderer zu bereichern und es ist außerdem völlig in Ordnung, dass man sich dabei irgendwelchem zwielichten Rechtsbeistand bedient.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
    Da sollen eine ganze Reihe unbescholtener Bürger abgezockt werden, ein paar Anwälte, die im Großen und Ganzen zu blöd und zu unfähig für ihren Job sind, lassen sich für dieses miese Vorgehen einspannen und die sollen dann obendrein nicht die Pflicht haben, die ganze Sache auf Recht- und Gesetzmäßigkeit abzuklopfen?
    Man sieht an solchen Dingen immer mehr, dass dieses Land zu einer Bananenrepublik verkommen ist.

    Richtig traurig wird die Sache aber erst dann, wenn dann neutrale Leute diesem unglaublichen Vorgehen auch noch irgendetwas an Rechtfertigung abgewinnen müssen.

    Hast du schon mal etwas von "Beihilfe bei einer Straftat" gehört? Nichts anderes tun diese "Rechtsverdreher" mit diesen Mahnschreiben.
    Da sollte wirklich die Anwaltskammer einschreiten und solche Typen schnellstens aus ihrer Innung verbannen.
     
  12. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Solchen "Anwälten" gehört das Handwerk gelegt und die Approbation entzogen.

    Mfg
     
  13. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ich glaube, hier werden Mahnungen und Abmahnungen durcheinander gewürfelt.
     
  14. Urs2

    Urs2 Megabyte

    So ist es!
    Dummheit alleine ist nicht strafbar, die Gefängnisse wären überfüllt...
    Diese Experten sind aber nicht so dumm, sie wissen genau was sie tun müssen, damit es noch als Dummheit durchgeht.

    "Abzocken" ist heute ein Allerweltswort, und es wird äusserst subjektiv eingesetzt.
    Oft kommt es zum Einsatz, wenn man aus eigener Dummheit einem Bauernschlauen aufgesessen ist...

    Gruss Urs
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Ich kenne nur "Beihilfe zu einer Straftat" oder "Hilfe bei einer Staftat".

    Das Schreiben einer Mahnung ist aber keine Straftat.

    Ja, solange sich der Vollidiot dabei an Recht und Gesetz hält.

    Wenn die Anwälte blöd und unfähig wären, hätten sie wohl kaum ihre beiden Staatsprüfungen bestanden. "Prädikatsexamen" meint das Erreichen der Note "vollbefriedigend" oder besser und das schaffen halt nur 20-25% eines Jahrgangs. Deswegen sind die anderen ja nicht schlecht.
     
  16. jayjay51

    jayjay51 ROM

    Tja, leider ist es so, wie es ist. Man kann da bei unserer tollen Gesetzgebung kaum was machen. Wichtig ist, dass man an alle Forderungen mit einer tüchtigen Menge an Menschenkenntnis, Realitätssinn und Vernunft dran geht. Man darf sich auf keinen Fall einfach alles gefallen lassen.
     
  17. RemiK

    RemiK Kbyte

    Genau das ist aber leider Mangelware.Wenn jeder nur etwas gesunden Menschenverstand einsetzen würde, gäbe es viel weniger Probleme.
     
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