1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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PC-WELT PLUS Sonderheft "Virtuelle PCs"

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Oct 19, 2016.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Vorab = fehlender Hinweis im Sonderheft:
    Wer seinen Windows Rechner z. Bs. mit vom Rechnerhersteller vorinstalliertem "Windows 10 Home" auf dem gleichen Rechner als "geklonte virtuelle Maschine" nutzen möchte, benötigt dafür (auch wenn's einige nicht einsehen wollen) eine ungenutzte Windows 10 Home Lizenz.
    Wer es nicht glauben möchte, sehe sich das hier ganz genau an und dort ganz besonders 2. Rechte zur Installation und Nutzung, Absatz b. Gerät.
    Auf Grund dessen, das das "virtuelle System" auf einer "virtuellen Festplatte = virtuellen Partition" installiert wird, wird diese Festplatte gem. den o. g. Lizenzbestimmungen als "Gerät" betrachtet.

    Seite 9:
    Für die fehlende USB-Geräte Unterstützung existieren allerdings verschiedene Lösungswege, wie beispielsweise USB-over-Network, spezielle Software oder kostenlos (für kleine Szenarien, z. Bs. den Datenaustausch) per "Remotedesktopverbindung (RDP)". RDP ist allerdings ungeeignet, wenn Software direkt auf einen angeschlossenen USB-Stick, z. Bs. einen Dongel, zugreifen muss oder, wenn der USB-Stick formartiert werden soll.

    Seite 12:
    Virtualbox funktioniert auch unter den vorherigen Windows Versionen - ist kein "Windows 10 Alleinstellungsmerkmal".
    Das ist insoweit richtig - mit dem Anlegen des ersten virtuellen Rechners sollte aber erst nach dem Download der aktuellsten "Gasterweiterungen = das extension pack" begonnen werden - die sich, anders als im Heft auf Seite 14 unter Punkt 6 behauptet, auch ohne gestarteten virtuellen PC installieren lässt.

    Seite 13:
    Den vorgeschlagenen Namen übernehmen ist nicht zwingend erforderlich - er kann frei gewählt (geändert) werden.
    Vorher sollte durch Klick aufs gelbe Ordnersymbol der Standard Speicherort der virtuellen Festplatte geändert werden - nach Möglichkeit sollte er nicht auf der vorgeschlagenen Systempartition (C:\Benutzer\Benutzername\VirtualBox VMs) liegen.
    Grund: Bei Virenbefall des Hauptsystems oder bei dessen eventueller Neuinstallation muss die virtuelle Festplatte nicht vorher auf ein anderes Medium gesichert werden.

    Seite 13:
    Wurden bereits VORHER die Gasterweiterungen = das extension pack installiert (siehe oben), kann man sogar mehr Voreinstellungen vornehmen, als vom Redakteur hier bzw. in seinen weiteren Punkten (warum auch immer) weggelassen wurde.
    Die da wären:
    1.) System
    Hauptplatine:
    Haken setzen bei IO-APIC aktivieren / Haken raus bei Diskette
    Prozessor:
    Haken setzen bei PAE/NX aktivieren
    Beschleunigung:
    Kontrolle ob Haken gesetzt bei VT-x/AMD-V aktivieren und Nested Paging aktivieren gesetzt ist

    2.) Anzeige:
    Bildschirm:
    Zuerst Haken setzen bei 3D- und 2D-Beschleunigung aktivieren (erst dann kann der vorgegebene Grafikspeicher von 128 MB auf 256 MB erweitert werden)

    3.) Die Änderungen mit OK bestätigen

    4.) Das gewünschte Betriebssystem durch Klick auf Start installieren

    Seite 13 Kasten:
    Das ist zwar richtig - kann aber auch schon vorher (siehe oben bei "Seite 13: Punkt 2: Virtuellen PC erstellen" durchgeführt werden. Wurde vorher auch das extension pack installiert, ist:
    a) die Automatische Anpassung der Gastanzeige aktiviert
    b) die Mauszeiger-Integration aktiviert

    Seite 14:
    IP-Adresse Ihres Windows-PCs ist falsch.
    Richtiger:
    Im NAT-Modi erhält der virtuelle Rechner vom Hauptrechner eine "spezielle IP-Adresse" aus dessen Betriebssystem IP-Adressbereich, z. Bs. 10.0.2.15 mit IPv4-Subnetzmaske 255.255.255.0 / IPv4-Standardgateway-Adresse 10.0.2.2 / IPv4-DHCP-Serveradresse 10.0.2.2 und die IPv4-DNS-Serveradresse des Routers, z. Bs. 192.168.178.1
    Zugriff aufs Netzwerk = Falsch. In der Standardkonfiguration (ohne Freigabe einer Gemeinsamen Ordner Zuweisung) ist zunächst kein Zugriffs auf den Hauptrechner noch an sonstige, im LAN befindlichen Rechner möglich - auch dann nicht, wenn er sich in der gleichen Arbeitsgruppe wie der Hauptrechner befindet. Ein direkter Zugriff von außerhalb auf die Client-Systeme ist ebenfalls nicht möglich.
    Zugriff auf den Internetanschluss: Ja, und zwar über den Hauptrechner. Da der per "NAT" verbundene virtuelle Rechner keinen Zugriff auf den Hauptrechner hat bzw. der Hauptrechner auch keinen direkten Zugriff auf den virtuellen, muss der virtuelle nicht zwingend mit einer speziellen Schutzsoftware geschützt werden.
    Aber erst dann, wenn manuell entsprechende Änderungen vorgenommen werden - der "normal User" dürfte da an seine Grenzen stoßen.
    Der Dienst: Ja, aber nicht das NatNetwork selbst (für dessen Namensauswahl bei "Angeschlossen an: Nat-Netzwerk / Name: NatNetwork" (Standardvorgabe).
    Vergessen wurde: Der Gast erhält auch keinen Internetzugriff. Es ändern sich u. a. die IPv4-Adressen des virtuellen Rechners (in den Bereich 192.168.56.xx). Die IPv4-DNS-Server Adresse (also die des Netzwerk Routers) wird nicht eingetragen.
     
    Last edited: Oct 19, 2016
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