1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

P2P-Tausch: Deutscher Lehrer muss 10.000 Euro zahlen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RaBerti1, Jun 16, 2004.

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  1. SRöttgen

    SRöttgen Kbyte

    Also "vorsorglich" und "einfach so" wurde den Leuten die "Bude" garantiert nicht "eingerannt".
    Wie so schön erwähnt wurde, sollte nachgeschaut werden, ob sie sich gebessert haben. Also war auf jeden Fall schonmal etwas anhängig und soweit ich weiss, kann es Auflagen geben, die u.a. unangemeldete Kontrollen vorsehen.
    Das hat aber nichts mehr mit einer Hausdurchsuchung zu tun.

    Aber anscheinend ist es mir entgangen, dass Richter aus ihrer Schreibtischschublade Durchsuchungsbefehle vom Block abreissen und unausgefüllt unterschrieben rausgeben. So einen Blödsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gehört. :aua:
    Und ausserdem hat derjenige, der von einer angeblichen illegalen Hausdurchsuchng (das unterstelle ich mal aufgrund der von Dir getroffenen Aussage) betroffen ist das Recht sich dagegen zu wehren. Dann entscheidet das Gericht, ob die Aktion rechtskonform und korrekt ausgeführt wurde.
     
  2. MastaKilla34

    MastaKilla34 Kbyte

    Meine Firewall zeigt standardmäßig Verbindungen zu Kazaa-Usern mit IP-Adresse an. Ist meine Firewall jetztt illegal?
    Außerdem kann ich mir schwer vorstellen, daß das Feststellen von IP-Idressen beim Aufbau gewünschter Verbindungen illegal sein soll.
    Das wäre dann ja so, als wolle ich jemanden anrufen, bloß die Telefonnummer darf ich nicht nachschlagen.
    Ihr macht euch etwas vor!

    MfG
    Kurt
     
  3. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Umgekehrt: Du hast die Telefonnummer, darfst aber nicht nachschlagen, wem die gehört und wer sich da meldet. Du darfst aber anrufen.

    MfG Raberti
     
  4. ThadMiller

    ThadMiller Guest


    Schön das es noch so Leute wie dich gibt die an die volle Rechtsstaatlichkeit unseres Systems glauben. Wo kämen wir sonst hin...

    "Wie so schön erwähnt wurde, sollte nachgeschaut werden, ob sie sich gebessert haben."

    Macht das die Sache legitim? Wohl nicht.

    "Also war auf jeden Fall schonmal etwas anhängig und soweit ich weiss, kann es Auflagen geben, die u.a. unangemeldete Kontrollen vorsehen.
    Das hat aber nichts mehr mit einer Hausdurchsuchung zu tun."

    erlaubte Kontrollen? Quatsch!!! Es war eine richterlich genehmigte Hausdurchsuchung.

    "Und ausserdem hat derjenige, der von einer angeblichen illegalen Hausdurchsuchng (das unterstelle ich mal aufgrund der von Dir getroffenen Aussage) betroffen ist das Recht sich dagegen zu wehren."


    Erstens hab ich NICHT gesagt das die Sache illegal war (Sie hatten ja einen Schrieb dabei) Die Sache war nur nicht verhältnismäßig.
    Zweitens, versuch mal dich gegen diese "Macht" zur Wehr zu setzen. Da wird dir deine Wehrlosigkeit schneller bewußt als dir lieb sein wird.


    "Aber anscheinend ist es mir entgangen, dass Richter aus ihrer Schreibtischschublade Durchsuchungsbefehle vom Block abreissen und unausgefüllt unterschrieben rausgeben. So einen Blödsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gehört. :aua:"


    Glaub mir, ich würde mir auch wünschen das das Blödsinn ist. Die Realität sieht leider anders aus. Hab das schon erlebt...

    Vielleicht solltest du nicht so klug daher reden wenn du selber keine Erfahrung damit hast.



    gruß
    Thad

     
  5. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Ich brauche die P2P-Software gar nicht um festzustellen, wer gerade bei mir herunterlädt / von wem ich runterlade. Wie schon erwähnt geht die einfachste Möglichkeit über eine Firewall...
    Was in Deutschland nicht ohne weiteres erlaubt ist, ist die Auslösung der IP-Adresse in einen Benutzer, sprich dass hinter der IP xxx.xxx.xxx.xxx SPMan aus XY in Straße YZ steckt. Dazu braucht es einen richterlichen Beschluss, da dies unter das Fernmeldegeheimnis fällt.
     
  6. sg69

    sg69 Halbes Megabyte

     
  7. MHJ

    MHJ Byte

    Das wurde inzwischen wieder geändert und man darf auch wieder bei der Auskunft, sofern man eine Telefonnummer hat, die Adresse erfragen.
    Dies kann nur durch die Verweigerung des Besitzers der Nummer vorab verhindert werden.
     
  8. Fraro

    Fraro Byte

    Genauer gesagt: Wer nicht im Telefonbuch steht, kann (darf) auch nicht ermittelt werden.

    Trotzdem hat sämtliche Software, die Rückwärtssuche ermöglicht wieder Hochkonjunktur.

    Auszug aus einer Junkmail, Spam:
    -------------------
    "PRESSFRISCH!! Die brandneue D-Info 2004 und das Rufnummern-Suchtool REVERZ - jetzt endlich wieder neu! Komplett-Bundle mit D-INFO Maerz 04 und REVERZ nur 23,95 EURO! Sehr geehrte/r PC-Anwender/in, brandheiss gibt es jetzt wieder das vielgefragte "Traumpaar": Die aktuellste Telefon-CD am Markt "D-INFO Fruehjahr 2004"und dazu das Spezialtool REVERZ Fruehjahr 2004 - EXKLUSIV im Bundle NUR BEI UNS! REVERZ 2004 macht das Unmoegliche wieder moeglich und liefert Ihnen die gewuenschten Zusatzfunktionen zur D-INFO: Sie geben einfach eine beliebige Rufnummer ein - und sofort ermittelt REVERZ anhand der Daten auf der D-INFO den gesuchten Telefonbucheintrag mit NAMEN und ADRESSE!"
    ------------------

    Ist eigentlich auch logisch! Die herkömmliche Telefonauskunf (das Telefonbuch) kann ja manchmal ganz nützlich sein, wird aber künftig weit weniger verwendet werden als die nun wieder mögliche Rückwärtssuche.

    Wenn mich jemand (den ich nicht kenne) auffordert zurückzurufen, dann muss es mir doch einfach gestattet sein über eine Rückwärtssuche dessen Identität ausfindig zu machen.
    Wenn er nicht im Telefonbuch steht, finde ich den Anrufer auch nicht. Damit ist der Datenschutz gewährleistet. Allerdings hat die betreffende Person das Problem, dass kein Rückruf erfolgen wird.
     
  9. MastaKilla34

    MastaKilla34 Kbyte

    Solange die Frage, inwiefern die Rückwärtssuche (IP-Adressen und Telefonnummern) rechtlich fragwürdig ist, nicht abschließend durch die letzte Instanz geklärt ist, ist die ganze Diskussion darum glaube ich eher philosophischer Natur.
    Es muß nur mal jemand klagen.

    MfG
    Kurt
     
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