1. Liebe Forumsgemeinde,

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PC-Welt Heft 7/2015, Seite 46 "Freiheit für Ihren Router"

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Jun 14, 2015.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Kasten Seite 49
    Die Aussage: Etwa TAE oder Splitter ist so falsch, wie sie nur falsch sein kann.
    Netzabschlusspunkt kann bei DSL-/VDSL rein technisch betrachtet, und erst recht nicht nach rechtlichem Gesichtspunkt, weder die TAE-Dose (im Wohnbereich des Anschlussinhabers) noch der Splitter sein.
    Wenn dem so wäre, könnte man ja auch behaupten, dass die TV-Gerätehersteller auch für den Koaxialkabelweg zwischen TV-Gerät und -Dose bzw. SAT-Schüssel verantwortlich sein sollen.

    Definierte Netzabschlusspunkte:
    A) Bei DSL-/VDSL ("letzte Meile" über Kupferaderleitungen des eigentlichen Netzbetreibers, i. d. R. Telekom):
    Netzabschluss ist der APL, und dieser befindet sich nicht bei der TAE-Dose (der ersten, im Wohnbereich des Anschlussinhabers befindlichen - also dort, wo das Modem/der Router angeschlossen ist) sondern:
    a) bei Alt-Bauten meist an der Hausaußenwand (mit grauem, ovalem Deckel und POST-Logo drauf)
    b) neuer im Hausanschlussraum (kleiner, grauer Kasten mit Telefon-Symbol drauf).

    Eigentümer des APLs:
    Der Inhaber und Unterhalter der kupferadernen "letzten Meile" der i. d. R. die Telekom ist.

    Kosequenz:
    Verantwortlich für die hausinterne, kupferaderne Telefonanschlussleitung (deren Qualität, Abschirmung usw.) zwischen "erster TAE-Dose im Wohnbereich" (an der Modem/Router angeschlossen ist) und dem APL ist der Anschlussinhaber bzw. die Hausverwaltung/der Wohnungsvermieter und kein Provider, und erst recht nicht Provider ohne eigenes Leitungsnetz.

    B) Bei Kabelanschluss (über Koaxialleitung):
    Die Multimedia-Dose, die vom Techiker des Kabelnetzbetreibers gesetzt und von diesem mit dem BK-Versärker, entweder unter dem Dach (bei Überlandkabel) oder im Hausanschlussraum (bei Erdkabel) per Koaxialkabel verbunden wird.
    Netzabschluss dann: Die Multimedia-Dose.

    Konsequenz:
    Da sich aber die Multimedia-Dose, an die der Kabelrouter/das Kabelmodem angeschlossen werden muss, nicht zwingend im Wohnbereich des Kabelkunden befinden muss, sondern oft in direkter Nähe des BK-Verstärkers befindet und lediglich der Kabelrouter/das Kabelmodem im Wohnbereich des Anschlussinhabers, ist der Anschlussinhaber für den Leitungsweg und die Leitungsqualität (Abschirmung usw.) des Koaxialkabels zwischen seinem Kabelrouter/Kabelmodem und der Multimedia-Dose verantwortlich und nicht der Kabelnetzbetreiber.

    C) Bei LTE (über Funk):
    Netzabschluss der erste, in Nähe des LTE-Nutzers befindliche LTE-Funkmast des LTE-Netzbetreibers und nicht der im Wohnbereich des LTE-Nutzer befindliche LTE-Router.
     
    Last edited: Jun 14, 2015
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