1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

PC-Welt, Heft 11/2015, ab Seite 34 "FRITZ!Box statt Zwangsrouter"

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Oct 25, 2015.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Sorry schon jetzt dafür, dass dieser Beitrag sehr lange geworden ist.
    Wer ihn sich nicht antun möchte - bitte. Dann aber bitte auch nicht negativ darüber herziehen.
    Danke schon jetzt.

    Wer Satz- oder Tippfehler finden sollte, darf sie gerne behalten.

    Für DSL-/VDSL-Anschlüsse "an der TAE-Dose" endend" kann nur die persönliche Auffassung des Redakteurs (Herr Daniel Behrens) sein, [FONT=&quot]denn das ist längstens Geschichte und galt in der Zeit, als nur Fernmeldetechniker der damaligen "Deutschen Bundespost" die Telefonanschlussleitungen (auch im Haus)[/FONT] sowie die beim Anschlussinhaber erforderliche TAE-Dosen (damals noch mit passivem PPA) setzen durften.
    Seit langer Zeit gehört der "Inhouse Leitungsweg der kupferadernen Telefonanschlussleitung" vom APL (i. d. R. Telekom Eigentum) zur "ersten, im Wohnbereich des Anschlussinhabers befindlichen TAE-Dose" rein technisch zum ALLEINIGEN Zuständigkeitsbereich des Anschlussinhabers bzw. der Hausverwaltung bei Mietobjekten. Der Telekomtechniker (ja, auch dann, wenn DSL-/VDSL-Anschluss beim Telekom-Mitbewerber gebucht) setzt nur dann in Nähe des APL eine TAE-Dose (was die Provider dann einmalig berechnen), wenn sie nicht vorhanden sein sollte, z. Bs. wenn der Hauseigentümer lediglich einen "Bauherrnanschluss" (also das kupferaderne, schwarze Anschluss(verzweiger)kabel) vom KvZ bis zum APL) hat legen lassen.
    Würde die (laienhafte) Auffassung des Redakteurs zum Tragen kommen (der Wahrheit entsprechen), wären die Provider ab Gültigkeit des Gesetzes plötzlich auch für den "Inhouse Leitungsweg der Telefonanschlussleitung bis zur TAE-Dose im Wohnbereich" (wo i. d. R. der Router angeschlossen ist/wird) zuständig.
    Das wäre dann ungefähr so, als würde per Gestz veranlasst werden, dass die Autohändler auch für die Qualität und Unterhaltung der Straßen zuständig seien oder die Stromanbieter für die "Inhouse verlegten" Stromleitungen bis zu den Stromsteckdosen.

    Die für den Kabelanschluss erforderliche Anschlussdose nennt sich "Multimedia-Dose" und wird (bei Neuanschluss) vom Techniker des Kabelnetzbetreibers gesetzt - ergo endet dort i. d. R. auch der Zuständigkeitsbereich des Kabelnetzbetreibers.
    Für den "Inhouse-Leitungsweg" des Koaxialkabels zwischen dem Kabelmodem bzw. Kabelrouter und der "Multimedia-Dose" ist i. d. R. der Anschlussinhaber zuständig - Ausnahme: Wenn vom Techniker des Kabelnetzbetreibers mitgebracht und an Kabelmodem/Kabelrouter sowie Multimedia-Dose angeschlossen.

    Mit:
    [TABLE="class: outer_border, width: 750"]
    [TR]
    [TD]sondern haben hier und da kleinere oder größere Änderungen an der Firmware der von ihnen vertriebenen Modems oder Router vorgenommen
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    befindet sich der Redakteur leider auf dem Holzweg. Die Firmware-Anpassungen an der "Original-Firmware" nimmt der Modem- bzw. Routerhersteller (auf Wunsch des jeweiligen Kabelnetzbetreibers) bereits im Zuge der Produktion vor und nicht erst nach Auslieferung an die Kabelnetzbetreiber dessen Technik.
    Änderung an der "Hersteller-Original-Firmware" im Zuge der Produktion trifft übrigens auch auf die vom "blauen Provider" aus Montabaur vertriebenen "HomeServer Modelle bzw. WLAN-Modem Modell" zu, mit dem kleinen Unterschied, dass dieser DSL-/VDSL-Provider (ohne eigenes Leitungsnetz) seinen Kunden schon immer ungefragt die Internet- und Telefoniedaten aushändigt, wobei der Kunde bei "manueller Neueinrichtung" der vom Provider vertriebenen Geräte mit Telefoniefunktion die VoIP-Telefonie-Kennwörter ebenfalls nicht benötigt - die Rufnummern werden nach manueller Eintragung (ohne Start-Code) der Internetzugangsdaten automatisch mit eingetragen - bei mehr als zwei Rufnummern klingeln Sie zunächst alle an der FON1-Schnittstelle, d. h., der Nutzer muss sich danach immer noch die Mühe machen, die FRITZ!Box Telefoniefunktion "Fein einzustellen".

    Deren Sorge und logischer Weise auch die Sorge der DSL-/VDSL-Provider in Bezug auf Router-Modelle, die die Anbieter nicht selbst vertreiben, ist auch vollkommen berechtigt, zumal im (legalen) freien Handel noch keine Router mit integriertem Kabelmodem und Telefonanlage angeboten werden.
    Auch die von AVM hergestellten FRITZ!Box Cabel Modelle werden momentan nur an bestimmte Kabelnetzbetreiber ausgeliefert - sie sind von AVM für den Vertrieb über den freien (legalen) Handel noch nicht vorgesehen.

    Richtiger: Das Flehen der "Kabelnetzbetreiber". Denn am Markt sind keine "Kabelnetz-Reseller" (wie beispielsweise für DSL-/VDSL) tätig. Alle deutschen Kabelnetzbetreiber vertreiben ihre Kabelinternet-Produkte selbst - hat sie doch der Auf- und Ausbau des EIGENEN NETZES einiges gekostet und wird das auch in Zukunft noch tun - Refinanzieren geht nur, wenn alles (auch die Kunden) in eigener Verantwortung verbleiben.

    Für die bereffenden Kunden wäre das die schlechteste Lösung. Legen Kunden Wert auf Sicherheit, (Firewall bereits in der Hardware usw.) müssen sie sich dafür ein weiteres Gerät, sprich: einen Router mit enthaltenen Sicherheitsfunktionen Zulegen, den sie hinter dem Kabelmodem betreiben müssten. Da dadurch Kabelmodem und Router (ohne integriertes Kabelmodem) getrennt betrieben werden, steigen auch deren Stromkosten - also kontraproduktiv zur "Stromspardebatte".

    Nur so nebenbei, worin sich der Redakteur (mal wieder) irrt:
    1&1 betreibt kein eigenes Netz
    [TABLE="class: outer_border, width: 250"]
    [TR]
    [TD]dass sich deren Netz ...
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    ist daher falsch. Was wohl eher gemeint war:
    Dass sich deren DSL-/VDSL-Zugangsdaten auch in Fremdroutern (mit ADSL2/ADSL2+ Modem) eintragen und nutzen lassen.
    Aber:
    Wenn mit dem Fremdrouter auch VoIP-Telefonie (die die Telekom großspurig (als wäre das etwas ganz neues) "IP-basierend" nennt) genutzt werden soll, muss der Router eine integrierte Telefoniefunktion besitzen. Ergo ist die Auswahl an geeigneten Geräten (noch) sehr überschaubar.
    Soll/muss dahinter auch eine vorhandene ISDN-Anlage (an der alle im Haus befindlichen Telefone und eventuell auch die Türsprechanlage angeschlossen ist) weiter genutzt werden, wird es bei der Auswahl an geeigneten Fremdroutern noch schwieriger - es bleiben z. Zt. nur zwei Hersteller mit geeigneten Modellen übrig: Speedport der Telekom oder AVM FRITZ!Box (Original oder 1&1 Branding).

    Für den Redakteur:
    [TABLE="class: outer_border, width: 750"]
    [TR]
    [TD]1&1 ist (wie viele andere Telekom-Mitbewerber mit DSL-/VDSL auch) Mieter des Telekomleitungsnetzes (der letzten Meile und teilweise (für VDSL) sogar deren Glasfasernetz und -technik) bzw. Mieter des Leitungsnetzes von "Kooperationspartnern" wie beispielsweise die zwischenzeitlich zur Unitet Internet AG gehörende "Versatel" (bei VDSL = über Glasfaser) oder die eigenständig tätige QSC bzw. Telefonica.
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    Was wohl gemeint war:
    Das beispielsweise 1&1 eigene Backboons, ein eigenes (großes) Rechenzentrum sowie eigene VoIP-Technik betreibt, über die sie technisch die Internetzugänge sowie VoIP-Technik (siehe Zeitschrift Connect) realisieren.
    Wobei zu erwähnen ist, dass die Connect eigentlich Äpfel mit Birnen vergleicht, sprich: 1&1 als "Festnetz-Provider" sieht - was definitiv nicht der Fall ist - der Provider hat noch nie ein eigenes Festnetz besessen.

    Ohne im Kunden-Ortsnetz vorhandene QSC- bzw. Telefonica Kollokation-Technik kann 1&1 (ohne eigenes Leitungsnetz) keine vollwertigen TALs (= ohne Fernanschaltungsaufschlag von z. Zt. 4,99 €) schalten lassen.
    Warum "schalten lassen"?
    Weil dies auf Grund der "letzten Meile" (dem Hoheitsgebiet der Telekom = auf die kupferaderne Telefonanschlussleitung (das Verzweigerkabel) vom örtlich zuständigen KvZ (bei ADSL-/ADSL2+) bzw. Outdoor/DSLAM (bei VDSL)) bis zum APL (i. d. R. im Hausanschlussraum) beim Kunden IMMER nur ein Telekom-Techniker durchführen darf. Dies betrifft auch die anderen Telekom DSL-/VDSL Mitbewerber, wie etwa congstar, Vodafone, O2 usw. sowie die kleineren, räumlich begrenzt tätigen Telekommunikationsunternehmen mit VDSL Produkten wie beispielsweise Kevag-Telekom in Koblenz usw. usw.

    Die "autom. Ersteinrichtung" bezieht sich nur aufs Eintragen der Internetzugangsdaten und Hinterlegung der VoIP-Rufnummern, die, z. Bs. bei einer FRITZ!Box, bei der autom. Einrichtung so konfiguriert werden, dass alle zunächst einmal an der FON 1-Nebenstelle klingeln.
    Aus diesem Grunde ist die Auffassung:
    [TABLE="class: outer_border, width: 450"]
    [TR]
    [TD] ohne Zutun des Benutzers automatisch konfiguriert
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    sooo nicht ganz richtig. Selbstverfreilich MUSS der Nutzer immer noch selbst aktiv werden, z. Bs. die Internethardware korrekt anschließen - warten bis z. Bs. bei ner FRITZ!Box, deren Power-/DSL-LED dauerhaft leuchtet, die IP-Adress-Einstellungen des Rechner-Netzwerkadapters auf "IP-Adressen autom. beziehen" Einstellen,
    wie beispielsweise bei einem 1&1 Zugang, den Browser aufrufen (oder in dessen Adresszeile http://fritz.box eintragen) - im folgenden Fenster den erhaltenen "Start-Code" eintragen - warten, bis die Zugangsdaten und Rufnummern eingetragen sind - danach die FRITZ!Box Konfig-Oberfläche Aufrufen, deren Ansicht auf "Erweitert" ändern - die "Feineinstellungen" für Telefonie, WLAN usw. vornehmen - denn diese Einstellungen können von der autom. Einrichtung nicht vorgenommen werden - wie auch: Weis ein Provider doch garnicht, wie der Benutzer beispielsweise seine Telefoniegeräte nutzen/anschließen wird.

    Und was ist bei VDSL-Schaltung, z. Bs. als "FTTC"? Richtig, dieses Signal müsste dann auch vorhanden sein, was sich bei beiden daran bemerkbar macht, dass z. Bs. bei ner FRITZ!Box die Power/DSL-Leuchte bei erfolgreicher Synchronisation mit dem örtlichen HVT/DSLM (bei DSL) bzw. Outdoor/DSLAM (bei VDSL als FTTC) dauerhaft leuchtet - was aber noch nichts darüber aussagt, dass auch die Internetverbindung bereits genutzt werden kann - hierfür müssen im Router die Zugangsdaten hinterlegt werden - was durch den Nutzer entweder halbautomatisch oder manuell zu erledigen ist.
    Nur so nebenbei:
    Auch ein Zwangsrouter am Kabelanschluss konfiguriert sich nicht ganz von alleine - der Nutzer muss zumindest die Authentifizierung anstoßen - entweder durch Anruf einer bestimmten Telefonnr. oder durch Aufruf des Browsers mit Eingabe einer vom Kabelnetzprovider erhaltenen Domain-Adresse, in der die vom Provider erhaltenen Authentifizierungs-Daten einzutragen sind.

    Per "VoIP" betrifft nicht nur die DSL- sondern auch ALLE Kabelnetzprovider.
    Von [TABLE="class: outer_border, width: 400"]
    [TR]
    [TD]aus Kostengründen immer öfter IP-Telefonie
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    kann keine Rede sein - die gehört bei den meisten Telekom-Mitbewerbern schon sehr lange zum "Standard". Auf der anderen Seite machte es für diese nach der technischen VoIP-Telefonie Realisierung, und erst recht ab der "Entbündelung (TAL-Anschluss)" keinen Sinn, der Telekom weiterhin Mietkosten für deren recht teure Festnetztechnik, über die ja die Telefonie für "Nicht-TAL-Anschlüsse" realisiert werden musste, in den Hi.. zu schieben.

    Klassische Festnetztelefonie können (außer Telekom) eh nur noch sehr wenige (Festnetz)Provider anbieten - und zwar nur die, die auch ein eigenes Festnetzleitungsnetz unterhalten, wie etwa Vodafone auf Grund der übernommen ARCOR, die, falls es niemand mehr wissen sollte, Eigentümer des ehemaligen "Bundesbahn Telefonleitungsnetzes" gewesen ist, sprich: NUR IN DEN ORTSNETZEN, in denen Vodafone darauf zurückgreifen kann, kann Vodafone auch noch klassisches ISDN anbieten bzw. weiterhin unterhalten - bei allen anderen Ortsnetzen nur VoIP-Telefonie - entweder übers Kabelnetz (da jetzt Eigentümer des Kabelnetzes der übernommen Kabeldeutschland) oder DSL-/VDSL (letzte Meile übers angemietete, kupferaderne Telekomleitungsnetz). Wo weder Kabel noch DSL-/VDSL nicht realisiert werden kann, wird (wenn vorhanden) als Alternative LTE angeboten.

    Was für ein Quatsch.
    Wenn der Einsteiger das zum Router mit Telefoniefunktion gehörende Handbuch, das i. d. R. sogar in deutscher Sprache verfasst ist (weil deutsches Router-Produkt) GANZ GENAU studiert (Punkt für Punkt durchgeht), bzw. die im Router-Konfigurationsmenü enthaltene Hilfefunktion nutzt, wird er auch problemlos mit der (groben) Ersteinrichtung der VoIP-Telefonie klar kommen - vorausgesetzt, er hat vom Provider die dazu gehörenden Daten erhalten, wobei anzumerken ist, dass beispielsweise 1&1 das für die VoIP-Telefonie erforderliche Kennwort den schriftlichen Unterlagen nicht beifügt. Wozu auch? Werden die VoIP-Rufnummern doch sowohl nach Eingabe des nur mit 1&1 Fritz!Box Branding Modellen funktionierenden "Start-Codes" oder bei "mueller Eintragung der Internetzugangsdaten" in einem x-beliebigen FRITZ!Box Modell mit Telefoniefunktion automatisch hinterlegt. Nicht desto trotz muss die Telefonie, z. Bs. an welcher FON-Schnittstelle welche Rufnummer klngeln soll usw. usw. danach vom Nutzer "Feineingestellt" werden - denn das kann von einer "(halb)automatisch ablaufenden Ersteinrichtung" nicht geleistet werden.

    1.) Ein eigenständiges Voice-over-IP-basierendendes Telefonnetz existiert nicht.
    Auch die VoIP-Telefonie wird bei DSL/VDSL weiterhin über das klassische "kupferaderne Telefonleitungsnetz" (hier zur Überbrückung der letzten Meile) oder über das Kabelnetz realisiert. Damit das funktioniert, wird auf die genannten Netze eine bestimmte Frequenz (andere sagen Signal dazu) aufmoduliert, über die Voice-over-IP technisch realisiert wird. Die vom Nutzer an dem mit dem Router mit VoIP-Technik verbundenen Telefoniegerät eingetippte Rufnummer wird (bildlich gesprochen) nach Drücken der Telefon-Wähltaste im Router mit VoIP-Technik in ein SIP-taugliches Datenpaket gewandelt und dann als Datenpaket zum SIP-Server des Providers übertragen und von dort auf die Reise zur vom Nutzer gewünschten Gegenstelle geschickt wobei dieses Datenpaket (wenn z. Bs. eine klassische Festnetz- bzw. Mobilfunkrufnummer angewählt wurde) vorher wieder in ein klassisches Festnetz- bzw. Mobilfunksignal umgewandelt werden muss - denn sonst würde es an der klassischen Gegenstelle nie klingeln.

    2.) Die Feststellung
    [TABLE="class: outer_border, width: 750"]
    [TR]
    [TD]und ohne die Telefoniezugangsdaten kann sich die gegebenenfalls im Router integrierte Telefonanlage nicht mit dem Voice-over-IP-basierenden Telefonnetz verbinden....
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    ist in Bezug auf die erforderlichen Telefoniezugangsdaten ist zu allgemein gehalten = entspricht nicht ganz den Tatsachen. Warum? Siehe weiter oben, wie es beispielsweise der Provider 1&1 bei Einsatz einer FRITZ!Box mit VoIP-Technik (egal ob schwarzes 1&1 Branding-oder rotes AVM-Original-Modell ab OS-Firmware) praktziert. Eintragung der schriflich erhaltenen Internetzugangsdaten genügt.
    Nur nebenbei:
    Telekomkunden mit VoIP-fähigem Speedport benötigen die Telefoniezugangsdaten ebenfalls nicht. Auch die müssen lediglich die schriftlich erhaltenen Internetzugangsdaten eintragen.

    Was für ein unsinniger Rückschluss bezüglich der gesetzlich eingeräumten "Übergangsfrist" ist das denn? Daran erkennt man, dass der Redakteur recht wenig Hintergrundwissen zu besitzen scheint.
    Die Übergangsfrist ist dafür gedacht, den Providern - besonders den Router-Herstellern - Zeit zu geben, um unter anderem die Firmware-Versionen der an Lager liegenden bzw. bereits an die Provider ausgelieferten Provider Zwangsrouter umzuprogrammieren bzw. auszutauschen.
    Des Weiteren dient die Übergangsfrist dazu, den Router-Herstellern einen Zeitrahmen an Hand zu geben, in dem sie ihre Produktion und den Vertrieb, z. Bs. Cabel-Router nach Ende der Übergangsfrist auch über den freien Handel erhältlich, umzustellen können.
    Die Provider benötigen die Übergangsfrist u. a. dazu, um ihr Produktangebot und den "internen Ablauf der Router-Ersteinrichtung" umzustellen.
    Die eingeräumte Übergangsfrist hat weniger mit überlaufenen Hotlines zu schaffen - die ist dem Gesetzgeber vollkommen egal.

    Was der Redakteur (leider) nirgends erwähnt:
    Wer sich später einen von seinem Provider nicht angebotenen Router zulegt, braucht sich bei Problemen mit dessen Ersteinrichtung (egal ob Internet- oder Telefoniezugang) erst garnicht die Mühe zu machen, sich diesbezüglich an die Provider-Hotline zu wenden. Die wird, was auch einem normal denkenden einleuchten sollte, nur bei Nutzung des Provider-Router-Modells helfen.
    Es wäre auch ein Unding ab in Kraft treten der Gesetzesänderung zu verlangen, dass sich die Provider-Hotlines dann mit allen am Markt erhältlichen freien Router-Modellen (mit oder ohne Telefoniefunktion) auskennen müssten - hier helfen müssten.
    Wer als Nutzer ab in Kraft treten der Gesetzesänderung A sagt, muss dann auch B sagen - mit eventuellen Nachteilen rechnen, was unter anderem bedeuten kann, dass ihm bei einer Störungsmeldung und Verwendung eines freien Routers von der Provider-Hotline nicht mehr sofort geholfen wird - er zunächst an den Router-Hersteller bzw. Händler, von dem der Router erworben wurde, verwiesen wird.

    Wer mit seinem Auto von Hersteller X zur Vertragswerkstatt von Hersteller Y fährt, wird von diesem auch nicht verlangen, ihm beim Problem am Auto von Hersteller X zu helfen - hierfür technische Unterstützung zu Leisten - und das (wie die Provider-Hotlines) auch noch kostenlos.

    Na und? Was ist die Box? Ein solides Billigmodell - ergo werden darin auch keine schnellen Schnittstellen verbaut. Irgendwo muss sich "solide" und "sehr gut" unterscheiden.
    Auf der anderen Seite sind die 100 MBit/s ein Bruttowert. Netto nutzbar (im Heimnetz) sind es weniger.

    Falsch. Auf Grund des stark frequentierten 2,4-GHz-Bandes (besonders in Wohnsiedlungen) bertifft das Ausbremsen auch die "normalen Nutzer" einer FRITZ!Box 4020. Warum? Weil im 2,4-GHz-Band nur 13 WLAN-Funkkanäle zur Verfügung stehen. Funken Nachbar-2,4-GHz-WLAN-Netze über den gleichen WLAN-Funkkanal wie die FRITZ!Box 4020, kann es zu Störungen (langsamer WLAN-Datendurchsatz) im eigenen WLAN-Netz kommen, was dann allerdings nichts mit der vom Provider geschalteten (am Router anliegenden) Internet-Bandbreite zu tun hat.
    Was nützt die WLAN-Datenrate der FRITZ!Box 4020 von "bis zu 450 MBit/s" Brutto (Netto deutlich weniger = ca. 220 MBit/s siehe z. Bs. hier), wenn das daran angemeldete WLAN-Gerät zwar ein vom Hersteller bzw. Handel beworbenes "mit schnellem 802.11n-WLAN" ist, aber dessen "billigst WLAN-Adapter" gerade Mal "150 MBit/s" Brutto (75 MBit/s Netto) schafft?
    Dann ist zu bedenken, dass die technisch zu erreichende max. WLAN-Netto-Datenrate nur unter optimalen Bedingungen (kurze Entfernung, keine Hindernisse zu Durchdringen, nur ein Gerät angemeldet usw.) zu erreichen ist.
    Entscheiden sich die Anwender mit "großen Dateien im Heimnetz übertragen" für die vom Redakteur empfohlene FRITZ!Box 3390 auf Grund von Dualband WLAN = 2,4-und 5-GHz-Band gleichzeitig sowie 4x Gigabit-LAN, sollten sie bedenken, das das 5-GHz-WLAN-Band zwar nicht so frequentiert ist wie das 2,4-GHz-Band, dieses aber gegenüber dem 2,4-GHz-Band eine deutlich geringere Durchdringungsleistunghat - bedeutet, kürzere WLAN-Funkstrecke. Aber auch die beworbene 5-GHz-Band Datenrate von "bis zu 450 MBit/s" ist ein Brutto-Wert. Netto (nutzbar) sind es unter optimalen Bedingungen ca. 220 MBit/s.

    Die nicht genannten Nachteile ab "Routerzwang passè"
    Was der Redakteur, dem anscheindend die Möglichkeit, über den Nutzer-Tellerrand hinausschauen zu können, nicht gegeben zu sein scheint, da nicht bedacht/erwähnt:
    Das eines ab Routerzwang passè so gewiß sein wird, wie das Amen in der Kirche - die freien Router mit Telefoniefunktion werden ab dann für Provider-Neukunden nicht mehr so günstig erhältlich sein, wie jetzt noch von den Providern angeboten. Wer einen im freien Handel erhältlichen erwerben möchhte, z. Bs. eine Original AVM FRITZ!Box Fon, muss i. d. R. mit einem dreistelligen Anschaffungsbetrag rechnen.

    Zum anderen müssen die Provider ab dann auch irgend wie den dann anfallenden, höheren Hotline-Aufwand (die Unkosten dafür) Auffangen. Die Provider-Einkaufpreise für deren bevorzugte Router-Hardware (die sie dann weiterhin anbieten dürfen) werden wohl ebenfalls nach oben gehen - sprich: der Subventionsnachlass für Neukunden wird entweder deutlich geringer ausfallen oder sie werden, wie es 1&1 seit einiger Zeit den Neukunden mit Wunsch fürs WLAN-Modem bzw. ein HomeServer Modell anbietet (von +3,00 € bzw. +5,00 € oder +7,00 € für HomeServer+ mit S0-Schnittstelle), nur noch mit monatlichem Aufschlag erhältlich sein.
    Bedeutet z. Bs. für 1&1 Kunden mit bis zu 50 MBit/s-Paket und HomeServer+ beim momentanen Angebot und auf 24 Monaten betrachtet zwar eine tarifliche Ersparnis von 156,00 € (13,00 € x 12 Monate) aber dafür zahlen die Neukunden für den HomeServer+ auch einen Gesamtaufschlag von + 168,00 € (+ 7,00 € x 24 Mon.) anstatt wie früher einmalig 49,99 €.
    Wer rechnen kann, wird feststellen, dass er beim monatlichen HomeServer+-Zuschlag nicht spart, sondern (auf 24 Monate betrachtet) drauf zahlt.

    Vergleich (auf 24 Monate im bis zu 50 MBit/s Tarif) wenn der HomeServer+ wie noch im Sommer 2015 für einmalig
    49,99 € erhältlich wäre:

    12 x 16,99 € = 203,88 €
    12 x 29,99 € = 359,88 €
    Einmalig 49,99 € Home Server+
    -------------------------------------
    Gesamt 613,75 €
    -------------------------------------
    Auf den Monat gerechnet: 613,75 € / 24 Monate = 25,57 €/Mon.

    Gegenübergestellt das neue 1&1 bis zu 50 MBit/s Angebot bei monatl. 7,00 € Aufschlag für HomeServer+:
    12 x 16,99 € = 203,88 €
    12 x 7,00 € = 84,00 € (Zuschlag HomeServer+)
    12 x 29,99 € = 359,88 €
    12 x 7,00 € = 84,00 € (Zuschlag HomeServer+)
    -----------------------------------------------
    Gesamt 731,76 €
    -------------------------------------
    Auf den Monat gerechnet: 731,76 € / 24 Monate = 30,49 €/Mon.
    Dies ergibt gegenüber dem Vergleich bei einmaligem Hardwarepreis einen monatlichen Mehrpreis von + 4,92 €/Mon.
    oder auf 24 Monate gerechnet, einen Mehrpreis von + 118,01 €
     
    Last edited: Oct 25, 2015
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page