1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

PC-WELT 03/2014 – Tuning für Ihren Zwangs-Router

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Feb 19, 2014.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Seite 48
    Wobei das letztere (einen Server zu betreiben) einige ISPs in Ihren AGBs zu den Internettarifen für Privatkunden ausdrücklich untersagen.
    Nicht immer ist das „technisch mögliche“ vertragsrechtlich auch erlaubt – und Verträge sind immer von beiden Seiten einzuhalten – die „Rechte und Pflichten des Kunden“ sind nicht umsonst Vertragsbestandteil.

    Als Beispiel ein Auszug aus der Vodafone AGB (in Punkt 6.5)
    Seit wann „arbeitet ein Internettarif?“ Warum dynamische IP-Adressen „bei privaten Internet-Anschlüssen (auf Kupferader bzw. als VDSL) hat einen ganz bestimmten, technischen Grund, u. a., dass der IP-v4-Adressbereich nicht unendlich ist - das neue IP-v6-Protokoll wurde nicht von ungefähr zertifiziert und zwischenzeitlich eingeführt.
    Falsch ist, dass dynamische IP-Adressen nur bei den Internettarifen für Privatkunden zum Einsatz kommen. Auch viele „gewerblich genutzte und auf Glasfaser bzw. Kupferader geschaltete Internet-Anschlüsse“ besitzen dynamische IP-Adressen.
    Das „angeblich“ nahezu jedem privaten Internet-Anschluss dynamische IP-Adressen zugewiesen werden ist ebenfalls falsch. Kabelkunden zum Beispiel, auch die privaten, erhalten eine statische- = feste IP-Adresse.
    Auf der einen Seite beschwert sich fast jeder über zu hohe Stromspreise und daher werden immer wieder mal Tipps und Tricks veröffentlicht (auch von PC-Zeitschriften) wie die Stromkosten im Privathaushalt am effektivsten gesenkt werden können. Anscheinend interessiert das den Tool empfehlenden Redakteur in keinster Weise. Es fehlt sein Hinweis, dass der betreffende Server-Rechner für den jederzeit möglichen Zugriff aus dem Internet auch laufen muss – dadurch eventuell die Energieersparnis aufzehrt, die an anderer Stelle eingespart wurde.

    Seite 49
    WLAN-Geräte mit dem älteren und ohne großen Aufwand zu knackenden WPA-Standart gehören in die Tonne – er ist viel zu unsicher.
    Wer auf den Tipp „gemischter WPA/WPA2-Modus“ eingeht, sollte bedenken, dass sich in diesem Falle der WLAN-Datendurchsatz (der nichts mit der geschalteten Internet-Bandbreite zu tun hat) verringert.
    Wenn WPA2-Modus, dann im WPA2 (CCMP)-Modus (z. Bsp. bei den FRITZ!Box Modellen) bzw. in den Windows Eigenschaften für Drahtlosnetzwerk als „WPA2-Personal mit Verschlüsselungstyp AES“. Nur dann „wird ein Schuh daraus“.

    Ist Makulatur und kontraproduktiv, wenn als Verschlüsselung der „gemischte WPA/WPA2-Modus“ und obendrein unter Windows TKIP anstatt AES gewählt wird.

    Schöner Tipp, der aber auch einen vom Redakteur nicht zu unterschätzenden Nachteil haben kann:
    So mancher WLAN-Client findet den Wireless Access Point nur, wenn er dessen SSID (seinen WLAN-Namen) übermittelt bekommt.
    Besser: Den echten Namen (die SSID) der Basisstation durch einen Fantasienamen verschleiern.
    Seite 50
    Welchen WLAN-Standart „DER EIGENE ROUTER“ kann, weis man doch – das muss nicht erst überprüft werden.
    Nicht immer ist der Router für die gefühlt langsame WLAN-Datenrate der Schuldige. Oft ist die Spaßbremse auch bei den Windows-Standart-Einstellungen (Eigenschaften von <Name des WLAN-Adapters> des WLAN-Clients begründet.
    In diesem Falle sollte das WLAN des Zwangs-Routers ausgeschaltet werden – da es sonst zu WLAN-Überschneidungen kommen wird – was wiederum den WLAN-Datendurchsatz stört. Von wegen „802.11n-Standart (bis zu 300 MBit/s)“ = Bruttowert – mit diesem sind theoretisch „bis zu 600 MBit/s“ (Brutto) möglich – was zeigt, welche WLAN-Erfahrungen der Verfasser besitzt.
    Und dann auf die Nase fallen, weil nicht alle 802.11n-WLAN-Adapter (besonders die in den „ach so billigen Notebooks“) mit dem 5-GHz-Frequenzband etwas anfangen - sich dann verbinden - können.
    Vom Redakteuer vergessen:
    Im 5-GHz-Frequenzband ist die WLAN-Durchdringung von Wänden, Decken usw. um einiges schlechter als im 2,4-GHz-Frequenzband - wodurch, besonderes in den eigenen vier Wänden, sich auch die WLAN-Reichweite verringert.
    Was bezeichnet der Redakteur mit „Fachhandel“? Die Elektronik-Märkte auf der grünen Wiese? Wenn Ja: Sie sind kein Fachhandel – sie würden sich aber gerne so bezeichnen (was sie zum Glück rechtlich nicht dürfen) – die allseits bekannten Elektronik-Märkte sind „Durchgangsmärkte“ mit i. R. ohne kompetente Fachberatung, ohne eigene Werkstatt, ohne Vor-Ort Support. Der „ich bin doch nicht bl… Markt“ hat aktuell gerade mal fünf verschiedene 5-GHz WLAN Router im Angebot. Da von großer Auswahl (wie vom Redakteur beschrieben) zu schreiben ist etwas übertrieben – es sei denn, der Redakteur ist Fan des Marktes.
    Seite 51
    Was auch der Redakteur wissen sollte:
    Wem gehört rein rechtlich eine EasyBox und an wen ist sie nach Vertragsende i. d. R. zurück zu geben? An den tatsächlichen Eigentümer von dem sie kostenlos bis Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt wurde (also i. d. R. von Vodafone/Arcor) – es sei denn, der ISP hätte schriftlich auf die Rückgabe verzichtet.
    Wenn Nein:
    Wäre derjenige im Besitz von fremdem Eigentum (auch dann, wenn er die EasyBox von einem ehemaligen Vodafone Kunden - ohne nachweislicher Vodafone Verzichtserklärung - erhalten haben sollte) – was dies rechtlich bedeutet, muss wohl nicht erwähnt werden.
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Wieso falsch?
    "Nahezu" heißt nunmal nicht "ausschließlich".
    Also korrekt.

    Wird denn 2,4GHz von den Routern komplett abgeschalten, wenn man "5GHz unterstützt" ?
     
  3. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Was meinst du damit?
    Die vom Redakteur genannten "günstigen" Router (z. Bsp. von Netgear / Sitecom usw.) in seinem "angenommenen Fachhandel" sind i. d. R. KEINE Dual-Band-Router, sprich, entweder aktiviert der Nutzer bei diesen 2,4GHz/5GHz WLAN-Routern das 2,4- oder das 5-GHz-Frequenzband.
    Bedeutet: Ja, es kann nur eins der beiden als "Aktiviert" genutzt werden.
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Danke für die Info.
    Und genau das meinte ich damit. :)
     
  5. Jay_T

    Jay_T Byte

    Warum wird hier eigentlich "Zwangsrouter" getitelt? Den Zwang gibt es doch seit letztem Jahr har nicht mehr.
     
  6. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hä? Es gibt nach wie vor Zwangsrouter.
    Ich sehe eher das Gegenteil: Immer mehr Provider springen auf diesen Zug auf.
     
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Mein erster Router war ein Zwangsrouter. Zum Glück war es ein guter.
     
  8. Jay_T

    Jay_T Byte

    Dann habe ich wohl getraut vom der TKG Novelle und dem Wegfall des Routerzwangs und des Vertragserfüllungszwangs auch wenn die Dienstleistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann.
     
  9. Jay_T

    Jay_T Byte

  10. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Willst Du mit diesem Geschreibsel ausdrücken, dass Du geträumt hast?
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. Kabel-IPs sind auch dynamisch. Die meisten Kabelbetreiber verzichten nur auf die Zwangstrennung, um u.a. VoIP Gespräche nicht zu unterbrechen.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page