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Minolta

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by RebelAngel, May 6, 2003.

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  1. RebelAngel

    RebelAngel Kbyte

    ich muß mich zur zeit grade heftig wegen meiner Minolta Dimage 5 ärgern - habe sie vor ca. 1 jahr und 2 monaten gekauft und plötzlich funktionierte ein einstellrad nicht mehr. Ich dachte mir gut, ich schick das ding ein, eigentlich hab\' ich ja noch gewährleistung. Nach ein paar tagen rief mich dann der händler an und meinte Minolta verlangt ? 114.-- für die reparatur und lehnt die gewährleistung ab, da es ein Stoß oder Fallschaden sei. Diese Begründung ist absolut absurd, nachdem mir die kamera niemals hinuntergefallen ist und ich sie Immer nur in einer gut gepolsterten Kameratasche transportiere. Diese argumente habe ich beim Händler vorgebracht und der hat sich wieder mit minolta in verbindung gesetzt - heute habe ich mal wieder nachgefragt, wie denn der stand der dinge sei und es wurde mir mitgeteilt, daß bald ein brief von minolta eintreffen wird, dem ein foto (eines gebrochenen bauteils) beigelegt ist, das beweisen soll, daß mir die cam runtergefallen ist. Hat jemand von euch erfahrung ob man da noch was machen kann oder muß man sowas zähneknirschend akzeptieren und das nächste mal halt bei einer anderen Firma kaufen...?
     
  2. Toby

    Toby Halbes Megabyte

    Hallo,

    eines vorweg: Ich bin kein Anwalt, ok?

    Meines Wissens sieht die Sache mit der Gewährleistung aber so aus:
    Du hast 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, daß Dir der Händler beweisen muss, daß es sich bei einem Fehler eben nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

    Nach Ablauf dieser 6 Monate kehrt sich die Beweislast aber um und Du must nachweisen, daß es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.

    Insofern ist meiner Meinung nach Minolta leider im Recht, wenn sie Anzeichen für unsachgemäßen Gebrauch finden und die Gewährleistung verweigern.

    Ich denke, wenn Du das wirklich durchsetzen willst, solltest Du mal zur Verbraucherberatung gehen. Die haben Anwälte, die so ab etwa 15,- eine Erstberatung durchführen können. Da lässt sich doch zumindest schon mal klären, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat und wie Du evtl. vorgehen sollst.

    Vielleicht suchst Du mal im Internet, ich glaube, mal vor knapp nem Jahr oder so was von Problemen mit den Dimage-Kameras gelesen zu haben. Ich bin mir aber nimmer sicher, ob sich das evtl. auf die Dimage 7 bezog ...

    Es wäre vielleicht auch eine Idee, sich an die c\'t-Redaktion zu wenden. Die haben da so eine "Vorsicht, Kunde!"-Rubrik, in der sie Fälle von unkulantem bis richtig unverschämten Verhalten von Händlern / Herstellern vorstellen und der Sache nachgehen.

    Nur so als Idee ...

    Vielleicht wartest Du aber erst mal die Entwicklung hier im Forum ab, bevor Du was unternimmst? Mal schauen, was die anderen meinen, so kannst Du Schnellschüsse vermeiden.

    Viele Grüße,
    Toby
     
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