1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

PC-WELT 6/23014, ab Seite 62 „Ihr Festnetztelefon kann noch mehr!“

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, May 11, 2014.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Der Beitrag scheint eher von einem Redakteur mit „Anwender-VoIP-Grundwissen“ als mit vorhandenem –Fachwissen zu stammen. Anders können einige Ungereimtheiten nicht zu erklären sein.

    Nicht „auf den Anschlüssen“, sondern auf dem „kupferadernen Telefonleitungsnetz“ zwischen dem fürs Ortsnetz zuständigen HVT/DSLAM und den bei den Anschlussinhabern vorhanden APLs.
    Gemeint ist wohl:
    „Als DSL-RAM (Rate Adaptive Mode)-Anschluss“ (DSL-Norm = Annex-J = wie bei ADSL2+ Technik = von mind. 6.384 MBit/s bis zu 16.000 MBit/s). Info
    der schon heute von der Telekom für „bis zu 6.000 MBit/ Anschlüsse“, zum Tragen kommt – aber nur, wenn er als „IP-basierender-Anschluss“ geschaltet wird.
    Bei Anfragen von Telekom-DSL-Bestandskunden (mit Bandbreiten kleiner 6.000 MBit/s) bezüglich Machbarkeit einer „höheren DSL-Geschwindigkeit“ erhalten sie vom Vertragskundenservice i. d. R. die Auskunft, dass dies, wenn technisch möglich, nur mit Wechsel auf einen „IP-basierenden Anschluss“ realisiert werden könnte – es wird aber (leider) sehr oft verschwiegen, dass sich dadurch ein „neues Tarifprodukt“ ergeben wird – wodurch aus dem vorhandenen „Laufzeitvertrag“ ein „Tarif mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit“ wird.

    Wenn der „auf angemieteter Kupferaderleitung (als TAL) angewiesener Telekom-Mitbewerber“ beim Anschlussinhaber eine höhere DSL-Geschwindigkeit schalten (lassen)kann (auch NGN-Anschluss genannt) als der eigentliche Leitungsinhaber (die Telekom), liegt es i. d. R. nicht am „darauf abgeschalteten Telefondienst Frequenzspektrum“, sondern daran, dass der Telekom-Mitbewerber (ohne eigenes Leitungsnetz) auf dem Kupferleitungsweg zwischen APL beim Anschlussinhaber zum HVT/DSLAM auf einen im Ortsnetz befindlichen „Outdoor/DSLAM“ seines Technologiepartners, z. Bs. QSC, Telefonica usw. schalten lassen kann und sich dadurch der vormalige Kupferaderleitungsweg zw. APL (beim Anschlussinhaber) und HVT/DSLAM verkürzt hat – was in solchen Fällen und zusätzlich durch Wegfall des Telefondienst Frequenzspektrums (weil immer als NGN-Anschluss mit VoIP-Telefonie) logischer Weise eine höhere DSL-Geschwindigkeit zur Folge hat.

    Nicht „der Netzbetreiber“, sondern der „Festnetznetzbetreiber = mit eigenem Festnetzleitungsnetz“ auf Kupferaderleitungen, was i. d. R. die Telekom und ein paar kleinere, örtlich begrenzt tätige Festnetzbetreiber, sein dürften.

    Nur hat man damit nicht etwas vergessen?
    Was ist mit dem auf „Festnetzanschluss“ angewiesenen „Notrufknopf“ des roten Kreuzes? Der korrekte Notrufstandort (also von wo genau der Notruf kam) kann bei Ausfall des Hausstromnetzes nur über einen Festnetzanschluss mit Stromversorgung durch die Vermittlungsstelle sicher gestellt werden.

    Was wird aus den Festnetzanschlüssen ohne Internetnutzung – die es tatsächlich gibt?

    Es wird wohl eher so kommen, dass bis Ende 2018 die bestehenden DSL-Anschlüsse (hoffentlich ohne Änderung der Vertragslaufzeiten) auf „IP-basierend“ umgestellt und „Neue ohne Internetnutzung“ nur noch als „IP-basierend“ (mit speziellem VoIP-Modem zum Anschluss von Telefonen) geschaltet werden.
    Wie es ab dann mit der „Notruffunktion“ aussehen wird, wissen die Götter. Eine „Notstromversorgung durch die Vermittlungsstelle“ ist bei NGN-Anschlüssen bekanntlich nicht mehr gegeben.

    Nicht „können“, sondern „dürfen sich“ (Auflage durch die Bundesnetzagentur) die Anschlussleitungen vom größten deutschen Festnetzbetreiber (Telekom) anmieten.

    Laienhafte Annahme. Nur mit „Aufbau und Betrieb von Vermittlungsstellen“ wäre es nicht getan gewesen – der Mitbewerb hätte auch ein eigenes Festnetzleitungsnetz quer durch die Republik verlegen müssen – was durchs gesetzlich geregelte „verdonnern der Telekom zum öffnen (endbündeln) für den Mitbewerb“ - hinfällig geworden ist. Infos z. Bs. hier.
    Der Nachteil bei VoIP-Telefonie:
    Bei Ausfall des Hausstromnetzes kein Telefonieren möglich – was bei reinem „Festnetz“ nicht zwingend der Fall ist (siehe im oberen Link).

    Nicht vollständig.
    Vergessen: An den Cable Router mit integriertem Cable-Modem und Telefonanlage (z. Bs. FRITZ!Box 6360 Cabel) bzw. (bei VoIP über Kupferaderleitung) an den Router mit integrierter Telefonanlage (z. Bs. Speedport W921V, FRITZ!Box Fon, usw.) bzw. (bei VoIP über Glasfaserleitung bis zum örtlichen Outdoor/DSLAM) an FRITZ!Box Fon 7390, Speedport W921V usw..

    Nicht korrekt. Wenn, dann “zum SIP-Server des Anbieters“.

    Wenn es sich um einen „ISDN-Anschluss“ handelt, sind/waren einige Feinheiten auch unter reiner Festnetztelefonie“ realisierbar.
    Hat der Inhaber auch noch eine „gescheite“ ISDN-Anlage, können darin Rufumleitungen, Sperren usw. sogar ohne Online Zugang zum Kundencenter eingerichtet werden.
    Und dann existieren immer noch (auch unter VoIP) die sogenannten Keypad-Sequenzen (Funktion muss bei ISDN-Telefonen i. d. R. extra aktiviert werden) mit denen per Telefontasten bestimmte Telefoniefunktionen (Rufumleitung einrichten und wieder löschen usw.) eingerichtet werden können.

    Des Weiteren können viele Funktionen auch im Browsermenü der „Router mit Telefonanlage“ (Speedport, FRITZ!Box Fon usw.) eingerichtet werden – und wer sich deren Handbuchinfos (Einrichtung per Telefon) zu gemühte führt, sogar ohne Computer.

    Nicht nur die, sondern auch die in den Provider AGBs enthalten „Pflichten des Kunden“ in denen VoIP-Nutzung per Smartphone meist untersagt ist.

    Zu „IP-Telefonie über das Smartphone nutzen“: Falsch. Wenn, dann „über den Router mit Telefonanlage per WLAN" verbundene Smartphone nutzen, z. Bs. mit AVMs „FRITZ!App Fon“.
    Logisch, dass diese VoIP-Nutzung nicht gegen die Provider AGB verstößt – da hier die FRITZ!Box (oder der andere Router mit VoIP-Funktion) und nicht das Smartphone die eigentliche Verbindung aufbaut.

    Das „Knacken“ muss nicht zwingend etwas mit dem Leitungsweg zw. APL und HVT/DSLAM zu tun haben, sondern kann (was oft die Regel ist) auch mit der „Inhouse-Telefonanschlussleitung“ zwischen APL (oft im Hausanschlussraum) und der TAE-Dose in der Wohnung und u. U. mit dem eingesetzten DECT-Telefon mit eigener Basis (vom Billigstmarkt) zusammenhängen.

    Für die VoIP-Nutzung muss auch die „Inhouse verlegte Telefonanschlussleitung“ (auf die die Provider keinen Einfluss haben und die sie auch nicht tangiert) vom Anschlussinhaber sauber verlegt sein, d. h. im Leerrohr, nicht unmittelbar neben offen verlegter Stromleitung, nicht im gleichen Leerrohr wie die Stromleitung, nicht offen verlegt in Nähe von Neonleuchten mit älterer Technik, nicht von schlechter Qualität (wie die alten, sehr dünnen, schlecht (gar nicht) abgeschirmten, vieradrige Telefonanschlussleitungen - wie sie der damalige Deutsche Post Techniker verlegt hat), Router bzw. Modem nicht an einer älteren TAE-Dose mit integriertem PPA (an Klemme 1 und 2 steckender, passiver Prüfabschluss) angeschlossen, keine weitere Telefonanschlussleitung (abgehend an Klemme 1 und 2 bzw. 5 und 6) zu einer weiteren TAE-Dose im Haus.

    Siehe direkt oben.

    Bezüglich „Hausnotruf“ weisen die Provider explizit darauf hin, dass deren Funktion unter VoIP eventuell nicht möglich ist, dass er eventuell eingeschränkt funktionieren könnte und, dass eine genaue Geo-Ortung eventuell nicht gewährleistet sein könnte.
    Zuständig dafür sind nicht die Provider, sondern die „Notruf Dienstleister“, die ihre Geräte auf VoIP- und bessere Ortungsfähigkeit umrüsten müssten.

    EC-/Kreditkarten-Terminals: Meine Erfahrungen im Kunden-Service: Funktionieren, wenn es sich um echte „Business-Geräte“ handelt, problemlos.

    Faxgeräte: Funktionieren, wenn sie den T.38-Standard unterstützen (der in einigen Routern explizit aktiviert werden muss) und, wenn sie weder aus „asbach uralt Zeiten“ stammen, noch von einem „Billigsthersteller aus Asien“.
    Das eine kann z. Bs. Senden, hat dafür aber Probleme beim Empfang – wenn ebenfalls über VoIP.
    Daher, was bei guten Faxgeräten fast immer möglich ist:
    In den Einstellungen des Faxgerätes dessen Datenübertragungsmodus auf „Sicher“ (z. Bs. bei einem Brother-Faxgerät) oder auf max. 4.800 Baud (entspricht „Sicher“) einstellen. Des Weiteren ist im VoIP-Router die T.38-Funktion zu aktivieren (bei den weit verbreiteten FRITZ!Box Routern von Hause aus gesetzt).
    Das fürs Faxen per VoIP erforderliche T.38-Protokoll unterstützen zwischenzeitlich alle großen Anbieter mit VoIP-Telefonie.

    Reine „Endanwender-Auffassung“ und weit weg von der echten Zuständigkeit.
    Beim ersteren (vor dem Wechsel):
    Zwecklos. Dafür sind, weil es sie nur tangential berührt, die Provider der falsche Ansprechpartner.
    Wofür sollen die denn noch alles zuständig sein? Sind die Autohersteller für den Zustand der Straßen zuständig oder können sie darauf Einfluss nehmen? Wohl kaum.

    Beim zweiten (beim Gerätehersteller):
    Ja – wobei sie die Infos i. d. R. im Gerätehandbuch, im Geräte Support-Bereich oder in ihrer FAQ-Datenbank vorhalten.

    Wenn die VoIP-Technik vom ein oder anderen, lieb gewonnen Gerät nicht unterstützt werden sollte:
    Neuanschaffung erforderlich.
     
  2. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Nachtrag:

    Schon mal mit einem Tischtelefon (bei abgehobenem Hörer) per VoIP einen Ruf aufgebaut? Wohl kaum. Sobald dessen Hörer abgehoben wird, steht auch schon die (Internet)Verbindung zum Sip-Server (fälschlich Telefonie-Server genannt) – was an Hand des Freizeichens zu vernehmen ist.
    Jede jetzt eingetippte Ziffer (und jedes Nebengeräusch) wird aus diesem Grunde vom VoIP-Router auch sofort in ein Datenpaket umgewandelt und übertragen. Dies ist nichts anderes, als wenn in der Google-Suchzeile die Anfangsbuchstaben des Suchbegriffs eingetippt werden und Google ab dem zweiten Buchstaben bereits Vorschläge anzeigt.

    Das letzte:
    „Daher wartet Ihr VoIP-Router oder –Gerät ein paar Sekunden“
    ist so falsch wie es nur falsch sein kann.

    Bs. Rufaufbau mit einem Mobilteil, angemeldet an seiner Basisstation (egal, ob analog oder ISDN):
    Wie wird damit i. d. R. ein Ruf aufgebaut? Die Rufnummer wird zunächst vollständig eingetippt und erst danach auf den grünen Hörer (für den eigentlichen Wählvorgang) gedrückt – was dem oben genannten (in einem Stück übertragen) eher nahe kommt.
    Warum soll in diesem Falle der VoIP-Router (an dem die Basisstation angeschlossen ist) ein paar Sekunden warten sollen, bis er mit der eigentlichen Datenübertragung der von der VoIP-Elektronik in Datenpakete umgewandelten Ziffernfolge beginnt? Ergo – Unsinn und weit weg von der technischen Realität.
    Richtiger:
    Nicht der Router, sondern der SIP-Server wartet ein paar Sekunden, bis er das empfangene Datenpaket verarbeitet und weiter leitet.
    Grund:
    Auf Grund des übermittelten Datenpakets erkennen die Sip-Server nicht sofort, wann das übermittelte Datenpaket vollständig ist. Hinzu kommt - was viele VoIP-Nutzer nicht bedenken (woher sollen sie es auch – sagt ihnen ja keiner der Provider oder VoIP-Router Hersteller), dass, sobald auf Verbinden (i. d. R. auf das grüne Hörer-Symbol) geklickt wird, mit Hilfe des Telefons im eigentlichen Sinne eine Internetverbindung mit eingeschaltetem Telefon-Mikrofon aufgebaut wird.
    Und was passiert bei eingeschaltetem Micro:
    Es können, da der Verbindungsaufbau bereits aufgebaut ist (wie bei einem Festnetztelefonat auch), im ungünstigsten Falle auch die von diesem aufgefangenen Nebengeräusche als „Datenpaket“ übermittelt werden – die der bereits empfangende Sip-Server zum vorher übermittelten Rufnummern-Datenpaket gehörend, interpretieren könnte.
    Ergebnis:
    Die Verbindung könnte im ungünstigsten Falle scheitern, der Angerufene hört es bereits Klingeln aber der Anrufer bekommt davon noch nichts mit oder, es kommt zu einer „Fehlverbindung“.
    Genau aus diesem, bei VoIP-Telefonie bekannten Gründen (die nicht in den Zuständigkeitsbereich der VoIP-Anbieter gehören) haben sich die Entwickler etwas einfallen lassen – einen bei jedem heutzutage üblichen Festnetztelefon vorhandenen Tastencode (ein bestimmtes „Sonderzeichen“ = dem # Zeichen.

    Wird dieses im Anschluss an die abgehende Rufnummer eingetragen, signalisiert es dem bereits empfangenden Sip-Server, dass das Datenpaket vollständig ist – er leitet das Paket sofort weiter – was sich für den Anrufer wie unter „normaler Festnetztelefonie“ darstellt = sofortiger Verbindungsaufbau ohne Zeitfenster.
    Womit „gewöhnungsbedürftig“ widerlegt sein dürfte - und das vom Redakteuer geschilderte eher nicht der VoIP-Technik (oder den Providern) in die Schuhe geschoben werden kann, sondern eher vielen VoIP-Nutzern, die sich zu fein dafür sind, ins ausführliche beschriebene Handbuch ihres VoIP-Routers zu schauen.

    Besonders - was dem Redakteur und den meisten VoIP-Nutzern wohl unbekannt zu sein scheint - das in fast jedem VoIP-Router Handbuch (z. Bs. Speedport, FRITZ!Box Fon usw.) die # Funktion beschrieben wird – Oberbegriff „Wählvorgang verkürzen“.
    AVM legt sogar seinen Routern eine „TASTENCODE Karte“ bei, auf der u. a. die „Wählvorgang verkürzen Funktion“ (sowie einige wichtige, z. Bs. WLAN per Telefon "Ein-/Ausschalten") aufgeführt ist.

    FRITZ!Box Fon Besonderheiten bezüglich # Eingabe:
    Ist die erstmalig so gewählte Rufnummer in ihrer ausgehenden Anrufliste hinterlegt, kann die # bei erneuter Wahl entfallen.
    Weitere Besonderheiten:
    A) Wer die # dem Telefon-Telefonbucheintrag (oder dem in den FRITZ!Box enthaltenen) hinzufügt, wird schnell bemerken, dass bei eingehendem Anruf von dieser Rufnummer nicht der hinterlegte Anrufername, sondern nur die hinterlegte Rufnummer angezeigt wird.
    Grund:
    Die im Telefonbuch hinter der Rufnummer eingetragene # wird (weil Sonderzeichen) nicht ausgewertet.
    Die gewünschte # kann, wenn gewünscht, unmittelbar nach Klick auf das grüne Hörer-Symbol nachgetragen werden.

    B) Bei Fax per VoIP sollte die zusätzliche Eingabe der # nicht erfolgen – dies gilt auch für Nutzer der kostenlosen AVM Software „FRITZ!fax für FRITZ!Box“, die ab FRITZ!OS Firmware fürs Faxen per PC / Notebook entfallen kann, da AVM die Faxfunktion in die FRITZ!Box Benutzeroberfläche integriert hat – mit dem kleinen Nachteil, dass das dann zu versendende Dokument vorher abgespeichert sein muss (muss wie bei einer E-Mail als Anhang beigefügt werden).

    Nicht "beschriebene Nutzung der Festnetznummer", sondern "Nutzung der echten VoIP-Rufnummer".
    Dies mag, wenn diesen (wie dem Redakteur anscheinend auch) die Mobile-Tarif AGB-Bestimmungen (Rechte und Pflichten des Kunden) vollkommen schnuppe sind, „aus Kundensicht“ so sein – VoIP-Nutzung per Smartphone bzw. Tablet ist aber in den meisten Mobile-Tarifen verboten oder sogar von den Providern gesperrt.
    Wer mit seinem Smartphone oder Tablet trotz Verbot dennoch VoIP nutzt, ist sich nicht im Klaren, dass die Provider anhand der übermittelten Verbindungsdaten problemlos feststellen können, mit welchem Gerät diese VoIP-Verbindung aufgebaut wurde – sie werden entsprechend handeln.
    Somit ist der Tipp, dem das „vertragsrechtlich zu beachtende fehlt“ ein Tipp zum Vertragsbruch und beschreibt nur den „Niesnutz“ aus Kundensicht.

    Seite 64
    Falsche Adresse, an der zu bemerken ist, WIE (schlecht) sich der Redakteur mit der Materie befasst hat.
    Die korrekte und schon sehr lange gültige 1&1 Control-Center Kundenlogin Adresse: https://login.1und1.de

    Ist eine Möglichkeit – mit dem Nachteil, dass dafür eine Onlineverbindung ins persönliche Control-Center aufgebaut werden muss.

    Viel einfacher und, oh Wunder, bei jedem Festnetz- und IP-Telefonanschluss realisierbar:
    Angenommen, die Telefone sind am FON 1 bzw. FON 2 oder per DECT an einer FRITZ!Box oder eines anderen VoIP-fähigen Routers angeschlossen, dann das Telefon mit der weiter zu leitenden VoIP-Rufnummer zur Hand nehmen – mittels dessen Tasten - zunächst OHNE Wählvorgang für:
    a) „Weiterleitung “sofort“ Einschalten den Tastencode *21* <Rufnummer des anderen Telefons mit Vorwahl> # eintippen – auf den grünen Hörer (wie bei normaler Telefonie) – Quittungston abwarten – Auflegen
    b) „Weiterleitung “sofort“ beim gleichen Telefon Ausschalten den Tastencode #21# eingeben – positiven Quittungston abwarten – Auflegen.

    c) „Weiterleitung “verzögert“ Einschalten den Tastencode *61* <Rufnummer des anderen Telefons mit Vorwahl> # eintippen – auf den grünen Hörer (wie bei normaler Telefonie) – Quittungston abwarten – Auflegen
    d) „Weiterleitung “verzögert“ Ausschalten den Tastencode #61# eintippen – auf den grünen Hörer (wie bei normaler Telefonie) – positiven Quittungston abwarten – Auflegen

    e) „Weiterleitung “bei Besetzt“ Einschalten den Tastencode *67* <Rufnummer des anderen Telefons mit Vorwahl> # eintippen – auf den grünen Hörer (wie bei normaler Telefonie) – Quittungston abwarten – Auflegen
    f) „Weiterleitung “bei Besetzt“ Ausschalten den Tastencode #67# eintippen – auf den grünen Hörer (wie bei normaler Telefonie) – positiven Quittungston abwarten – Auflegen

    Korrekt, da sie tatsächlich nur übers persönliche Control-Center und von jedem Internetanschluss aus (wenn der 1&1 Kunde seine 1&1 Login Daten weis) eingerichtet (Einschalten / Ausschalten) werden kann.

    Richtig – aber nur fürs Einrichten im persönlichen Control-Center zutreffend.
    Wird eine FRITZ!Box Fon einsetzt, was bei 1&1-Kunden die Regel sein dürfte, können Rufnummernsperren, hier, oh Wunder, sogar für ankommende Rufnummern, direkt in der FRITZ!Box Benutzeroberfläche vorgenommen werden –was wiederum den Vorteil hat, dass dafür keine Onlineverbindung erforderlich ist.

    In den FRITZ!Boxen ebenfalls möglich (egal ob am Festnetz- oder VoIP-Anschluss):
    A) Sofortige Weiterleitung von Anrufen (auch Fax) ohne Rufnummernübermittlung auf einen dafür extra eingerichteten FRITZ!Box Anrufbeantworter. Wie findet sich in der AVM FAQ Datenbank.
    B) Sofortige Ablehnung von Anrufern ohne Rufnummernübermittlung

    Die Behauptung:
    Festnetzrufnummern auf Smartphone & Co. ist falsch. Wenn, was der Provider gemäß seiner AGB nicht gestattet, müsste es lauten:
    Vollwertige VoIP-Rufnummer auf Smartphone & Co.
    Denn die sogenannten Twitter-VoIP-Rufnummern, d. h., vorhandene, echte Festnetzrufnummer an einem Festnetzanschluss mit VoIP-Telefonie-Tarif (vormals als „Phoneflat“ vermarktet) und vom 1&1 Kunden selbst als VoIP-Rufnummer registriert – was nur mittels telefonischer Bestätigung (Eingabe eines 4-steligen Codes am Telefon) durch den automatisierten Rückruf des 1&1 Sip-Servers möglich war, sind keine - es sei denn, aus dem ehemaligen "Resale-DSL-Anschluss" wurde zwischenzeitlich ein "vollwertiger Komplettanschluss" ohne Telekomfestnetzrechnung.

    Der Link verweist aufs 1&1 Hilfe-Center. Warum wird statt diesem (http://hilfe-center.1und1.de/dsl-an...figurationsdaten-1und1-telefonie-a785902.html) ein spezieller PCWELT-Link angegeben?

    Was für 1&1 Kunden ebenfalls möglich ist und vom Redakteur, weil wohl unbekannt, nicht beschrieben wurde:
    Sich im Downloadbereich des persönlichen Control-Centers die „1&1 SoftPhone“ Software für Windows auf PC bzw. Notebook herunterladen – installieren – konfigurieren (mit einer „echten VoIP-Rufnummer“, die noch nicht im VoIP-Router eingetragen ist), was fast automatisiert geschieht.
    Anders als von 1&1 angegeben: Die VoIP-Software funktioniert auch unter Windows 7.

    Nimmt man das damit versehene Notebook mit, z. Bs. in den Urlaub, ist man von Deutschland aus ganz normal (wie bei einem in Deutschland existierenden Festnetzanschluss) erreichbar. Wenn der Anrufer eine Festnetzflat besitzt, telefoniert er auf die momentan im Ausland befindliche VoIP-Rufnummer (die auch als „Weiterleitungsrufnummer der Hauptanschlussrufnummer“ konfiguriert sein kann) kostenlos. Umgekehrt, sprich vom ausländischen Urlaubsort per 1&1 VoIP-Software (Notebook muss in diesem Falle entweder per WLAN oder LAN mit dem Internet verbunden sein) telefoniert der 1&1 Kunde wie von Deutschland aus kostenlos ins deutsche Festnetz.
    Bedeutet: Ruft er einen Anschluss seines Ortsnetzes an, muss er weder die Internationale Vorwahl (+49) noch die Vorwahl seines Ortsnetzes wählen, sondern nur die Anschlussrufnummer.

    Das „Schmankerl“:
    Wenn die Gegenseite eine geeignete VoIP-Software einsetzt, ist sogar Video-Telefonie möglich.
     
  3. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page